Die Beamten des Bundes werden die Auszahlung der Inflationsprämie voraussichtlich mit den Bezügen im September, spätestens im Oktober, erhalten. Das teilte das Bundesinnenministerium mit. Die Anpassung der Besoldung folgt dem Tarifergebnis im öffentlichen Dienst.
Die Auszahlung der Inflationsprämie an die Bundesbeamten, Soldaten und Versorgungsempfänger wird erst im September, spätestens im Oktober 2023 erfolgen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums teilte auf Anfrage von oeffentlicher-dienst-news.de mit: „Es ist vorgesehen, die Abschläge voraussichtlich mit den Bezügen für September 2023, spätestens im Oktober 2023 zahlbar zu machen.“
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Öffentlicher Dienst: Auszahlung Inflationsprämie an Beamte und Versorgungsempfänger
Während die Angestellten bei Bund und Kommunen die ersten Inflationsausgleichszahlungen bereits im Juni und Juli erhalten haben, müssen sich Beamte des Bundes und Soldaten noch gedulden. Gleiches gilt für die Pensionäre. Grund dafür: Die Anpassung der Besoldung und die Regelungen für die Inflationsprämie im öffentlichen Dienst werden per Gesetz festgelegt. Der entsprechende Entwurf des Gesetzes ist am 13. Juli vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die weitere Zeitplanung sieht vor, dass im Herbst Bundestag und Bundesrat über das Gesetzesvorhaben beraten werden; eine Verkündung ist für November dieses Jahres geplant, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Der gesamte Gesetzgebungsprozess zieht sich damit über ein halbes Jahr. Das Tarifergebnis wurde am 22. April zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbart. Voran gegangen war eine Schlichtung.
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Öffentlicher Dienst: Besoldungsanpassung ab dem 1. März 2024
Der Regierungsentwurf sieht zum einen vor, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst im Bund vom 22. April 2023 auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes sowie die Empfänger von Amtsbezügen zeit- und wirkungsgleich zu übertragen. Der Gesetzentwurf sieht eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses vom 22. April 2023 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen vor. Den Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern sowie den Soldatinnen und Soldaten soll dem Gesetzentwurf zufolge ab dem 01. März 2024 ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro gezahlt werden. Die angehobene Besoldung wird dann zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht. Hierbei wird ein Abzug für die Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten berücksichtigt. Zu den Besoldungstabellen des Bundes für 2024.
Es werden
- die Dienst-, Amts-, Anwärter- und Versorgungsbezüge zum 1. März 2024 in Form eines Sockelbetrages i.H.v. 200 Euro angehoben, kombiniert mit einer anschließenden linearen Erhöhung i.H.v. 5,3 %, bei der ein Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten bereits berücksichtigt ist und
- für das Jahr 2023 sowie für die Monate Januar und Februar 2024 steuer- und abgabenfreie Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich in Form einer Einmalzahlung sowie weiteren monatlichen Teilzahlungen gewährt; diesbezüglich hat das Bundeskabinett zugleich Abschlagszahlungen auf die für das Jahr 2023 im Gesetzentwurf vorgesehenen Sonderzahlungen beschlossen.
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Übertragung des TV Inflationsausgleich auf Bundesbeamte und Soldaten der Bundeswehr
„In Übertragung des TV Inflationsausgleich vom 22. April 2023 erhalten Empfänger von Dienstbezügen und von Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1 240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro“, heißt es auf der Webseite des Bundesinnenministeriums. „Empfängern von Versorgungsbezügen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt, wie dies auch bei in der Vergangenheit gewährten Einmalzahlungen an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern der Fall war.“
Auszahlung Inflationsprämie an Beamte: Ver.di fordert Abschlagszahlungen
„Wir freuen uns, dass auch die Beamtinnen und Beamten des Bundes sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger – wie von uns gefordert – vom Tarifabschluss profitieren sollen. Die Übertragung des Tarifergebnisses bedeutet letztlich, dass alle Besoldungsgruppen ab März 2024 monatlich mindestens 340 Euro mehr erhalten. Lediglich in der Erfahrungsstufe 1 der Besoldungsgruppe A3 werden es 337 Euro sein“, sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Ver.di geht davon aus, dass sich der Deutsche Bundestag erst Ende September mit dem Gesetzentwurf befassen wird.
„Wir begrüßen, dass die Prämie sowohl an Besoldungs- wie auch Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger steuerfrei ausgezahlt werden soll. Für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Wir erwarten vom Bund, dass jetzt so schnell wie möglich damit begonnen wird, Abschlagszahlungen zu leisten, damit vor allem für die Beschäftigten in den unteren Besoldungsgruppen zügig die Inflationsfolgen abgefedert werden“, so Behle.
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Update 7. Juni 2023
Nach der Einigung im öffentlichen Dienst gilt es das Ergebnis auf die Bundesbeamten, Pensionäre und Versorgungsempfänger zu übertragen. Nun liegt der Gesetzentwurf vor und soll vor der Sommerpause noch im Kabinett beschlossen werden.
Doch wann ist mit der Anpassung für Bundesbeamten zu rechnen? Und: Wird das Tarifergebnis auch auf die Pensionäre und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen? Nun liegt ein Gesetzentwurf den Verbänden vor. Laut ver.di soll das Kabinett noch vor der Sommerpause im Juli über die Anpassung der Besoldung für die Bundesbeamten beraten.
Bundesbeamte: Anpassung der Besoldung nach Tarifergebnis und Inflationsausgleichszahlung
Nun kommt Bewegung in die Debatte um die Anpassung der Bundesbeamtenbesoldung: ver.di kommentierte öffentlich einen Gesetzentwurf, der die Besoldung des Bundes an das TVöD-Tarifergebnis anpassen soll. Demnach soll der entsprechende Gesetzentwurf vor der Sommerpause Mitte Juli 2023 ins Bundeskabinett gehen.
