In der Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder geht es neben einer Gehaltsforderung von 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro zudem um die Einführung einer Stadtstaatenzulage in Höhe von 300 Euro für Länderbeschäftigte in Berlin, Hamburg und Bremen. Die Fakten.
Die Gewerkschaften setzen in den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst einen neuen Akzent. Mit der zusätzlichen Forderung nach einer Stadtstaatenzulagen fordern ver.di und Co. eine monatliche Zulage für Beschäftigte im Landesdienst von Berlin, Hamburg und Bremen. In einem Flugblatt von ver.di heißt es: „Für die Beschäftigten in den Stadtstaaten erwarten wir eine Zulage von 300 Euro. Denn sie erledigen neben Landesaufgaben auch kommunale Aufgaben.“ Die Stadtstaatenzulage soll zusätzlich zu einer Tariferhöhung gezahlt werden.
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Stadtstaatenzulage: Hohe Kosten und Wettbewerb um Fachkräfte
Als Grundlage für eine Stadtstaatenzulage verweist ver.di auf die hohen Lebenshaltungskosten in den Städten. „Wer qualifiziertes Personal beschäftigen möchte, muss auch dafür sorgen, dass es Wohnraum in der Nähe des Arbeitsortes bezahlen kann.“ Die Stadtstaatenzulage für Nachwuchskräfte soll 150 Euro betragen. Zudem stünden die Städte im Wettbewerb um Fachkräfte in Konkurrenz zum Umland, betont der Beamtenbund.
Arbeitgeber lehnen Stadtstaatenzulage ab
Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) lehnt die Stadtstaatenzulage ab. „Die geforderten Mindestbeträge von 500 Euro würden in den unteren Entgeltgruppen zu überproportionalen Erhöhungen von bis zu 23,9 Prozent führen. Rechnet man die ebenfalls geforderte Stadtstaatenzulage hinzu, ergäben sich für die Beschäftigten in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg sogar Erhöhungen von bis zu 38,2 Prozent, schreiben die Arbeitgeber.
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Hauptstadtzulage als Vorbild?
Als Vorbild für die Forderung einer Stadtstaatenzulage könnte die seit 2020 ausgezahlte Hauptstadtzulage gelten, die Berliner Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten. Seit dem 01.11.2020 wird allen aktiven Beschäftigten des Landes Berlin mit Dienstbezügen bis A 13Z oder Entgelt bis E 13 auf Antrag eine monatliche Hauptstadtzulage von insgesamt bis zu 150 Euro brutto gewährt. „Diese setzt sich aus einem steuerpflichtigen Zulagenteil (im folgenden “Zulage”) sowie einem steuerfreien Zuschuss zum Firmen- bzw. Azubiticket des Verkehrsverbundes Berlin Brandenburg (VBB) (“Zuschuss”) zusammen“, heißt es auf berlin.de.
Die Einführung der Hauptstadtzulage hatte zu Verwerfungen innerhalb des Arbeitgeberverbandes geführt. Die anderen 14 Bundesländer (Hessen ist kein TdL-Mitglied) haben den Alleingang Berlins scharf kritisiert. Auf Anfrage (Ende August) teilte die TdL zu diesem Thema mit: „Die Länder haben Berlin 2020 aus der Tarifgemeinschaft ausgeschlossen und den Beschluss bis zum 31. Oktober 2025 ausgesetzt. Damit haben sie Berlin die Möglichkeit gegeben, die Abweichung bis dahin rückgängig zu machen. Der Beschluss ist nach wie vor gültig, und wir haben aktuell keinen Anlass, ihn erneut zu diskutieren.“