Der Pflegebonus konnte bis zum 31. Dezember 2022 an Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ausgezahlt werden. Öffentlicher Dienst News hat sich erkundigt, wie viele Beschäftigte die Prämie erhalten haben.
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Inhalt zum Pflegebonus
- Bilanz Pflegebonus
- Auszahlung Pflegebonus 2022
- Pflegebonus 2022: Gestaffelt 550 bis 2500 Euro
- Pflegebonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern
- Pflegebonus in der Altenpflege
- Ampel-Vorschläge für Pflegebonus kommen
- Corona-Boni bleiben steuerfrei
- Pflegebonus im Koalitionsvertrag
- Neuauflage Pflegebonus
++News und Informationen zur Sonderzahlung im öffentlichen Dienst 2022++
+++Text wird fortlaufend aktualisiert, zuletzt am 12. Januar 2023+++
Vorläufige Bilanz Pflegebonus
Insgesamt eine Milliarde Euro hat die Bundesregierung zur Verfügung gestellt, um den Pflegebonus an Pflegekräfte, die in der Coronapandemie besonders belastet waren, auszuzahlen. Davon waren jeweils 500 Millionen Euro für Corona-Prämienzahlungen im Bereich der Langzeitpflege und im Bereich der Krankenhäuser vorgesehen.
Pflegebonus: 837 Krankenhäuser in der Auswahl – 217.000 Personen profitieren
Die Prämie war umstritten – viele Berufsgruppen wie etwa Rettungssanitäter oder Pflegekräfte auf regulären Stationen in Kliniken wurden nicht bedacht. Auf Anfrage hat das Bundesgesundheitsministerium mitgeteilt, wie viele Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bedacht wurden. So heißt es: „Mittel für Prämienzahlungen erhalten nach den gesetzlich festgelegten Kriterien bundesweit insgesamt 837 Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die länger als 48 Stunden beatmet werden mussten.“
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Pflegebonus Krankenhaus: 20.000 Intensivpflegekräfte erhielten rund 3.300 Euro
Damit sollten zielgerichtet die Krankenhäuser Gelder für Prämienzahlungen erhalten, die von der Pandemie besonders belastet waren. Das BMG teilte mit: „In den Häusern erhalten insgesamt rund 217.000 Personen (jeweils umgerechnet in Vollzeitkräfte) Prämien, davon erhalten rund 197.000 Pflegekräfte jeweils rund 2.200 Euro und rund 20.000 Intensivpflegekräfte rund 3.300 Euro.“
In einer Liste sind die anspruchsberechtigten Krankenhäuser und deren Prämienvolumen aufgeführt für die vorangegangenen Sonderzahlungen (also nicht den Pflegebonus 2022) aufgeführt. Diese Listen gibt es hier… und hier…
Pflegebonus Alten- und Langzeitpflege
Nach §150a Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI) erhalten alle Beschäftigten in der Alten- bzw. Langzeitpflege, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig waren und zum Stichtag 30. Juni 2022 bei ihrer Arbeitgeberin/ihrem Arbeitgeber noch beschäftigt und tätig sind, einen steuer- und sozialabgabenfreien, nach verschiedenen Kriterien (Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit) gestaffelten Rechtsanspruch auf einen Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro.
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Die Zahl der anspruchsberechtigten Beschäftigten in der ambulanten und stationären Langzeitpflege und deren Berufsgruppen sind offenbar nicht einheitlich gesammelt worden. Der GKV-Spitzenverband teilt auf Anfrage mit: „Zur Verteilung des Bonus können wir Ihnen für den Bereich der Altenpflege leider keine Antwort geben. Grund dafür ist, dass das Auszahlungsverfahren für den Corona-Pflegebonus in einem Bundesland durch die Pflegekassen erfolgt.“ Insgesamt gab es 2021 rd. 1,2 Mio. Beschäftigte in der Alten- bzw. Langzeitpflege. Das BMG betonte: „Wenn Anspruchsberechtigte in der Langzeitpflege keinen Pflegebonus erhalten haben, können sie ihren Anspruch bei ihrem Arbeitgeber – notfalls auch gerichtlich – geltend machen.“
Pflegebonus: Das waren die Bedingungen für eine Auszahlung
Wie hoch ist der Pflegebonus 2022?
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat folgende Staffelung des Pflegebonus bekannt gegeben. Zudem wichtige: Alle Sonderzahlungen sind bis zum 31. Dezember 2022 steuerfrei. Demnach können sich die berechtigten (dazu unten mehr) Pflegebeschäftigten über folgende Prämie freuen.
- Fachpflegekräfte im Intensivbereich bekämen nach vorläufigen Berechnungen bis zu 2.500 Euro, (Anmerkung der Bundesregierung: „Die individuelle Bonushöhe ist abhängig von der Gesamtzahl der Bonusberechtigten in den Krankenhäusern“)
- Fachpflegekräfte 1.700 Euro und
- Kräfte der Langzeitpflege etwa 550 Euro.
„Pflegekräfte sorgen mit ihrem besonderen Einsatz dafür, dass Deutschland bisher die Pandemie bewältigen konnte. Dafür wollen wir uns erneut auch mit einer Prämie bedanken.“ Insgesamt stellt die Bundesregierung dafür 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Auch in Zeiten knapper Kassen sei das ein wichtiges Zeichen. Man werde es nicht bei einem Bonus belassen. „Arbeitsbedingungen und Bezahlung von Pflegekräften müssen insgesamt deutlich besser werden“, so Lauterbach.
Wichtig: Bei der Auszahlung und der Höhe des Pflegebonus gibt es Unterschieden zwischen Pflegekräften in Krankenhäusern und in der Altenpflege. Zudem gab es stets Kritik an den Kriterien, nach denen der Pflegebonus ausgeszahlt werden sollte.
Wer bekommt den Pflegebonus in Krankenhäusern 2022?
Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele Corona-Patienten, die beatmet werden mussten, behandelt haben. (Laut Bundesgesundheitsministerium gilt: „Krankenhäuser, in denen im Ganzjahreszeitraum 2021 mehr als zehn infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden“.
Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegefachkräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren.
Wer bekommt den Pflegebonus in der Altenpflege 2022?
Es erhalten diejenigen Beschäftigten in der Alten- bzw. Langzeitpflege einen Pflegebonus, die zwischen November 2020 und Juni 2022 mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig waren. Dazu teilt das Gesundheitsministerium mit:
„In der Alten- bzw. Langzeitpflege werden die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten bis spätestens 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren und zum Stichtag 30. Juni 2022 bei ihrem Arbeitgeber noch beschäftigt und tätig sind, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).“
Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.
Auszahlung Pflegebonus an Pflegekräfte bis Ende Dezember 2022
Krankenhäuser sollen den Bonus innerhalb von vier Wochen nach Auszahlung durch den GKV-Spitzenverband an die Pflegekräfte auszahlen. ver.di weißt in einem Flugblatt darauf hin, dass sich das Procedere in den Krankenhäusern noch länger hinziehen kann. Nachdem das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus „eine Liste der berechtigten Krankenhäuser veröffentlicht hat, melden diese die berechtigten Beschäftigten den Krankenkassen. Diese überweisen den Bonus im Oktober an die Kliniken. Danach soll das Geld innerhalb von vier Wochen auf den Konten der Beschäftigten landen.“
Arbeitgeber in der Altenpflege sind verpflichtet, den Pflegekräften den Bonus unverzüglich nach Erhalt der Vorauszahlung von den Pflegekassen zum 30. September 2022, spätestens mit der nächstmöglichen regelmäßigen Gehaltszahlung, jedenfalls aber bis zum 31. Dezember 2022 auszuzahlen.
Müssen Pflegekräfte einen Antrag für den Corona-Bonus stellen?
Nein, schreibt das Bundesgesundheitsministerium. Die Corona-Prämien werden 2022 durch die Arbeitgeber direkt an die Pflegekräfte ausgezahlt. Den Krankenhäusern wird das Geld durch den GKV-Spitzenverband ausgezahlt, die zugelassenen Pflegeeinrichtungen nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und weitere in der Regelung genannte Arbeitgeber in der Alten- bzw. Langzeitpflege erhalten eine entsprechende Vorauszahlung durch die Pflegekassen.
