Auch die zweite Runde im öffentlichen Dienst ist ohne Ergebnis geblieben. Die Arbeitgeber lehnen die Forderungen ab und haben auch kein eigenes Angebot vorgelegt. Unter anderem sind sie gegen die von ver.di und Co. geforderte Stadtstaatenzulage. In den kommenden Wochen folgen nun Warnstreiks.
Die zweite Verhandlungsrunde im öffentlichen Dienst ist aus Sicht der Gewerkschaften enttäuschend verlaufen. Die Länderarbeitgeber seien offenbar ohne Druck von der Straße nicht einigungsfähig. Das bedeutet, dass die Gewerkschaften in den kommenden vier Wochen Druck mit Warnstreiks aufbauen wollen. „Die Arbeitgeber haben auch in der zweiten Runde kein Angebot vorgelegt und alle wesentlichen Forderungen und Erwartungen rundweg abgelehnt“, kritisierte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.
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Warnstreiks öffentlicher Dienst: Arbeitgeber lehnen Stadtstaatenzulage ab
So lehnen die Tarifgemeinschaft der Länder sowohl einen Tarifschutz für studentisch Beschäftigte und die von den Gewerkschaften geforderte Regelung für eine Stadtstaatenzulage ab. Insbesondere aber verweigern sie einen Abschluss in Höhe des TVöD.
Die Gewerkschaften fordern 10,5 Prozent mehr Gehalt, mindestens 500 Euro, bei einer kurzen Laufzeit von 12 Monaten. Nun wird es in den 15 Bundesländern (Hessen verhandelt eigenständig mit den Arbeitgebern) bis zur dritten und entscheidenden Verhandlungsrunde Anfang Dezember zu Warnstreiks kommen. Das haben die Gewerkschaften angekündigt.
Warnstreik öffentlicher Dienst: Druck für die Tarifverhandlungen
Wir werden die Warnstreiks deshalb in der Zeit vor der nächsten Runde massiv ausweiten“, betonte Werneke am Freitag in Potsdam. Schon jetzt sei klar, dass sich die Verweigerungshaltung bei der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung und Versorgung fortsetzen werde. „Deshalb sind auch die Landes- und Kommunalbeamten und selbstverständlich auch die betroffenen Pensionärinnen und Pensionäre aufgerufen, unsere Demos zu verstärken“, so Silberbach.
Besonders ärgerlich sei, dass die Arbeitgeber anstelle von ausreichend hohen Gehältern auf den möglichen Bezug von Wohngeld verweisen. „Damit schließen die Länderarbeitgeber für einen Teil ihrer Belegschaften von vornherein auskömmliche Gehälter aus. Das treibt die Beschäftigten auf die Barrikaden“, sagte Werneke.
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Länder Tarifverhandlungen: Enormer Reallohnverlust
Seit dem letzten Tarifabschluss im Herbst 2021 hätten die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder Reallohnverluste im zweistelligen Prozentbereich erlitten: „Die Länderbeschäftigten bilden bei der Bezahlung im öffentlichen Dienst das Schlusslicht“, betonte Werneke. In den Stadtstaaten beträgt die Differenz in den Bereichen, in denen kommunale Aufgaben unter dem Tarifvertrag der Länder durchgeführt werden, mehr als 300 Euro.
Gleichzeitig betonte der ver.di-Vorsitzende die berechtigten Erwartungen der Länderbeschäftigten an die laufenden Tarifverhandlungen. Der Unterschied bei der Bezahlung zu Bund und Kommunen betrage im Schnitt mehr als zehn Prozent, in Einzelfällen drohten Gehaltsunterschiede von mehreren hundert Euro, falls es keinen vernünftigen Abschluss gebe.