Landesbeamte wie Lehrer, Polizei- oder Verwaltungsbeamte blicken auf die anstehende Besoldungsrunde im öffentlichen Dienst der Länder. Neben einer deutlichen Erhöhung der Besoldung hoffen sie auf einen Inflationsausgleich. Die Gewerkschaften fordern 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro mehr Gehalt.
Die ersten beiden Verhandlungen in der Tarif- und Besoldungsrunde im öffentlichen Dienst der Länder sind ergebnislos geblieben. Die Arbeitgeber, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, haben bisher kein Angebot vorgelegt. Sie kritisieren die Forderungen der Gewerkschaften als nicht finanzierbar. Unter anderem lehnen sie die Einführung einer Stadtstaatenzulage ab. Der Beamtenbund befürchtet, dass sich die Arbeitgeber auch bei der Anpassung der Beamtenbesoldung quer stellen wollen. Schon jetzt sei klar, dass sich die Verweigerungshaltung bei der Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung und Versorgung fortsetzen werde, gab der Deutschen Beamtenbund bekannt. „Deshalb sind auch die Landes- und Kommunalbeamten und selbstverständlich auch die betroffenen Pensionärinnen und Pensionäre aufgerufen, unsere Demos zu verstärken“, so der dbb-Vorsitzende Silberbach.
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Besoldungsrunde 2023: 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro mehr
So rüttelt die TdL an einem in der Regel geltenden Grundsatz, dass das Tarifergebnis für Angestellten zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten übertragen wird. Die Arbeitgeber wollen das Tarifergebnis zwar wirkungsgleich aber zeitlich versetzt übernehmen. Die Gewerkschaften wiesen dies entschieden zurück. Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke zeigte sich enttäuscht über den Verlauf dieser ersten Runde. Die Gewerkschaften hatten am 11. Oktober ihre Forderungen für die Tarif- und Besoldungsrunde vorgestellt. Sie fordern 10,5 Prozent mehr Gehalt für die Angstellten, mindestens 500 Euro mehr im Monat. Der Tarifvertrag soll eine kurze Laufzeit von 12 Monaten haben.
Am 2. und 3. November wird dann in der 2. Verhandlungsrunde über einen neuen TVL-Tarifvertrag für die Angestellten der Länder verhandelt. Ulrich Silberbach, der dbb Chef, drängt vor der 2. Verhandlungsrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder auf schnellere Fortschritte. Er betont: „Uns läuft die Zeit davon!“ und fordert „Tempo statt Tarifrituale“, um die Herausforderungen wie Personalmangel und veraltete Ausstattung im öffentlichen Dienst anzugehen. Er sieht die Forderung nach 10,5 Prozent, mindestens 500 Euro Einkommenszuwachs, als „zeitgemäß, verhältnismäßig und finanzierbar“ an und verlangt eine umfassende Investitionsoffensive. Silberbach mahnt eine spürbare Annäherung der Positionen in dieser Verhandlungsrunde an und betont die Notwendigkeit von Investitionen in die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes. Die Forderungen sind eine erste Wegmarke zur Anpassung der Besoldung der Landesbeamten, wie Lehrer, Polizeibeamte, Beamte der Justiz und Kommunalbeamte.