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Pflegebonus passiert Bundesrat: Gesetz tritt Ende Juni 2022 in Kraft
Der Bundesrat hat den Pflegebonus beschlossen. Damit kann das Gesetz Ende Juni in Kraft treten. Dem Pflegebonus in der Altenpflege und in Krankenhäusern steht nun nicht mehr im Weg. Zudem wurd die Steuerfreiheit für Bonuszahlungen auf 3.000 Euro angehoben. Bis zu dieser Höhe sind Prämien und Sonderzahlungen auch sozialabgabenfrei.
Bundestag stimmt für Pflegebonus 2022
Der Deutsche Bundestag hat am 19. Mai 2022 für die Zahlung eines Bonus an die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/1331) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung wurde angenommen.
Bundesregierung beschließt Pflegebonus
Die Bundesregierung hat die Auszahlung des Pflegebonus 2022 beschlossen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett heute verabschiedet. Das Gesetz dazu tritt voraussichtlich Ende Juni 2022 in Kraft, teilte das Bundesgesundheitsministerium mit.
Regeln für Pflegebonus: Finanzierung, Anspruch und Auszahlung
Folgende Regelungen sind getroffen worden:
- Mittel zur Auszahlung eines Pflegebonus bekommen Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten. Erfasst werden damit Krankenhäuser, in denen im Jahr 2021 mehr als zehn infizierte Patientinnen und Patienten behandelt wurden, die mehr als 48 Stunden beatmet wurden – insgesamt sind das 837 Krankenhäuser.
- Die Krankenhäuser geben den Bonus an Pflegefachkräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen und Intensivpflegekräfte weiter, die im Jahr 2021 für mindestens 185 Tage in dem Krankenhaus beschäftigt waren. Die Prämienhöhe für Intensivpflegefachkräfte soll um das 1,5-fache höher liegen, als für Pflegefachkräfte auf bettenführenden Stationen.
- Außerdem werden in der Alten- bzw. Langzeitpflege die nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, einen Pflegebonus für die besonderen Leistungen und Belastungen in dieser Pandemie zu zahlen. Alle Beschäftigten, die innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig waren, erhalten einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang).
- Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung erhalten den höchsten Bonus in Höhe von bis zu 550 Euro (gestaffelt nach Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit). Bis zu 370 Euro bekommen andere Beschäftigte, die in oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung in der Altenpflege tätig sind und die mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit Pflegebedürftigen tagesstrukturierend, aktivierend, betreuend oder pflegend tätig sind.
- Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Alten- bzw. Langzeitpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.
(Quelle: Bundesgesundheitsministerium 2022)
Pflegebonus im Bundestag Ende April 2022
Ende April 2022 berät der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags über den Corona-Bonus für Pflegekräfte. Konkret geht es um die Finanzierung der Sonderzahlung, für die Gesetze angepasst werden müssen. So regelt, der neue § 26e des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, dass Krankenhäuser, die im Jahr 2021 besonders viele mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu behandeln hatten, die beatmet werden mussten, finanzielle Mittel für Prämienzahlungen erhalten. Zur Umsetzung von Prämienzahlungen im Bereich der Langzeitpflege wird § 150a SGB XI angepasst. Der Gesetzentwurf zur Prämie steht online auf der Webseite des Parlaments.
Update 20. März 2022
Pflegebonus: Das sind die Konditionen
Der Pflegebonus 2022 kommt: In einem Eckpunktepapier hat das Bundesgesundheitsministerium konkretisiert, wie, wann und an wen die Sonderzahlung in der Pflege ausgezahlt wird. Bisher gab es dazu keine Details. So soll die vorgesehene eine Milliarde Euro zu gleichen Teilen zwischen Beschäftigten in der Altenpflege und Pflegekräften in Krankenhäusern aufgeteilt werden, berichten die Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Wer soll den Pflegebonus bekommen?
Den Pflegebonus soll an Pflegekräfte gehen, die während der Pandemie eine herausragende Leistung erbracht haben. Dies sind etwa Pflegekräfte, die durch die Behandlung von COVID-19 Patientinnen und Patienten besonders belastet waren,
- wie z.B. durch erhöhte Hygienemaßnahmen,
- erhöhtes Risiko einer Eigeninfektion
- oder erhöhten Betreuungsaufwand von COVID-19 Infizierten.
Zudem gilt: Die Prämien sollen sich in erster Linie an Pflegekräfte in der Pflege am Bett richten. Pflegekräfte im Bereich der Intensivpflege sollten einen höheren Bonus erhalten als Pflegekräfte in anderen Bereichen.
Pflegebonus in Krankenhäusern
Für die Auszahlung des Pflegebonus an Pflegekräfte im Bereich Krankenhaus sind 500 Millionen Euro vorgesehen.
Wie läuft die Auszahlung?
Im Eckpunktepapier ist die Vorgehensweise im Bereich der Krankenhäuser skizziert.
- Die Krankenhausträger der begünstigten Krankenhäuser entscheiden gemeinsam mit der Beschäftigtenvertretung (also Personal- oder Betriebsrat) über die Prämienberechtigten und die jeweilige Prämienhöhe.
- Die Krankenhäuser haben die ihnen zur Verfügung gestellten Mittel vollständig für Prämienzahlungen zu verwenden; sie müssen das auch nachzuweisen.
- Die Ermittlung der grundsätzlich anspruchsberechtigten Krankenhäuser und der Auszahlungsbeträge für die einzelnen Krankenhäuser erfolgt durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK)
- Der zur Verfügung gestellte Betrag von 500 Mio. Euro wird an die Krankenhäuser verteilt, die durch die SARS-CoV-2-Pandemie besonders belastet waren. Es wird auf die Krankenhäuser abgestellt, die eine erhebliche Zahl an COVID-19-Beatmungsfällen (mehr als 10 COVID 19-Beatmungsfälle von Januar 2021 bis Dezember 2021) behandelt haben.
- Unter Einbeziehung der Daten des DIVI-Intensivregisters und nach Auswertung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) würden dann rund 837 Krankenhäuser (die 95 % aller COVID-19-Patientinnen und Patienten versorgen) mit ca. 280.000 Pflegekräften profitieren.
- Die 500 Mio. Euro werden nach dem Anteil der in den anspruchsberechtigten Krankenhäusern beschäftigten Pflegekräfte am Bett verteilt.
Wie läuft die Finanzierung des Pflegebonus?
Laut Eckpunktepapier zahlt das Bundesamt für Soziale Sicherung den Betrag von 500 Mio. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV). Der Bund erstattet den Betrag an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Der GKV-SV zahlt die jeweiligen Beträge auf der Grundlage der Berechnungen des InEK an die anspruchsberechtig-ten Krankenhäuser.
Pflegebonus in der Langzeitpflege
Zur Finanzierung eines weiteren Pflegebonus in der Altenpflege werden 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Wie läuft die Auszahlung des Pflegebonus in der Altenpflege?
Für die Auszahlung des Pflegebonus werden die zugelassenen Pflegeeinrichtungen und weitere Arbeitgeber in der Pflege – entsprechend der Regelung des Jahres 2020 – verpflichtet, ihren Beschäftigten nach dem 30. Juni 2022, spätestens bis zum 31. Dezember 2022, eine zusätzliche finanzielle Anerkennung (Pflegebonus) für die besonderen Leistungen und Belastungen in der aktuell sehr herausfordernden Situation während dieser Pandemie zu zahlen.
Wer in der Altenpflege hat Anspruch auf die Prämie?
Beschäftigte, die in oder für zugelassene Pflegeeinrichtungen in der Altenpflege innerhalb des Bemessungszeitraums (1. November 2020 bis 30. Juni 2022) für mindestens drei Monate tätig und am 30. Juni 2022 noch beschäftigt sind, erhalten einen nach verschiedenen Kriterien (Nähe zur Versorgung, Qualifikation, Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit) gestaffelten Rechtsanspruch auf einen steuer- und sozialabgabenfreien Pflegebonus in Höhe von bis zu 550 Euro, heißt es im Eckpunktepapier.
- Den höchsten Bonus erhalten dabei Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung.
- Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helferinnen und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Servicegesellschaften, die in der Altenpflege tätig sind, erhalten einen Bonus.
