Bund Digitalisierung E-Government Recht

Facebook-Fanpages: Dürfen Bundesbehörden Facebook nutzen?

Smartphone Social Media
Anzeige

Der Einsatz von Social Media durch öffentliche Institutionen bleibt ein Streitthema. Nun folgt ein weiteres Kapitel. Bundesbehörden müssen damit rechnen, dass sie ihre Fanpages auf Facebook schließen müssen. Zumindest fordert dies der Bundesdatenschutzbeauftragte. Er will Anfang 2022 gegen den Einsatz von Facebook-Fanpages vorgehen.

Der öffentliche Dienst ist in den Sozialen Netzwerke angekommen und stellenweise sehr erfolgreich – auch und vor allem auf Bundesebene. Vor allem mit einer Fanpage auf Facebook können viele Menschen auf einen Streich erreicht werden. Doch über die Rechtmäßigkeit gibt es nun ein mal mehr öffentlichen Streit. Denn der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht im aktuellen Betrieb einen Verstoß gegen geltendes Datenschutzrecht bzw. Urteile, die Gerichte in der Vergangenheit gefällt haben.

Facebook-Fanpages: Behörden brauchen Vertrag mit Facebook

Kelber stellt in einem Brief an die Bundesbehörden klar: „Es wäre erforderlich, dass öffentliche Stellen, die eine Fanpage betreiben, eine Vereinbarung mit Facebook zur gemeinsamen Verantwortlichkeit schließen, die den Anforderungen von Art. 26 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)entspricht. Einzelne Ressorts, die Fanpages betreiben, haben mir auf mein Rundschreiben mitgeteilt, dass sie ihre Fanpages als ein wichtiges Element ihrer Öffentlichkeitsarbeit ansehen. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) hat –wie Ihnen möglicherweise bekannt ist –Facebook diesbezüglich kontaktiert. Ich habe daher unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zunächst von Abhilfemaßnahmen abgesehen. Dies galt allerdings nur unter der Maßgabe, dass die Verhandlungen mit Facebook nachweisbare Fortschritte machen und erkennbare Aussicht auf einen zeitnahen Erfolg haben. Leider hat Facebook auch dem BPA nur das öffentlich bekannte „Addendum“ von Oktober 2019 übersandt. Das „Addendum“ ist aus Sicht der Datenschutzbehörden von Bund und Ländern weiterhin unzureichend. Dies zeigt aus meiner Sicht, dass Facebook zu keinen Änderungen an seiner Datenverarbeitung bereit ist.“

Bundesbehörden sollen Fanpages bis Ende 2021 abschalten

Kelber kündigt an, gegen den Betrieb der Facebookseiten in der jetzigen Variante vorzugehen. „Ein längeres Abwarten ist mir angesichts der fortdauernden Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Nutzerinnen und Nutzer nicht möglich. Sofern Sie eine Fanpage betreiben, empfehle ich Ihnen daher nachdrücklich, diese bis Ende diesen Jahres abzuschalten. Ab Januar 2022 beabsichtige ich –im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger –schrittweise von den mir nach Art. 58 DSGVO zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen Gebrauch zu machen“, so Kelber.

Facebook Fanpage: Daten über NutzerInnen

Doch worum geht es konkret: Bei einer Fanpage handelt es sich um eine Art Homepage, die durch Facebook publiziert wird. Der Inhalt stammt nicht von Facebook, sondern von den Betreibern der Fanpage, also hier den jeweiligen Behörden. Um eine Fanpage zu erstellen, muss sich die Behörde zunächst bei Facebook als Nutzer registrieren. Erst dann kann die Seite eingerichtet und auch betreut werden. Somit ist die bei Facebook registrierte Person beziehungsweise Stelle einerseits Nutzer von Facebook und durch den Betrieb der Fanpage andererseits Diensteanbieter im Sinne des Telemediengesetzes, heißt es auf der Webseite des Bundesdatenschutzbeauftragten. Jeder Betreiber einer Fanpage, also auch die Bundesbehörden, kann kostenfrei statistische Daten über die Nutzer der Fanpage erhalten. Diese Daten werden u.a. mit Hilfe von Cookies erhoben, um Besucherstatistiken zu erstellen. Diese von Facebook als „Seiten-Insights“ bezeichneten Statistiken stellt das soziale Netzwerk den Seitenbetreibern kostenlos zur Verfügung. Abbestellen können Fanpage-Betreiber den Service nicht. Sie können somit Daten über den Lebensstil und die Interessen der jeweiligen Nutzer, über das Online-Kaufverhalten und geografische Daten erhalten. Wird die Fanpage von Nutzern aufgerufen, die nicht bei Facebook angemeldet sind, werden deren Daten ebenfalls ausgewertet.

Fanpages und Datenschutz: EuGH hat entschieden

Bereits 2011 gab es erste gerichtliche Feststellungen zum Thema. Letztendlich ersuchte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um Hilfe. In seinem Urteil vom 5. Juni 2018 entschied der EuGH, dass die Betreiber von Fanpages gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der Daten von Fanpage-Besuchern verantwortlich sind. Zudem hat das BVerwG hat mit seinem Urteil vom 11. September 2019 (6 C 15.18) entschieden, dass die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden auch unmittelbar gegen einen Fanpage-Betreiber vorgehen dürfen, um einen rechtswidrigen Zustand abzustellen.

Anzeige