Übersicht Besoldungsrunde 2023
Gewerkschaften | ver.di, GEW, IG BAU, GdP, Beamtenbund |
Arbeitgeber | Tarifgemeinschaft der deutschen Länder |
Forderungen der Gewerkschaften | 10,5% mehr Gehalt, mindestens 500 Euro |
Verhandlungstermine | 26. Oktober, 2.-3. November, 7.-8. Dezember 2023 |
Bundesländer | Baden-Württemberg |
Bayern | |
Berlin | |
Brandenburg | |
Bremen | |
Hamburg | |
Mecklenburg-Vorpommern | |
Niedersachsen | |
Nordrhein-Westfalen | |
Rheinland-Pfalz | |
Saarland | |
Sachsen | |
Sachsen-Anhalt | |
Schleswig-Holstein | |
Thüringen | |
Hessen verhandelt allein einen neuen TV | |
Anzahl der betroffenen Beschäftigte | ca. 1,2 Millionen |
Ergebnis der letzten Tarifrunde | 2,8% Gehaltserhöhung, 1300 Euro Coronaprämien, Laufzeit 24 Monate |
Tarif- und Besoldungsrunde: 3,5 Millionen Menschen profitieren von höheren Gehältern und Besoldung
Gruppe | Anzahl |
---|---|
Tarifbeschäftigte der Länder (außer Hessen) | ca. 1,1 Millionen |
Beamt*innen | ca. 1,4 Millionen |
Versorgungsempfänger*innen | ca. 1 Million |
Gesamte Beschäftigte der Länder | ca. 2,5 Millionen |
Alle (inkl. Versorgungsempfänger*innen) | ca. 3,5 Millionen |
Quelle: ver.di 2023
Inflationsausgleich für Beamte: Mögliche Szenarien
Zentrales Thema könnten neben einer Erhöhung der Engelte die Zahlung einer Inflationsprämie sein. Der Hintergrund: Die Bundesregierung ermöglicht es Arbeitgebern bis Ende 2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung an die Beschäftigten. Bisher ist dies in vielen Branchen und Unternehmen genutzt worden. Zuletzt im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen. Nun können die Beschäftigten der Länder auf eine mögliche Zahlung hoffen.
Die Fakten: Hessen ist nicht Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und verhandelt deshalb separat. Für die 15 anderen Länder gilt: Steht ein TVL-Ergebnis fest, werden die Landesregierungen im Nachgang per Gesetz die Anpassung der Besoldung auf den Weg bringen. Sollten die Dienstherren dabei auch eine Inflationsprämie vorsehen, käme es dann vor allem auf die Art und Weise an, wie und wann die Zahlungen erfolgen. In der Regel folgen fast alle Länder dem Tarifergebnis. Doch in Stein gemeißelt ist dieses Vorgehen nicht.
Bundesland | Inflationsausgleich Beamte |
Bund | 3000 Euro Inflationsausgleich in mehreren Raten |
Baden-Württemberg | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Bayern | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Berlin | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Brandenburg | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Bremen | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Hamburg | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Hessen | Entscheidung im Anschluss an TVH-Tarifrunde |
Mecklenburg-Vorpommern | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Niedersachsen | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Nordrhein-Westfalen | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Rheinland-Pfalz | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Saarland | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Sachsen | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Sachsen-Anhalt | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Schleswig-Holstein | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Thüringen | Entscheidung im Anschluss an TVL-Tarifrunde |
Inflationsausgleich für Beamte und Angestellte
Zentral ist im Falle einer Inflationsprämie die Frage, wie die Tarifpartner eine Inflationsausgleichszahlung mit einer Gehaltserhöhung kombinieren. Beim Blick auf das TVöD-Tarifergebnis zeigt sich, das es viele Möglichkeiten gibt: So steigen die Tabellenentgelte der Angestellte bei Bund und Kommunen erst zum 1. März 2024. Seit Juni erhalten sie hingegen eine monatliche Inflationsausgleichszahlung. Die Zahlungen sind wie folgt gestaffelt:
- Die Auszahlung hat mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023 begonnen.
- In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.
- Alle Zahlungen ergeben insgesamt 3000 Euro
- Dann folgt die Tariferhöhung: Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.
Dieser Weg ist aus Sicht von Expert*innen zweischneidig für die Angestellten und Beamten: Kurzfristig kann die Prämie zwar erhebliche Einkommenszuwächse für Tarifbeschäftigte und Beamte bringen – vor allem in Zeiten hoher Inflation. Allerdings gilt auch: Auf längere Sicht fahren Arbeitnehmer aber mit einer Prozenterhöhung der Entgelte besser. Deshalb haben sich ver.di und Co. in den TVöD-Tarifverhandlungen vor allem für deutlich höhere Tarifgehälter eingesetzt. Am Ende hat eine Schlichtungskommission den festgefahrenen Tarifkonflikt gelöst.