Der Bonus ist wie folgt gestaffelt, wobei Vollzeitkräfte den jeweiligen Höchstbetrag erhalten:
Personal, das hauptsächlich in der direkten Pflege und Betreuung der Pflegeeinrichtung arbeitet | Bis zu 550 Euro |
Weiteres Personal, das mindestens 25 % seiner Arbeitszeit in der direkten Pflege und Betreuung der Pflegeeinrichtung mitarbeitet | Bis zu 370 Euro |
Sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der nach dem Elften Buch Sozialge-setzbuch (SGB XI) zugelassenen Pflegeeinrichtung | Bis zu 190 Euro |
Auszubildende in den Pflegeberufen | Bis zu 330 Euro
|
Freiwilligendienstleistende und Helfer im freiwilligen sozialen Jahr | Bis zu 60 Euro |
Quelle: Eckpunktepapier BMG 2022
Finanzierung des Pflegebonus in der Altenpflege
Arbeitgebenden in der Pflege wird der Pflegebonus für ihre Beschäftigten im Wege der Vorauszahlung zunächst von der sozialen Pflegeversicherung erstattet (zur Höhe vergleiche im Einzelnen die Angaben in der Tabelle). Der Bund wird im Jahr 2022 hierfür einen Zuschuss in Höhe von 500 Mio. Euro an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung leisten.
ver.di Kritik am Plänen für Verteilung des Pflegebonus
ver.di kritisiert den Plan des Gesundheitsministeriums zur Verteilung des Pflegebonus auf die Kranken- und Altenpflege zu gleichen Teilen. Zentrales Problem sei die Begrenzung der Ausgaben auf insgesamt eine Milliarde Euro. „Das reicht hinten und vorne nicht, um allen Beschäftigten, die während der Pandemie hohen Belastungen ausgesetzt sind, einen angemessenen Bonus zu zahlen. Beschäftigte, die nichts bekommen sollen, werden das als Affront empfinden“, warnte ver.di-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler. Es sei gut, dass der Bundesgesundheitsminister konkrete Regelungen zur Verteilung der Prämie schaffe und diese Aufgabe nicht den Einrichtungen und betrieblichen Interessenvertretungen aufbürden wolle. „Doch die bisherigen Pläne sind unzureichend und ungerecht“, so die Gewerkschafterin.
„Im Krankenhaus werden Berufsgruppen außerhalb der Pflege ausgeschlossen und selbst nicht alle Pflegepersonen sollen einen Bonus erhalten. Und wie will man begründen, dass Beschäftigte im Rettungsdienst, in Psychiatrien, Reha-Kliniken und in der Behindertenhilfe keine finanzielle Anerkennung bekommen sollen? Ihre Leistungen müssen ebenfalls honoriert werden.“
Update 20. Februar 2022
Pflegebonus 2022: Vorschläge Ende Februar
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angekündigt, in der letzten Februarwoche Details für den Pflegebonus 2022 bekannt zu geben. Die Vorbereitungen seien „weit fortgeschritten“, sagte Lauterbach. Er gehe davon aus, dass Anfang nächster Woche ein in der Koalition abgestimmter Vorschlag vorgelegt werden könne. Geplant ist, Pflegekräfte mit einem Pflegebonus für ihre Leistungen in der Corona-Pandemie zu belohnen. Allerding ist bisher nicht klar, wer die Prämie genau bekommt und wie hoch diese sein wird. Die Ampel-Koalition hat eine Milliarde Euro eingeplant. Lauterbach hatte Anfang des Jahres angedeutet, dass die Sonderzahlung nur an Intensivpflegekräfte gehen sollte. Darauf hin gab es massive Kritik von Gewerkschaften und Pflegeverbänden. Unter anderem fordert der Marburger Bund, den Pflegebonus auch für Ärztinnen und Ärzte.
Coronabonus für Pflegekräfte wieder steuerfrei
Ein erster Schritt für den Pflegebonus 2022 ist gemacht. Das Bundeskabinett hat Mitte Februar auf Vorschlag von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) beschlossen, dass Corona-Prämien bis zu einer Höhe von 3000 Euro steuerfrei bleiben und auch nicht auf Sozialhilfen wie Grundsicherung angerechnet werden soll.
Update 17. Februar 2022
Termin weiterhin unklar
Wann das Bundesgesundheitsministerium einen Entwurf für den Pflegebonus 2022 vorlegen wird, bleibt offen. RP-Online berichtet, dass das Bundesgesundheitsministerium bislang keine Eckpunkte vorgelegt hat. Unklar ist auch, wer den Corona-Bonus überhaupt bekommt. Klar ist nur, dass er steuer- und sozialabgabenfrei sein soll. Ein neuer Zeitpunkt für den Gesetzentwurf wurde nicht genannt.
Frage an Bundeskanzler Scholz: „Wer bekommt den Pflegebonus?“
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat im Bundestag auf Fragen zum Pflegebonus geantwortet. Konkret wollte Pascal Meiser von der Linken wissen, welche Berufsgruppen die Prämie erhalten werden. Scholz antwortete darauf: „Wir haben uns fest vorgenommen, dass wir etwas tun in der aktuellen Situation; das ist das Thema Pflegebonus. Der Gesundheitsminister arbeitet daran – das macht er nicht allein, er spricht mit vielen, mit Gewerkschaften, mit Menschen, die in der Pflege tätig sind, mit den Einrichtungen und mit all denjenigen, die Einfluss haben, um eine passgenaue Lösung zu entwickeln.“
Vorschlag für Prämie bis Ende Januar 2022
Der Bundeskanzler kündigt an, dass es bis Ende Januar 2022 einen Vorschlag für die Ausgestaltung des Pflegebonus gibt. Also, welche Berufsgruppen sich über eine Sonderzahlung von bis zu 3000 Euro freuen können. Scholz fügt an, dass es noch „viele Gerechtigkeitsfragen“ zu klären gäbe, die Frage nach der Prämie sei sorgfältig abzuwägen. Es bleibt, welche Berufsgruppen einen Corona-Bonus erhalten. Denn Bereiche, in den Beschäftigte durch Corona besonders gefordert waren, gibt es in der Pflege sehr viele. Hinzu kommen auch Berufsgruppen, wie etwa Reinigungskräfte, die auf Coronastationen arbeiten und weiteres Personal, dass direkten Kontakt mit Corona-Erkrankten hat. Hier nur ein unvollständiger Überblick über die vielen Berufe im Pflegebereich:
- Beschäftigte in der Intensivpflege in Krankenhäusern
- Beschäftigte in der Pflege auf Stationen im Krankenhaus
- Beschäftigte in der Altenpflege
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
- Gesundheits- und Krankenpfleger,
- Gesundheits- und Krankenpflegehelfer,
- Heilerziehungspfleger,
- Physiotherapeut
- Ergotherapeuten
- Rettungsassistenten
- Reinigungskräfte auf Coronastationen
Forderung: Coronabonus auch für Ärztinnen und Ärzte
Marburger Bund fordert Coronabonus auch für Ärztinnen und Ärzte. Dr. Susanne Johna, erste Vorsitzende betont: Die geplante Corona-Prämie darf nicht allein auf Pflegekräfte von Intensivstationen beschränkt werden. „Ärztinnen und Ärzte versorgen im Team mit den Pflegekräften die Patienten, sind ebenfalls einer hohen Belastung ausgesetzt und tragen die Hauptverantwortung. Hinzu kommt, dass auch das Personal auf den Normalstationen durch die Pandemie einer enormen Belastung ausgesetzt ist. Deshalb müssen Ärztinnen und Ärzte bei der Corona-Prämie genauso berücksichtigt werden wie Pflegekräfte.“ Die Ärzteschaft habe sich bei der ersten Corona-Prämie ganz bewusst zurückgehalten und gesagt, jetzt ist die Pflege mal dran. „Bei der zweiten Corona-Prämie haben wir uns schon sehr geärgert, dass die Ärzte nicht berücksichtigt wurden. Ein drittes Mal werden wir das nicht hinnehmen.“
Corona-Prämie auch für Praxispersonal
Neben den Pflegekräften dürfen man aber nicht das Praxispersonal im ambulanten Bereich vergessen, das eine erhebliche Mehrbelastung habe und deshalb auch einen Anspruch auf einen Corona-Bonus haben sollte. „Corona-Impfungen, PCR-Tests und die Versorgung von Infizierten mit leichten Symptomen haben zu einem erheblichen Mehraufwand für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte geführt“, betonte die Marburger Bund-Vorsitzende.
