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Corona-Bonus im öffentlichen Dienst: Anspruch, Höhe und Auszahlung

Beamtenbesoldung
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Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder erhalten im März 2022 eine Sonderzahlung von 1300 Euro. Wir zeigen, wie und bis wann der Corona-Bonus für die Landesangestellten ausgezahlt wird und welche Beamte bedacht werden.

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Corona-Bonus öffentlicher Dienst: Landesbeschäftigte erhalten 1300 Euro

Bei den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst der Länder haben sich Gewerkschaften und Länderarbeitgeber Ende letzten Jahres neben einer Entgeltsteigerung auch auf eine steuerfreie Sonderzahlung von 1300 Euro für die Angestellten im Landesdienst geeinigt. Danach erhalten die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer (außer Hessen) Anfang kommenden Jahres eine steuerfreie Zahlung nach den Corona-Regelungen in Höhe von 1.300 Euro. Die Bonuszahlung soll bis März 2022 ausgezahlt werden.

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Corona-Prämie für Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder

Die Corona-Prämie für die Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder ist mehrheitlich gezahlt worden. So teilte etwa das niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung mit, dass die Auszahlung im Abrechnungsmonat März 2022 gelaufen ist. Wörtlich heißt es: „Im Abrechnungsmonat März 2022 wird Beschäftigten nach TV-L und TV-L-Forst, Auszubildenden nach TVA-L-BBiG, TVA-L-Pflege, TVA-L Gesundheit und TVA-L-Forst, Praktikantinnen/Praktikanten nach TV-Prakt-L, ausbildungsintegriert dual Studierenden nach dem TVdS-L bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Corona-Sonderzahlung nach dem TV Corona-Sonderzahlung, bzw. dem TV Corona-Sonderzahlung Forst gezahlt.“

Corona-Prämie für Beamte im öffentlichen Dienst der Länder

Gedulden müssen sich die Beamtinnen und Beamten der Länder. Die Festlegung einer Corona Sonderzahlung wird parallel zur Anpassung der Besoldungsgesetze vorgenommen. Die politischen Verhandlungen dazu laufen in vielen Bundesländern noch.

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Corona-Bonus für aktive Beamtinnen und Beamten

Die gesetzgeberische Übertragung der steuerfreien Sonderzahlung auf die aktiven Beamtinnen und Beamten läuft. Die Versorgungsempfänger*innen und Pensionäre sind vom Angebot der Arbeitgeber zur Corona-Sonderzahlung nicht erfasst.

Beamte der Länder bekommen Corona Bonus

Land Sonderzahlung
Baden-Württemberg Ja
Bayern Ja
Berlin Ja
Brandenburg Ja
Bremen Ja
Hamburg Ja
Mecklenburg-Vorpommern Ja
Niedersachsen Ja
Nordrhein-Westfalen Ja
Rheinland-Pfalz Ja
Saarland Ja
Sachsen-Anhalt Ja
Sachsen Gespräche laufen
Schleswig-Holstein Ja
Thüringen Ja

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Baden-Württemberg: Corona Sonderzahlung für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst auf dem Weg

Ein Gesetz, dass die Anpassung der Beamtenbesoldung sowie der Corona Sonderzahlung im öffentlichen Dienst regeln soll, ist nun auf den Weg gebracht worden. Auf der Online-Plattform beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de steht der Gesetzentwurf zur Einsicht bereit. Die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände hatten bis zum 4. Februar 2022 die Gelegenheit, den Entwurf zu kommentieren. Nun wird das Vorhaben von den beteiligten Ministerien bearbeitet. Da die Steuerbefreiung für Boni bis Ende März 2022 gilt, ist mit einer Zahlung des Corona-Bonus an die Beamten in Baden-Württemberg mit den kommenden Bezügen zu rechnen.

Corona-Bonus für Beamte in Berlin 2022

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat Mitte Januar über einen steuerfreien Corona-Bonus für Berliner Beamte beraten. Lehrer, Polizeibeamte und Co. sollen einmalig 1300 Euro erhalten, wie aus dem Antrag der Berliner Regierungsparteien hervorgeht. Beamte auf Widerruf sollen 650 Euro erhalten. Die Prämie soll die zusätzliche Belastung durch die Corona-Pandemie im Jahr 2021 abfedern.

Voraussetzung ist am analog zum Tarifvertrag der Angestellten, dass „das Dienstverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat und mindestens an einem Tag zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 29. November 2021 ein Anspruch auf Dienstbezüge oder Anwärterbezüge bestand“. Ausgezahlt werden soll die Corona-Sonderzahlung zusammen mit den Bezügen für den Monat März.