Bürgergeld und Beamtenbesoldung
Spannend wird in der Besoldungsrunde 2023 / 2024, wie sich die Anhebung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2024 auf die Anpassung der Besoldung in den Ländern auswirken wird. 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Staat seiner sogenannten Alimentationspflicht für die Beamtinnen und Beamten nur nachkommt, wenn es ein Mindestabstand zwischen Grundsicherung und Besoldung gibt. Die gesamten Bezüge für Beamte müssen demnach mindestens 15 Prozent über der Grundsicherung liegen muss. „Der Besoldungsgesetzgeber darf bei der Bemessung des zusätzlichen Bedarfs, der für das dritte und jedes weitere Kind entsteht, von den Leistungen der sozialen Grundsicherung ausgehen, muss dabei aber beachten, dass die Alimentation etwas qualitativ Anderes ist als die Befriedigung eines äußersten Mindestbedarfs. Ein um 15 % über dem realitätsgerecht ermittelten grundsicherungsrechtlichen Gesamtbedarf eines Kindes liegender Betrag lässt diesen Unterschied hinreichend deutlich werden“, heißt es im Beschluss aus dem Mai 2020.
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Tarif- und Besoldungsrunde öffentlicher Dienst
Wann Beamte und Angestellte mit höheren Besoldung und Gehältern sowie einer Inflationsprämie rechnen hängt vom Verlauf der Tarifverhandlungen im Herbst 2023 ab. Die Termine sehen wie folgt aus:
- Am 11. Oktober beschließt die ver.di-Bundestarifkommission Höhe, Umfang und mögliche weitere Details für den öffentlichen Dienst der Länder.
- Die Tarifverhandlungen beginnen dann am 26. Oktober 2023 mit der ersten Verhandlungsrunde.
- Am 2./3. November geht es in die zweite Verhandlungsrunde.
- Die dritte ist für den 7./8. Dezember geplant.
Tarif- und Besoldungsrunde 2023: Inflationsausgleich im Instrumentenkasten
Wie üblich halten sich beide Seiten vorab mit Wortmeldungen zurück. Auf Anfrage teilte der Hamburger Finanzsenator Andreas Dressel und Vorsitzender der Länderarbeitgeber mit: „Wir warten jetzt zunächst einmal die Forderungen der Gewerkschaften ab, die für Anfang Oktober angekündigt sind. Und dann ist es gute Übung, die Ende Oktober beginnenden Verhandlungen am Verhandlungstisch zu führen und Themen nicht über die Medien aufzurufen.“ Allerdings sehen die Arbeitgeber eine Inflationsausgleichsprämie als möglichen Bestandteil einer Tarifeinigung. Dressel sagt: „Der Instrumentenkasten für die anstehende Tarifrunde enthält auch eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro. Ob und in welcher Höhe wir davon gemeinsam mit den Gewerkschaften Gebrauch machen wollen, müssen wir am Verhandlungstisch besprechen.“
Inflationsausgleichsprämie für Beamte der Länder 2023 und 2024
Die Beamten der Länder müssen sich also noch gedulden. Bis die Tarif- und Besoldungsrunde 2023 abgeschlossen worden ist. Dann werden voraussichtlich in allen 16 Bundesländern die Gesetzentwürfe für die Anpassung der Besoldung sowie für eine Inflationsausgleichszahlung auf den Weg gebracht. Wenn Sie über den weiteren Verlauf der Tarifrunde der Länder informiert werden wollen, dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter.
Bundesland | Inflationsausgleich Beamte |
Baden-Württemberg | Bisher nicht bekannt |
Bayern | Bisher nicht bekannt |
Berlin | Bisher nicht bekannt |
Brandenburg | Bisher nicht bekannt |
Bremen | Bisher nicht bekannt |
Hamburg | Bisher nicht bekannt |
Hessen | Bisher nicht bekannt |
Mecklenburg-Vorpommern | Bisher nicht bekannt |
Niedersachsen | Bisher nicht bekannt |
Nordrhein-Westfalen | Bisher nicht bekannt |
Rheinland-Pfalz | Bisher nicht bekannt |
Saarland | Bisher nicht bekannt |
Sachsen | Bisher nicht bekannt |
Sachsen-Anhalt | Bisher nicht bekannt |
Schleswig-Holstein | Bisher nicht bekannt |
Thüringen | Bisher nicht bekannt |
Allerdings ist bei dem angesetzten Zeitplan auch klar, dass sich Angestellte wie Beamte der Länder noch gedulden müssen bis das Geld auf dem Konto ankommt. Zum Vergleich: Obwohl das Tarifergebnis für Bund und Kommunen bereits vier Monate zurückliegt, hat der Gesetzgebungsprozess für die Anpassung der Bundesbesoldung noch nicht mal den Bundestag passiert.
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