Kritik an Plänen für Pflegebonus
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) gibt zu bedenken, dass Bonuszahlungen keine nachhaltigen Verbesserungen für die beruflich Pflegenden bringen, sondern langfristig in die Profession investiert werden müsse. Der Verband fürchtet, dass der Pflegebonus nur als Alibi dient. „Wir brauchen echte Anerkennung der Profession Pflege und dazu müssen langfristig bessere berufliche Rahmenbedingungen hergestellt werden“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Das heißt, dass wir genug Pflegefachpersonal für die Sicherstellung einer qualitativ guten Pflege der Bevölkerung haben. Es muss massiv in Bildung investiert werden, u. a. in Studiengänge und angemessene Gehälter. Solche Investitionen sollten mit den Berufsverbänden entwickelt werden, damit sie die Berufsgruppe nicht spalten, sondern ihrem Fortkommen dienen.“
Update 5. Januar 2022
Lauterbach: Pflegebonus nur für besonders belastete Pflegekräfte
Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) soll der geplante Pflegebonus nur an einen begrenzten Kreis von Pflegekräften gezahlt werden. „Der Pflegebonus sollte vor allem Pflegekräften bezahlt werden, die in der Corona-Pandemie besonders belastet waren“, sagte Lauterbach dem RND. „Dann kann der Bonus auch in nennenswerter Höhe angesetzt werden“, so Lauterbach. „Nur so kann die besondere Leistung von Pflegekräften wirklich gewürdigt werden.“
Kritik kommt von ver.di und der Linkspartei. Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler kommentierte den aktuellen Stand der Debatte: „Alle Beschäftigten in den Krankenhäusern, in der stationären und ambulanten Altenpflege, in Reha-Einrichtungen und in der Behindertenhilfe müssen die von der neuen Bundesregierung angekündigte Coronaprämie bekommen“, teilte Bühler der taz mit.
Die Linke wirft Lauterbach eine Spaltung der Pflegekräfte vor. „Statt die Pflege in der Dauerkrise zu unterstützen, spaltet Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Belegschaft mit seiner bürokratischen Erbsenzählerei“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Jan Korte. Für das Pflegepersonal sei die Pandemie eine unglaubliche Belastungvon – der Intensivstation bis zum mobilen Pflegedienst.
Update 7. Dezember 2021
Pflegebonus kommt 2022: Bis zu 3000 Euro geplant
Die Auszahlung des Corona-Pflegebonus wird voraussichtlich erst Anfang 2022 erfolgen. Die neue Bundesregierung muss erst ermitteln, wie viele Beschäftigte etwa in der Intensivpflege oder den Notaufnahmen arbeiten.
Eigentlich sollte die Neuauflage des Corona-Bonus für Pflegepersonal in Krankenhäusern schon Anfang Dezember kommen. Nun teilten Politiker der neuen Regierungskoalition mit, dass die Auszahlung erst Anfang 2022 erfolgen soll. An ihrem Ziel hält die neue Regierung fest: „Es wird auf jeden Fall einen Pflegebonus geben“, sagt Nicole Westig von der FDP. Zum 1. Januar 2022 wird es nicht mehr klappen, denn noch ist zu viel offen, melden Medien. Es fehle an verlässlichen Daten, so die Gesundheitsexpertin Westig: „Wie viele Intensivpflegekräfte, wie viele sonstige Beschäftigte in den Notaufnahmen und so weiter.“ Janosch Dahmen von den Grünen betont: „Was wir unbedingt vermeiden wollen, ist, dass Einzelne, die das Geld absolut verdient hätten, am Ende kein Geld erhalten, weil wir das Gesetz auf die Schnelle nicht gut gemacht haben.“
Corona-Prämie Pflege: Arbeitgeber sollen Zahlen liefern
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und andere Institutionen im Pflegebereich sollen Zahlen liefern. Das Gesetz über den Pflegebonus soll dann Anfang 2022 beschlossen werden. Westig hofft auf eine Auszahlung im ersten Quartal. Bis zu 3000 Euro pro Person sind bisher im Gespräch. Insgesamt will die neue Regierung eine Milliarde Euro dafür zur Verfügung stellen.
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Rückkehr-Aktion für Ex-Pflegekräfte: Linksfraktion fordert mindestens 10.000 Euro Bonus
Die Linksfraktion im Deutschen Bundestag hat sich für ein Rückkehrprogramm ausgesprochen, um Ex-Pflegekräfte zurück in ihren alten Job zu holen. Die Partei hat dafür eine „fünfstellige steuerfreie Rückkehrprämie “ angeregt. Zu einem solchen Notprogramm gehört laut Fraktionschef Dietmar Bartsch „eine bundesweit koordinierte Rückholaktion für Ex-Pflegekräfte. Dafür sollte es eine fünfstellige steuerfreie Rückkehrprämie geben, die auch die aktuellen Pflegekräfte erhalten.“
Zweifel an der gerechten Verteilung des Pflegebonus
Doch ob schnell oder wohl überlegt – Prämien führen immer zu gefühlten Ungerechtigkeiten, befürchtet der deutsche Pflegerat. Das habe man bei der Corona-Prämie der vergangenen Regierung gesehen, erklärt die Chefin des Pflegerats Christine Vogler. Der Bund könne das nicht verteilen, so Vogler, der gebe das den Häusern. Dort beginne die Diskussion, sagte sie der tagesschau.de. Dann müssten sich die Arbeitgebervertreter mit den Arbeitnehmervertretern einigen, wer denn das Geld kriegt. Und das bringe einen unglaublichen Unfrieden. Den Pflegebonus nennt Vogler „Brotkrumen“. Sie fordert, dass Menschen in der Pflege dauerhaft und verlässlich deutlich mehr verdienen. Der bayrische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) fordert auf Twitter vom Bund eine Gehaltsverdopplung für Intensivpflegekräfte: „2022 sollte es eine zeitweise Lohnsteuerbefreiung und eine erweiterte Pflegeprämie geben. In der gesamten Pflege müssen Zuschläge steuerfrei werden. Das wäre ein überfälliges Zeichen der Wertschätzung.“
Update 24. November 2021
Koalitionsvertrag SPD, FDP, Grüne: Eine Milliarde Euro für Pflegebonus
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP wird eine Neuauflage des Pflegebonus erwähnt. Demnach soll der Einsatz der Pflegekräfte in der Corona-Pandemie erneut anerkannt werden. Die neue Bundesregierung will dafür eine Milliarde Euro bereitstellen. Die Steuerfreiheit des Pflegebonus soll auf 3.000 Euro angehoben werden. Im Koalitionsvertrag heißt es konkret: „Die Pflegekräfte in Deutschland erbringen während der Pandemie eine herausragende Leistung. In der aktuell sehr herausfordernden Situation in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wollen wir diesen Einsatz anerkennen. Der Bund wird hierfür eine Milliarde Euro zur Verfügung stellen. Dazu werden wir die Steuerfreiheit des Pflegebonus auf 3.000 Euro anheben.“ In wie weit die Anhebung der Steuerfreiheit ein Hinweis auf die konkrete Höhe des Bonus für alle Pflegekräfte ist, ist noch unklar.
ver.di begrüßt Pläne für Pflegebonus der Ampel-Koalition
ver.di begrüßt die Ankündigung von Olaf Scholz (SPD) eines Pflegebonus in Höhe von einer Milliarde als wichtiges Signal für die Beschäftigten. Die Pflegekräfte seien durch die Corona-Pandemie besonders belastet und aufgrund der aktuellen dramatischen Situation vielfach mit ihren Kräften am Ende, so der ver.di-Chef Frank Werneke. „Der angekündigte Bonus muss nun zeitnah an alle Berufsgruppen in den Krankenhäusern, der Altenpflege, den Reha-Einrichtungen und der Behindertenhilfe ausgezahlt werden.“
Ministerpräsidentenkonferenz und Bund: Neuauflage Pflegebonus November 2021
18. November 2021 – Es soll eine Neuauflage des Pflegebonus geben. Im Papier zur Ministerpräsidenten heißt es: „Mit der erneuten Leistung eines Pflegebonus insbesondere in der Intensivpflege soll die Anerkennung des Einsatzes in der aktuell sehr herausfordernden Situation unterstrichen werden. Die Länder bitten den Bund, die hierfür erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.“
NRW-Ministerpräsident Henrik Wüst (CDU) kündigte im Rahmen der Pressekonferenz einen erneuten Pflegebonus für Beschäftigte im Gesundheitswesen an. Man wolle es in der aktuellen Situation nicht nur bei Worten belassen: „Deshalb erneut ein Pflegebonus“. Wie hoch der Pflegebonus sein wird und wann er kommt, ist noch nicht klar. Wüst sprach von 500 Euro. „Wenn wir bei 500 Euro sind, ist das ein Signal, das muss aber schon sein und das wird auch bei den Menschen ankommen“, so der neue NRW-Ministerpräsident.