Bundesbeamte erhalten mindestens 340 Euro mehr
So soll das Tarifergebnis vollständige auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes übertragen werden. Damit erhalten sie ab dem 01. März 2024 ein Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro und die angehobene Besoldung wird dann zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht. Damit steigen alle Besoldungen ab 01. März 2024 monatlich um mindestens 340 Euro, kommentierte ver.di. Daneben regelt das Gesetz auch die Zahlung einer steuerfreien Inflationsausgleichsprämie in Höhe von insgesamt 3000 Euro in mehreren Teilbeträgen.
Inflationsausgleich für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger
Erfreulich sei laut ver.di, dass das Inflationsausgleichsgeld nun an Besoldungs- wie auch an Versorgungsempfänger*innen steuerfrei ausgezahlt werden solle, so die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. „Allerdings kommt angesichts der nach wie vor hohen Inflationsraten die Übernahme des Tarifergebnisses sehr spät. Das BMI hätte die zeitnahe Auszahlung des Inflationsausgleichsgeldes längst gesondert regeln können, so dass mit einer Zahlung nicht erst im Herbst zu rechnen ist. Wir fordern daher, dass die Beschäftigten sehr zeitnah zumindest eine Abschlagszahlung zum Inflationsausgleichsgeld erhalten“, so Behle. Wann die Auszahlung der Inflationsprämie steht noch nicht fest.
Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage
Zudem sieht der Gesetzentwurf auch die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage unter Einbeziehung der Zulage berechtigten Zöllnerinnen und Zöllnern vor. DGB und ver.di hatten sich dafür jahrelang stark gemacht. Damit erfüllt das BMI ebenfalls mit einiger Verzögerung eine entsprechende Zusage aus dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung. ver.di begrüßt diese Maßnahme, die dazu dient, den Belastungen im Zollvollzugsdienst auch längerfristig im Ruhestand Rechnung zu tragen.
Update 4. Juni 2023
Gesetzentwurf Anpassung der Bundesbesoldung in Arbeit
Ein Gesetz, dass die Anpassung der Besoldung für Bundesbeamte in Folge der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst regelt, ist weiterhin in der Bearbeitung. Das teilte das Bundesinnenministerium auf Anfrage mit. „Derzeit wird ein Gesetzentwurf zur systemgerechten Übertragung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen vom 22. April 2023 auf Beamte, Richter, Soldaten und auch die Versorgungsempfänger des Bundes vorbereitet. Der Entwurf ist nach Fertigstellung mit den anderen Ressorts abzustimmen. Danach wird die zeitnahe Kabinettbefassung angestrebt“, so ein Sprecher des BMI auf Anfrage.
Einigung im öffentlichen Dienst: Übertragung Tarifeinigung auf Bundesbeamte, Pensionäre und Versorgungsempfänger
Ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat teilte oeffentlicher-dienst-news.de mit: „Die Übertragung von Tarifergebnissen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes erfolgt beim Bund zeitgleich und systemkonform. Dabei werden prozentuale Steigerungsraten üblicherweise durch den parlamentarischen Gesetzgeber ohne gesonderten Berechnungsschlüssel gleichermaßen auf die Besoldung übertragen.“
Allerdings wird es eine Einschränkung geben: „Bis zum 31.12.2024 werden allerdings prozentuale Erhöhungen der Besoldung noch um 0,2 Prozentpunkte vermindert und die dadurch „freigesetzten“ Mittel der Versorgungsrücklage als Sondervermögen zugeführt. Über alle anderen monetären Bestandteile des Tarifvertrags wird üblicherweise einzelfallbezogen entschieden. Richtschnur ist insoweit eine systemkonforme Übertragung auf die Besoldung, üblicherweise im Rahmen einer Volumenadäquanz zum Tarifergebnis“, so der BMI-Sprecher. Wann steht die Auszahlung Inflationsprämie an?
Ergebnis wird übertragen: Wann Auszahlung Inflationsprämie?
In der Regel wird das Tarifergebnis auch auf die Versorgungsempfänger und Pensionäre übertragen. Der Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes befinde sich derzeit noch in der Erarbeitung, sodass zu einzelnen Details derzeit keine Auskünfte möglich seien, so das BMI.
DGB fordert Übertragung auf Bundesbeamte, Pensionäre und Versorgungsempfänger
Der DGB fordert eine Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten. Für den DGB bedeutet dies im Fall der vorliegenden Tarifeinigung, dass die Kombination aus einem Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. März 2024 und einer prozentualen Erhöhung um 5,5 Prozent in dieser Form auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übertragen wird. Nach Berechnungen des DGB stellt eine solche Lösung keine Verletzung des Abstandsgebots innerhalb des Besoldungsgefüges dar, heißt es auf der Webseite.
Der DGB fordert für die Versorgungsempfänger*innen zudem eine an den Inflationsausgleich angelehnte Zahlung. Die finanziellen Belastungen durch eine hohe Inflation treffen auch die Versorgungsempfänger*innen. Die letzte Versorgungsanpassung betrug 1,8 Prozent und fand zum 1. April 2022 statt. „Nachdem die Versorgungsempfänger*innen bereits in der vergangenen Besoldungsrunde hinsichtlich der 2020 gezahlten Corona-Sonderzahlung leer ausgegangen sind, darf dies in der anstehenden Besoldungsrunde auf keinen Fall erneut passieren“, schreibt der DGB. Auf Beamtenanwärter*innen müssten die Regelungen für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen übertragen werden.