Hessen: 1000 Euro Bonus für Angestellte im hessischen Landesdienst

Hessen verhandelt separat mit den Gewerkschaften über einen Tarifvertrag im öffentlichen Dienst. Bereits Mitte Oktober gab es eine Einigung. Die gute Nachricht: Die Landesbeschäftigten in Hessen erhalten eine Sonderzahlung. Das gesamte Tarifergebnis steht unter dem Eindruck der schwierigen Situation in der Pandemie. Die Verhandlungsführerin der Gewerkschaften und ver.di Bundesvorstandsmitglied Christine Behle erläutert: „Mit diesem Abschluss tragen wir der schwierigen Corona-Situation Rechnung. Wichtig ist, dass der Reallohnverlust für die Beschäftigten, die nicht nur in der Pandemie für das Funktionieren des Staates sorgen, vermieden werden konnte. Insbesondere die Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 1.000 Euro wirkt direkt bei den Beschäftigten.“

Sonderzahlung öffentlichen Dienst Hessen: Steuerfreie Prämie 2021 und 2022

  • 2021: steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlungen von 500 Euro (Azubis erhalten 250 Euro)
  • 2022: steuer- und sozialabgabenfreie Sonderzahlungen von 500 Euro (Azubis erhalten 250 Euro)

Keine Sonderzahlung 2021 für Bundesbeamte

Schon jetzt steht fest, dass die Bundesbeamten 2021 keine Sonderzahlung erhalten. Auf Anfrage teilte des Bundesinnenministerium mit: „Für das Jahr 2021 ist keine weitere Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigte des Bundes geplant.

Corona-Sonderzahlung 2022: Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung

Der Tarifvertrag über die einmalige Corona-Sonderzahlung gilt für die ca. 850.000 Tarifbeschäftigten der in der TdL vertretenen Länder. Die Sonderzahlung setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis am 29. November 2021 (Tag der Tarifeinigung) bestanden hat und im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 29. November 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt oder Entgeltfortzahlung bestanden hat. Das teilte das Niedersächsische Finanzministerium auf Anfrage von oeffentlicher-dienst-news.de mit. Teilzeitbeschäftigte erhalten demnach die Sonderzahlung anteilig. Die Bezügestellen werden die Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Entgelt für März auszahlen. Eine Übertragung der Regelungen auf den Beamtenbereich ist Sache der Länderparlamente.

TV-L Corona Sonderzahlung: Auszahlung bis spätestens März 2022

Konkret heißt es im Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung (TV Corona-Sonderzahlung) vom 29. November 2021:

„Personen, die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages fallen, erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung spätestens mit dem Tabellen-, Ausbildungs-, Studierenden- bzw. Praktikantenentgelt (Entgelt) für März 2022 ausgezahlt, wenn das Arbeits-, Ausbildungs-, Studien-oder Praktikantenverhältnis am 29. November 2021 bestanden hat und in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 29. November 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat.“

 

Corona-Sonderzahlung: TVöD-Tarifabschluss Bund und Kommunen 2020

8. Januar 2021 – Das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst sieht auch eine gestaffelte Corona-Sonderzahlung für die Angestellten bei Bund und Kommunen sowie Bundesbeamte vor. Ein Tarifvertrag regelt Anspruch, Höhe und Auszahlung.

Um die besonderen Leistungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen in der Corona-Krise zu honorieren, sieht die Tarifeinigung die Zahlung einer Corona-Prämie vor. In einem gesonderten Tarifvertrag „TV Corona-Sonderzahlung 2020“ haben Arbeitgeber und Gewerkschaften die zentralen Aspekte geregelt. Alle Beschäftigten erhalten „zusätzlich noch in diesem Jahr“ eine Corona-Prämie, für die

  • unteren Entgeltgruppen (1-8) 600 Euro,
  • die mittleren (9-12) 400 Euro,
  • die oberen Lohngruppen (13-15) 300 Euro,
  • für Auszubildende 225 Euro (Bund 200 Euro).

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VKA: Corona-Sonderzahlung bei Kommunen bis spätestens zum 31. Dezember 2020

Die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung soll bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2020, also bis zum 31. Dezember 2020, erfolgen, teilten die Bundesvereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf Anfrage mit. Hierfür haben die Tarifvertragsparteien in der diesjährigen Tarifrunde einen gesonderten Tarifvertrag (TV Corona-Sonderzahlung 2020) abgeschlossen, um die zusätzliche Belastung der Beschäftigten im öffentlichen Dienst durch die Corona-Krise mittels einer Beihilfe/Unterstützung abzumildern. Die Corona-Sonderzahlung wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsentgelt gezahlt. Auf Basis von § 3 Nr. 11a EStG sind derartige Zahlungen bis zu einem Betrag von 1500 Euro steuerfrei. Für die Steuerbefreiung ist es aber auch erforderlich, dass die Zahlung der Corona-Prämie bis Ende dieses Jahres erfolgt. Die VKA hat ihre Mitglieder – also die Kommunen –  über die Zahlbarmachung der Corona-Sonderzahlung sowie über Anspruchsvoraussetzungen informiert. Die Umsetzung obliegt demnach den kommunalen Arbeitgebern, teilte die VKA mit.