Jens Spahn zu Pflegebonus: 5000 Euro plus x für Intensivpflegekräfte?
Einen Tag später hat der scheidende Gesundheitsminister Jens Spahn einen Vorschlag zur Höhe geäußert. Er sagte: „Der muss jetzt auch mal spürbar sein. Ich würde mal sagen 5000 Euro plus x für Intensivpflegekräfte wäre das, was angemessen wäre.“ Allerdings ist er nach eigenen Worten nicht mehr für diese Entscheidung zuständig.
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Die Länder betonen in ihrem Papier, die Bezahlung von Pflegekräften verbessern zu wollen. „Die Länder bekräftigen vor dem Hintergrund der besonderen Belastungen des Pflegepersonals in den vergangenen Monaten ihren Beschluss vom 18. März 2021, demzufolge die Rahmenbedingungen und Entlohnung in der Pflege dauerhaft und stetig zu verbessern sind. Dieses Handlungsfeld wird umgehend und prioritär aufgegriffen werden müssen, denn es duldet keinen weiteren Aufschub.“
Private Pflegedienste begrüßen Bonus für alle Pflegekräfte
Bisher geht es in der Debatte um eine Pflegeprämie nur um die Beschäftigten auf Intensivstationen. Doch auch Beschäftigte in der Altenpflege und anderen Einrichtungen würde gerne wieder von einer Sonderzahlung profitieren. Der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd Meurer, sagte: „Ein erneuter Pflegebonus für die Intensivpflege und die Altenpflege ist überfällig, Einrichtungen und Pflegekräfte sind am Limit. Besonders angesichts der nach wie vor dramatisch hohen Infektionszahlen schützen die Pflegekräfte vulnerable Menschen mit vorbildlichem Engagement. Neben dem Dank und Respekt ist der Bonus ein konkretes und spürbares Signal.“
Update: 1. Juli 2021
Corona Sonderzahlungen bis März 2022 steuerfrei
Die Bundesregierung hat beschlossen Corona-Sonderzahlungen bis März 2022 von der Steuer zu befreien. Damit können Arbeitgeber ihren Beschäftigten einen Corona-Bonus bis zu 1500 Euro steuerfrei auszahlen. Dies darf allerdings nur einmal geschehen und nicht mehrmals, wie Steuerexperten feststellen. So ist lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrages wird gestreckt – gegebenenfalls auch in mehreren Teilraten bis zur Summe von 1500 EUR).
Update 24. April 2021
Ver.di kritisiert: Corona-Prämie Altenpflege kommt nicht überall an
Ver.di kritisiert Arbeitgeber in Pflegebranche, die ihren Beschäftigten in Pflegebetrieben die gesetzlich zustehende Corona-Prämie von bis zu 1500 Euro vorenthalten haben. Eine aktuelle Studie der Steuerberatung ETL Advision zum Lohnvergleich in der Pflegebranche kommt zu dem Ergebnis, dass bundesweit bis Dezember 2020 mehr als 40 Prozent der Beschäftigten in den untersuchten ambulanten und teilstationären Pflegebetrieben die ihnen zustehende steuerfreie Corona-Prämie nicht erhalten haben. Für die Studie wurden mehr als 360.000 Datensätze ausgewertet, sie umfasst mehr als 1.000 Pflegedienste.
„Was läuft in dieser Branche noch alles schief, wenn selbst Geld, für das es einen Rechtsanspruch gibt und das die öffentliche Hand für diese außerordentliche Beanspruchung übernimmt, nicht bei den Beschäftigten ankommt?“, so Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Viele Beschäftigte, denen eine Prämie zusteht, hätten diese nicht erhalten, vor allem bei privaten Diensten in der ambulanten Altenpflege. „Dafür kann es keine Entschuldigung geben.“
Update 15. April 2021
Auszahlung Corona-Bonus 2021: Der konkrete Plan für die Krankenhäuser
In einem Papier des Bundesgesundheitsministerium ist detailliert dargelegt, wie der Corona-Bonus 2021 an Beschäftigte in Krankenhäusern, die Corona-Patienten behandelt haben, ausgezahlt wird. Das Papier fast ein Gespräch von Gesundheitsminister Jens Spahn mit der Bundeskanzlerin im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie am 8. Februar 2021 zusammen. Folgende Punkte sind vermerkt:
- Die Bundesregierung stellt für weitere Prämien für besonders belastete Beschäftigte in Krankenhäusern 450 Millionen Euro zur Verfügung.
- Der Corona-Bonus soll von den Krankenhäusern bis Ende Juni 2021 an die Beschäftigten ausgezahlt werden
- Damit ist die Prämie steuerfrei
- Die Verteilung der Mittel auf die Krankenhäuser erfolgt grundsätzlich auf der Basis der Systematik der Prämien aus dem Jahr 2020
- Bemessungszeitraum für die Anspruchsvoraussetzungen ist das gesamte Jahr 2020
- Anspruchsvoraussetzungen für die Krankenhäuser: über 500 Betten und 50 Covid-Fälle, unter 500 Betten und 20 Covid-Fälle
- So haben Krankenhäuser einen Anspruch auf die Prämie, die über das Jahr verteilt immer wieder in die Versorgung von COVID-19-PatientInnen eingebunden waren und von der Prämie für die erste Welle bislang nicht profitieren konnten
- Insgesamt wären 1.038 Krankenhäuser anspruchsberechtigt.
- Die Verteilung der Prämien erfolgt erneut durch die Krankenhäuser vor Ort.
- Die Kliniken identifizieren die coronabedingt besonders belasteten Beschäftigten und bestimmen über die konkrete Verteilung der Prämien
- neben Pflegekräften z.B. sind das auch Reinigungskräfte
- Die Zuteilung der Corona-Prämie soll in Zusammenarbeit mit der Beschäftigtenvertretung erfolgen
Update 5. April 2021
Corona-Prämie für Pflege und Reinigungspersonal 2021
Der Bundesrat hat den Weg freigemacht für die Corona-Prämie 2021 an Pflege- und Reinigungspersonal an Krankenhäusern und Kliniken. Demnach stehen in diesem Jahr 450 Millionen Euro zu Verfügung, um Krankenpflegern und Krankenschwestern einen Corona-Bonus auszuzahlen. Die Auswahl der Prämienempfängerinnen und Prämienempfänger sowie die Bemessung der individuellen Prämienhöhe soll laut Gesetzentwurf durch den Krankenhausträger im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung erfolgen.
Corona-Prämie Pflege 2021: Intensivpflege & Reinigungspersonal
Die konkrete Ausgestaltung der einmaligen Sonderleistung ist im Gesetzentwurf formuliert. Auch die Finanzierung der Corona-Prämie ist dort festgehalten. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt, dass damit der besonderen Leistung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern insbesondere während der zweiten und dritten Welle der Corona-Pandemie Rechnung getragen wird. Gut sei zudem, dass auch andere Berufsgruppen wie beispielsweise Reinigungskräfte berücksichtigt werden.
Corona-Bonus 2021 ist steuerfrei
Die gute Nachricht für alle bedachten Intensivpfleger, Krankenschwester und Reinigungskräfte: Aufgrund der Corona-Krise können Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen bis 1500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die Regelung ist vom Bundesfinanzministerium bis Mitte 2021 verlängert worden.
Update 1. März 2021
Neuauflage des Coronabonus für Beschäftigte in Krankenhäusern
Klinikbeschäftigte sollen Medienberichten zufolge erneut eine Corona-Prämie von bis zu 1500 Euro bekommen. 450 Millionen Euro will die Bundesregierung dafür bereitstellen. Quelle ist eine Vorlage von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für das Kabinettstreffen an diesem Montag. Die Funke Mediengruppe hatte darüber berichtet.
Corona-Bonus 2021: Bis zu 1500 Euro für Krankenhaus-Personal
Von dem Bonus sollten nicht nur Pflegekräfte, sondern etwa auch Reinigungskräfte profitieren. Bereits im September war eine Prämie von bis zu 1000 Euro pro Klinikpflegekraft (siehe unten) beschlossen worden, die von den Ländern um 500 Euro aufgestockt werden konnte.
Der Coronabonus für Klinikbeschäftigte 2021 soll demnach wieder von den Krankenhäusern bis Ende Juni 2021 an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Die Verteilung der Prämien erfolge wie bgehabt durch die Krankenhäuser. Diese sollen besonders belastete Beschäftigte benennen und die Auszahlung koordinieren.
Corona-Bonus 2021: Kliniken entscheiden über Prämie für Krankenhaus-Personal
Die zweite Welle der Corona-Pandemie habe viele Krankenhäuser und ihre Beschäftigten vor eine noch größere Belastung gestellt als die erste, heißt in der Vorlage. Kliniken und Krankenhäuser mit mehr als 500 Betten sollen bei mehr als 50 Corona-Fällen zum Zug kommen, kleinere Häuser ab 20 Corona-Fällen, heißt es in Medienberichten.
Corona Bonus steuerfrei bis Juni 2021
In diversen Branchen und Unternehmen ist 2020 ein Corona Bonus gezahlt worden – eben in der Altenpflege, aber auch in anderen Bereichen. Finanzminister Olaf Scholz hatte angekündigt, dass der Corona Bonus bis Ende 2020 steuerfrei ist. Nun gibt es Hinweise, dass die Befreiung auch noch bis 2021 gilt. Laut Entwurf des Jahressteuergesetzes ist die Auszahlung des Corona-Bonus noch bis Juni 2021 steuerfrei. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Eine Entgeltumwandlung ist demnach ausgeschlossen.
Verwaltungsgericht weist Klagen auf Corona-Bonus ab
Das Verwaltungsgericht München hat Klagen von Beschäftigten abgewiesen, die jeweils auf die Auszahlung des Corona-Bonus gerichtet waren. Geklagt hatten zwei Beschäftigte eines ambulanten Dialysezentrums, eine in einem Krankenhaus tätige Serviceassistentin in der Pflege sowie eine Hauswirtschafterin in einem Altenheim. Das für die Bewilligung zuständige Landesamt für Pflege (LfP) hatte jeweils eine Bonuszahlung abgelehnt, da eine Förderung in der Corona-Pflegebonusrichtlinie (CoBoR) nicht vorgesehen sei. Das Gericht bestätigte die Entscheidungen: Die Förderpraxis habe sich im Gestaltungsspielraum des Freistaats Bayern als Richtliniengeber bewegt. Der Corona-Bonus sei nicht als Risiko-oder Gefahrenzulage ausgestaltet.
Corona Bonus für Auszubildende, Helfer im sozialen Jahr
Das Bundesgesundheitsministerium teilte mit, dass auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften eine Sonderzahlung bekommen sollen.
Gesetzentwurf: Pflegeeinrichtungen zur Zahlung der Corona-Prämie verpflichtet
Im Gesetzentwurf („Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“) aus dem Bundesgesundheitsministerium ist von einer Verpflichtung der Arbeitgeber in der Pflege die Rede. Konrekt heißt der Passus im Entwurf: „Pflegeeinrichtungen werden zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen (Corona-Prämien) an ihre Beschäftigten verpflichtet. Die Aufwendungen für diese Corona-Prämien werden den Pflegeeinrichtungen durch die soziale Pflegeversicherung und im ambulanten Bereich anteilig durch die Gesetzliche Krankenversicherung im Wege der Vorauszahlung erstattet. In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 werden das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium der Finanzen miteinander festlegen, in welchem Umfang die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze erhalten. Dies wird auch die Frage der Refinanzierung dieser einmaligen Prämie umfassen.“
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Finanzierung der Corona Prämie
Bei der Finanzierung der Sonderzahlung folgt die Bundesregierung den Vorschlägen der Minister Spahn und Heil. Demnach werden den Arbeitgebern in der Pflege die Prämien im Wege der Vorauszahlung zunächst von der sozialen Pflegeversicherung erstattet. In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 werden das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium der Finanzen miteinander festlegen, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze, auch zur Refinanzierung der Corona-Prämien erhalten.
Aufstockung der Prämie auf 1500 Euro durch Länder und Arbeitgeber
Die Länder und die Arbeitgeber in der Pflege können die Corona-Prämie ergänzend z.B. bis zur Höhe der steuer- und sozialversicherungsabgabenfreien Summe von 1.500 Euro aufstocken. Auf diese Summe hatten sich ver.di und die Arbeitgeber in der Pflege Anfang April geeinigt.
Sonderprämie: Auszahlung mit Juli-Gehalt 2020
ver.di und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) haben sich Anfang April auf Eckpunkte eines Tarifvertrages für eine Sonderprämie für Pflegekräfte geeinigt. Diese sollen aufgrund der besonderen Belastung in der stationären Langzeitpflege und der ambulanten Pflege in der aktuellen Krise einen Corona-Bonus bekommen.
Beschäftigte in Vollzeit erhalten danach mit dem Juli-Gehalt eine Sonderprämie von 1.500 Euro, Teilzeitbeschäftigte einen Anteil entsprechend ihren tatsächlich geleisteten Stunden. Die Sonderzahlung erhalten laut ver.di:
- Pflegefachkräfte,
- Pflegehilfskräfte
- Pflegeleitungen
- Alltagsbegleiterinnen und -begleiter,
- Betreuungskräfte
- Assistenzkräfte
- Auszubildende in der Pflege sollen eine Prämie von 900 Euro erhalten
Bei der Festsetzung der Prämie haben sich die Tarifvertragsparteien am Geltungsbereich des Pflegemindestlohnes orientiert.
Update 11.10.2020
Corona-Prämie für Pflegepersonal
Der Deutsche Bundesrat hat beschlossen: Krankenhäuser, die durch die Corona-Pandemie besonders belastet sind, können ihren Beschäftigten eine Prämie bis zu 1000 Euro zahlen – als Anerkennung für deren Leistungen bei der Bewältigung der Krise. Dafür stehen insgesamt 100 Millionen Euro bereit.
Coronabonus Krankenhaus: Krankenschwester, Krankenpfleger bekommen bis zu 1000 Euro
Rund zwei Monate nachdem Beschäftigte in der Altenpflege einen Pflegebonus ausgezahlt bekommen haben, folgen nun Pflegebeschäftigte in Krankenhäusern. So haben der GKV-Spitzenverband und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ein Konzept für eine Corona-Prämie für Pflegekräfte im Krankenhaus entwickelt und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegt. Es sieht die Bereitstellung von 100 Millionen Euro für die Zahlung vor. Beschäftigte in der Krankenpflege, die durch die Pflege von COVID-19-Patienten besonders belastet waren, sollen bis zu 1000 Euro Sonderzahlung erhalten.
Pflegebonus Krankenhaus: Träger und Mitarbeitervertretungen entscheiden
Die Krankenhausträger sollen gemeinsam mit den Mitarbeitervertretungen entscheiden, welche Pflegekräfte anspruchsberechtigt sind. Sie sollen auch definieren, wie hoch der Pflegebonus an Krankenhäusern ausfallen soll. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Prämie an weitere Personen, wie zum Beispiel Mitarbeitende von Notaufnahmen, gezahlt werden.
ver.di Kritik: Nur 100.000 Pflegekräfte an Krankenhäusern profitieren
ver.di begrüßt zwar, dass sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) auf eine Prämie für Pflegekräfte in Krankenhäusern geeinigt haben. „Wir haben stets gefordert, den Einsatz der Beschäftigten in der Corona-Pandemie zu würdigen. Das hat allerdings nicht nur sehr lang gedauert, es ist auch nur eine Minimallösung herausgekommen, die viele Krankenhausbeschäftigte unzufrieden machen wird“, sagte Sylvia Bühler, die im ver.di-Bundesvorstand für das Gesundheitswesen zuständig ist. Von dem Bonus sollen lediglich bis zu 100.000 Pflegekräfte profitieren, also nur ein kleiner Teil der insgesamt 440.000 Pflegekräfte in Krankenhäusern. Und das auch nur in Kliniken, die eine bestimmte Mindestzahl von Covid-19-Fällen versorgt haben. Dafür werden 100 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt. „Ausgerechnet bei der Anerkennung der Leistungen in der Pandemie zeigen sich Kliniken und Krankenkassen knauserig. Das ist beschämend“, kritisierte Bühler. Voran gegangenen waren Debatten über die Auszahlung eines Pflegebonus an Beschäftigte an Krankenhäusern. So hatte sich ver.di und verschiedene Parteien dafür ausgesprochen den Corona-Bonus auch an Beschäftigte in Krankenhäusern zu zahlen.