Folgende Bereiche im TVöD erhalten Corona-Sonderzahlung

Die Sonderzahlung erhalten laut VKA alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die unter den Geltungsbereich des

  • Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD),
  • des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V),
  • des Tarifvertrages für Auszubildende (TVAöD)
  • –Besonderer Teil BBiG und
  • –Besonderer Teil Pflege,
  • des Tarifvertrages für ausbildungsintegrierte duale Studiengänge (TVSöD)
  • sowie des Tarifvertrages für Praktikantinnen und Praktikanten (TVPöD) fallen.

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In Verhandlungen: Corona-Sonderzahlung für Flughäfen

Im Bereich der Flughäfen werden aktuell Tarifverhandlungen zu einem Notlagentarifvertrag geführt. Ob die Corona-Sonderzahlung gezahlt wird, steht daher noch nicht fest und hängt vom Verhandlungsergebnis dort ab. Im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs wird die Frage, ob und wie die Corona-Sonderzahlung gezahlt wird, auf Ebene der einzelnen Landesbezirke geregelt. Es finden derzeit Tarifverhandlungen auf Landesebene statt, wo zum Teil die Auszahlung der Corona-Sonderzahlung bereits vereinbart wurde, zum Teil noch Gegenstand der Verhandlung ist (Hintergrund: Bislang sind die Tarifverhandlungen nicht in jedem Bundesland abgeschlossen).

VKA lobt Engagement der Beschäftigten in der Corona-Krise

Der VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath stellte die Leistungen der kommunalen Beschäftigten in der Corona-Krise heraus: „Viele Beschäftigte waren während der Corona-Krise im Frühjahr dieses Jahres besonders belastet – ich erinnere nur an die Beschäftigten in den Krankenhäusern oder Pflegeberufen – und sind es angesichts steigender Fallzahlen auch heute. Ihr Engagement würdigen wir mit der vereinbarten Sonderzahlung sowie den Aufwertungen insbesondere im Bereich der Pflege ganz besonders.“

Corona-Sonderzahlung 2020 für Bundesbeamte und Soldaten

Hierzu erfolgt in einem ersten Schritt mit dem Entwurf eines Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an Besoldungs- und Wehrsoldempfänger die Übertragung des Tarifvertrags Corona-Sonderzahlung 2020 auf den Beamten- und Soldatenbereich. Danach erhalten im Jahr 2020 Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten

  • der Besoldungsgruppen A 3 bis A 8 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro,
  • der Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 in Höhe von 400 Euro und
  • der Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 in Höhe von 300 Euro.

Für Anwärter ist im Jahr 2020 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 200 Euro und für Empfängerinnen und Empfänger von Wehrsold in Höhe von 600 Euro vorgesehen. Die Bundesregierung hat den vorgenannten Gesetzentwurf am 4. November 2020 beschlossen.

DGB-Forderung zur Corona-Sonderzahlungen für Beamte

Der DGB hat in seiner Stellungnahme darauf aufmerksam gemacht, dass BeamtInnen in sogenannten Verzahnungsämtern berücksichtigt werden müssten. Demnach sollten EmpfängerInnen von Dienstbezügen in der Besoldungsgruppe A 9 mittlerer Dienst eine Zahlung in Höhe von 600 Euro sowie in der Besoldungsgruppe A 13 gehobener Dienst eine Zahlung in Höhe von 400 Euro erhalten. Eine systemgerechte Übertragung der Tarifeinigung darf die Besonderheiten des Beamtenbereichs nicht außer Acht lassen. Der Gesetzentwurf muss deshalb entsprechend angepasst werden.

TV Corona-Sonderzahlung 2020: Auszahlung in diesem Jahr

Auch für die Angestellten des Bundes ist der Tarifvertrag bereits unterzeichnet worden. Für die Bundesangestellten wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen zum sofortigen Vollzug freigegeben, um eine zeitnahe Auszahlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu ermöglichen, teilte das Bundesinnenministerium mit.

Gestaffelte Corona-Sonderzahlung 2020

Nach dem TV Corona-Sonderzahlung 2020 vom 25. Oktober 2020 haben Tarifbeschäftigte des Bundes bereits jetzt einen Anspruch auf eine einmalige Corona-Sonderzahlung. Die Höhe der Corona-Sonderzahlung ist wie folgt gestaffelt:

  • Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 8: einmalig 600 Euro.
  • Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen 9a bis 12: einmalig 400 Euro.
  • Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen 13 bis 15: einmalig 300 Euro

Anspruch der Corona-Sonderzahlung

In einem Schreiben des Bundesinnenministeriums wird skizziert, wer Anspruch auf die Corona-Prämie hat. „Die einmalige Corona-Sonderzahlung erhalten Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis zum Bund am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1.März 2020 und dem 31.Oktober2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat“, heißt es dort.

Sonderzahlungen in der Corona-Pandemie sind steuerfrei

Bis zu einem Betrag von 1500 Euro sind Sonderzahlungen steuerfrei. Das hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zu Beginn der Pandemie veranlasst. Für die Steuerbefreiung ist es erforderlich, dass die Auszahlung bis zum 31. Dezember 2020 erfolgt. Darum soll laut BMI die Auszahlung für Angestellte des Bundes so schnell wie möglich stattfinden.

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