Klinik und Krankenhaus: Pflegebonus für Krankenschwestern, Ärzte, Pfleger und Co.?
Der Pflegebonus gilt in den meisten Bundesländern nur für Menschen, die in der ambulanten und stationären Pflege beschäftigt sind. MitarbeiterInnen in Krankenhäusern, Kliniken oder Hospizen erhalten in der Regel keine Sonderzahlung.
Die Gewerkschaft ver.di setzt sich dafür ein, dass auch das medizinische Personal von Krankenhäusern und Kliniken den Pflegebonus von 1500 Euro erhalten. „Wie ihre Kolleginnen und Kollegen in der Altenpflege haben auch die Beschäftigten der Krankenhäuser eine Prämie als Anerkennung ihrer besonderen Leistungen verdient“, sagte ver.di-Vorstandsmitglied Silvia Bühler. Auch der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft Dr. Gerald Gaß hatte zuvor bedauert, dass die Prämie nicht auch für Klinikbeschäftigte gezahlt wird. Bühler verwies in diesem Zusammenhang auf die Erhöhung des Pflegeentgelts, das vollständig in den Kliniken verbleibt. „Diesen Spielraum sollten die Krankenhäuser nutzen, um die Leistungen aller Beschäftigten mit einer Prämie zu honorieren – selbst wenn der Gesetzgeber hier nicht tätig wird.“
Ausnahmen gibt es bisher nur vereinzelt, etwa in Berlin. Dort erhalten die Beschäftigten der großen Krankenhausbetriebe Charite und Vivantes eine Prämie. Angedacht waren insgesamt 450 Euro. Mittlerweile will die Landesregierung den Bonus auf 1000 Euro aufstocken.
Coronabonus für Krankenpflege: Minister Spahn startet neuen Vorstoß
Update: 14. August 2020
Es kommt Bewegung in die Sache: Ein Coronabonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern rückt näher. So hat Bundesgesundheitsminister einen neuen Vorstoß gewagt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkasse sollen ein Konzept zur Umsetzung erarbeiten. Vor allem die Finanzierung der bis zu 1500 Euro Pflegebonus pro Peron ist kritisch. Allerdings sind sich alle einig: Verdient haben es die Krankenpfleger und Krankenschwestern. Denn sie standen in vorderster Front im Kampf gegen das Coronavirus.
83 Prozent der Deutschen unterstützen Pflegebonus für Krankenschwestern und Co.
Die Debatte um die Ausweitung des Pflegebonus geht auch Mitte Juli weiter. Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey im Auftrag der Augsburger Allgemeinen Zeitung zeigt, dass auch die Mehrheit der BürgerInnen eine Pflegeprämie für Krankenschwestern, Pfleger und Co. in Krankenhäusern unterstützt. 82,8 Prozent sind für einen Pflegebonus in der Krankenpflege.
Medizinisches Pflegepersonal: Fast 14.000 Corona-Erkrankte
Zeit-Online führt einen weiteren wichtigen Grund ins Feld, warum ein Pflegebonus für Pflegekräfte im Krankenhaus nur gerecht wäre. Denn gerade dort hat sich das medizinische Personal für die Corona-Erkrankten eingesetzt und damit die eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt. Laut Robert Koch-Institut haben sich in Deutschland bis Ende Juni 2020 rund 14.000 Menschen, die in Krankenhäusern und Arztpraxen arbeiten, mit dem Coronavirus infiziert. In der Fleischindustrie sind es, zum Vergleich, rund 4500, schreibt Zeit-Online.
Karl Lauterbach fordert Pflegebonus auch für Krankenhäuser
Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach fordert, dass auch Pflegepersonal in Kliniken und Krankenhäusern den Pflegebonus erhält. „Wir brauchen einen Pflegegipfel aus Politik und den Tarifpartnern mit dem Ziel, wie wir die Pflege im Vergleich zu anderen Berufen im Gesundheitssystem überproportional besser vergüten können“, sagte Lauterbach der Augsburger Allgemeinen. „Bei dieser Gelegenheit müssen wir auch noch mal über den Pflegebonus reden.“
Grüne und Linke unterstützen Pflegeprämie für Krankenschwestern und Co.
Auch andere Parteien fordern, die Pflegeprämie von bis zu 1500 Euro auf Pflegebeschäftigte in Krankenhäusern und Kliniken auszuweiten. So sagte die pflegepolitische Sprecherin der Grünen, Kordula Schulz-Asche: „Man kann den Menschen nicht erklären, warum die Bundesregierung nur in der Langzeitpflege den sogenannten Pflegebonus zahlen will.“ Harald Weinberg (Die Linke) will die Sonderzahlung auf alle „nichtärztlichen Berufe“ im Gesundheitswesen auszuweiten. „Enttäuschung und Ärger in der Kranken- und Behindertenpflege sind mehr als verständlich.“
CDU/CSU: Klinik-Arbeitgeber sollten Belastungsgrad beurteilen
Georg Nüßlein, CDU/CSU-Fraktionsvize, sagte: „Ich würde mich freuen, wenn die Beschäftigten der Krankenhäuser, die durch Covid-19 besonders belastet waren oder sind, von ihren Arbeitgebern auch eine monetäre Anerkennung erhielten“. In der Corona-Krise sei die Situation in den Klinken bislang sehr unterschiedlich. Arbeitgeber könnten den Belastungsgrad am besten beurteilen.
Aktuelle Liste: Corona-Bonus 1000 Euro oder 1500 Euro
In den Bundesländern laufen die Debatten über eine Aufstockung der Corona-Sonderzahlung für Pflegekräfte. In einigen Ländern ist eine Prämie von 1500 Euro für Pflegekräfte bereits zugesagt. Folgende Tabelle zeigt den aktuellen Stand und wird fortlaufend aktualisiert.
Corona-Prämie: Stand 04. Juli 2020
Baden-Württemberg | 1500 Euro |
Bayern | 1500 Euro |
Berlin | 1000 Euro |
Brandenburg | 1500 Euro |
Bremen | 1500 Euro |
Hamburg | 1500 Euro |
Hessen | 1500 Euro |
Mecklenburg-Vorpommern | 1500 Euro |
Niedersachsen | 1500 Euro |
Nordrhein-Westfalen | 1500 Euro |
Rheinland-Pfalz | 1500 Euro |
Saarland | 1500 Euro |
Sachsen | 1500 Euro |
Sachsen-Anhalt | 1500 Euro |
Schleswig-Holstein | 1500 Euro |
Thüringen | 1500 Euro |
Alle Angaben ohne Gewähr
Auszahlung des Pflegebonus 2020: Arbeitgeber, Einrichtungsträger und Pflegekassen
Bisher gibt es noch viele Fragen zur Auszahlung des Pflegebonus. Im Gesetz ist klar geregelt, wer für die Auszahlung der Pflegeprämie verantwortlich ist:
„Pflegeeinrichtungen werden zur Zahlung von gestaffelten Sonderleistungen (Corona-Prämien) an ihre Beschäftigten verpflichtet. Die Aufwendungen für diese Corona-Prämien werden den Pflegeeinrichtungen durch die soziale Pflegeversicherung und im ambulanten Bereich anteilig durch die gesetzliche Krankenversicherung im Wege der Vorauszahlung erstattet. In der zweiten Hälfte des Jahres 2020 werden das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium der Finanzen miteinander festlegen, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze erhalten. Dies wird auch die Frage der Refinanzierung dieser einmaligen Prämie umfassen.“ (Quelle: Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite)
>Für mehr Details zur Auszahlung klicken Sie in der Inhaltsübersicht auf hier jeweiliges Bundesland. Wenn es Neuigkeiten gibt, führen wir Sie dort auf.
Antrag auf Pflegebonus: Links und Webseiten der Länder
Um den vom Bund finanzierten Teil des Bonus zu erhalten, müssen Sie als Beschäftigter nichts tun, teilte die Bundesregierung mit. Die Pflegekräfte erhalten die Prämie automatisch von ihrem Arbeitgeber. Die Pfegearbeitgeber sollen auch über den Bonus informieren.
Für Verfahren und Auszahlung des Anteils, der von den Ländern kommt, sind eben diese zuständig. Aktuell laufen hierzu noch die Debatten, wie die Verfahren möglichst einfach gehalten werden. Bisher haben erst zwei Bundesländer (Bayern, Saarland), Webseiten online, auf denen Beschäftigte den Landesanteil beantragen können (Stand 27. Juni 2020 / Alle Angaben ohne Gewähr). In Bayern müssen die Beschäftigten selbst (möglich noch bis 30. Juni 2020) einen Antrag auf den Landes-Zuschuss stellen.
Allerdings gibt es in einigen Ländern Webseiten, auf denen Pfegekräfte weiterführende Infos finden. In Bayern müssen die Beschäftigten selbst (möglich noch bis 30. Juni 2020) einen Antrag auf den Landes-Zuschuss stellen.
Land | Webseiten mit weiteren Infos |
Baden-Württemberg | Bisher keine konkreten Infos |
Bayern | Zur Webseite… |
Berlin | Bisher keine konkreten Infos |
Brandenburg | Zur Webseite… |
Bremen | Zur Webseite… |
Hamburg | Zur Webseite… |
Hessen | Zur Webseite… |
Mecklenburg-Vorpommern | Zur Webseite… |
Niedersachsen | Bisher keine konkreten Infos |
Nordrhein-Westfalen | Zur Webseite… |
Rheinland-Pfalz | Zur Webseite… |
Saarland | Zur Webseite… |
Sachsen | Bisher keine konkreten Infos |
Sachsen-Anhalt | Zur Webseite… |
Schleswig-Holstein | Zur Webseite… |
Thüringen | Bisher keine konkreten Infos |
Quelle: Eigene Recherche / Alle Angaben ohne Gewähr
Anträge für Arbeitgeber in der Pflege
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflege sollen die Anträge zur Erstattung des Pflege-Bonus für Pflegekräfte in der Altenhilfe bei den Pflegekassen stellen. Auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes stehen die jeweiligen Formulare bereit.
Bisher kein Corona-Bonus für Medizinische Fachangestellte (MFA) in Arztpraxen
Sie standen im März, April und Mai an vorderster Front im Kampf gegen das neuartige Coronavirus: Die Medizinischen Fachangestellten (MFA) in Arztpraxen. Verschiedene Studien zeigen, wie sehr medizinisches Personal die eigene Gesundheit aufs Spiel gesetzt hat, um anderen Erkrankten zu helfen. Überdurchschnittlich häufig haben sich Beschäftigte in Gesundheitsberufen mit COVID-19 infiziert. Einer am 9. Juli veröffentlichten Analyse von Versichertendaten der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) zufolge habe der Durchschnitt von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen einer Covid-19-Diagnose in den Monaten März bis Mai bei 474 Fällen je 100.000 Beschäftigte gelegen. Für die MFA lag der Wert in demselben Zeitraum sogar bei 1207 Fällen je 100.000 Erwerbstätige, teilte die Landesärztekammer Hessen mit. Der lag damit zweieinhalbfach höher als der Durchschnittswert.
Pflegebonus für Medizinische Fachangestellte (MFA)?
„Trotz der besonders am Anfang mangelnden Schutzausrüstung und damit einhergehenden hohen Infektionsgefahr halfen und helfen MFA jeden Tag dabei, die Kapazitäten in den Kliniken für die schweren Verläufe von Covid-19 frei zu halten“, so Edgar Pinkowski Präsident der Landesärztekammer Hessen. Er kritisiert, dass die MFA bisher keinen Pflegebonus erhalten. „Dass in der Diskussion rund um den längst überfälligen Pflegebonus für Pflegende in Krankenhäusern und Altenheimen die Medizinischen Fachangestellten (MFA) unerwähnt bleiben, ist völlig unverständlich.“ Nicht zuletzt hätten durch den hohen Einsatz niedergelassener Ärzte und Medizinischer Fachangestellter sechs von sieben Corona-Patienten in der Pandemie ambulant versorgt werden können. Krankenhäuser seien so entlastet worden. Pinkowski fordert deshalb den Pflegebonus auszuweiten.
Baden-Württemberg: 1500 Euro zugesichert
Bereits Ende April hat Baden-Württemberg seinen Anteil am Sonderbonus für Pflegekräfte zugesagt. So übernimmt das Land das bisher noch fehlende Drittel der Finanzierung. Die Beschäftigten in Altenheimen und in der ambulanten Pflege erhalten einmalig bis zu 1500 Euro als Anerkennung für ihren Einsatz während der Corona-Pandemie. Die Auszahlung soll voraussichtlich ab Juli erfolgen.
Bayern stockt Corona-Bonus auf 1500 Euro
Pflegerinnen und Pfleger in Krankenhäusern sowie in Alten- und Pflegeheimen erhalten vom Freistaat Bayern eine einmalige finanzielle Zuwendung – einen Coronabonus in Höhe von 500 Euro. Dieser Betrag ergänzt die von der Bundesregierung beschlossene Sonderzahlung von 1000 Euro. Insgesamt erhalten bayrische Pflegekräfte 1500 Euro extra.
Corona-Prämie Bayern: Für Pflegekräfte in Krankenhäusern, Kliniken, Altenheimen
Konkret erhalten die Pflege-Prämie Pflegekräfte in Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen und ambulanten Pflegediensten sowie Notfallsanitäterinnen und -sanitäter und Rettungsassistentinnen und -asstistenten. Wer regelmäßig mehr als 25 Stunden pro Woche arbeitet, erhält 500 Euro. Berechtigte, die regelmäßig 25 Stunden pro Woche oder weniger arbeiten, erhalten 300 Euro, teilte die Gesundheitsministerin mit.
Pflege-Bonus Bayern online beantragen
Die Finanzierung erfolgt aus dem Sonderfonds Corona-Pandemie. Wer Anspruch auf die Prämie hat, kann einen Antrag beim Landesamt für Pflege (LfP) stellen. Benötigt werde lediglich eine Bestätigung des Arbeitgebers. Der Antrag kann seit dem 14. April 2020 bis 30. Juni 2020 auf den Seiten des bayerischen Landesamt für Pflege online gestellt werden.
Bonus Bayern: Antrag, Frist 30. Juni 2020, Auszahlung
Die bayrische Landesregierung geht mit gutem Beispiel voran und als erstes Bundesland ein umfangreiches Infoportal zum Corona, aber auch zum Pflegebonus veröffentlicht. Medienberichten zu Folge, haben bereits mehr als 100.000 Pflegekräfte in Bayern den Bonus erhalten. Die Anträge müssen im Freistaat Bayern bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden. Im Antrag müssen die Beschäftigten verschiedene Daten angeben.
Bayern: Antrag für Arbeitnehmer und Selbstständige
Als Arbeitnehmer müssen Sie folgende Unterlagen mit hochladen:
- Kopie Ihres Personalausweises
- Ausgefüllte Arbeitgeberbescheinigung (einen Vordruck finden Sie unter www.lfp.bayern.de)
Achtung: Wenn Sie über eine Zeitarbeitsfirma tätig sind, muss die Arbeitgeberbescheinigung von der Zeitarbeitsfirma und nicht von der Einsatzeinrichtung ausgefüllt und unterschrieben sein!
Als Selbständiger müssen Sie Folgendes einreichen:
- Kopie Ihres Personalausweises
- Eine Erklärung über Ihre Tätigkeit
- Einen geeigneten Tätigkeitsnachweis (zum Beispiel über die Meldung beim Finanzamt oder ähnliches)
- Eine ausgefüllte De-minimis-Erklärung (einen Vordruck finden Sie unter lfp.bayern.de)
Antragstellung in Bayern nur mit gültigem Personalausweis
Der Antrag für den Corona-Pflegebonus durch das Online-Formular www.corona-pflegebonus.bayern.de ist grundsätzlich nur mit gültigem Identitätsnachweis mit Lichtbild möglich, heißt es auf der offiziellen Webseite. Es werden aber auch Ausweise akzeptiert, die seit dem 1. März 2020 abgelaufen sind und momentan nicht zeitnah neu ausgestellt werden können. „Sollte Ihr Ausweis oder Reisepass bereits vor dem 1. März 2020 abgelaufen sein, so klären Sie mit der zuständigen Melde- und Passbehörde, ob Ihnen zeitnah ein vorläufiger Identitätsnachweis mit Lichtbild erstellt werden kann“, so der offizielle Hinweis.
Update: 3. Juli 2020
Bayern: Mehr 350.000 Anträge eingegangen – mehr als die Hälfte bearbeitet
Der Pflegebonus ist ein Bayern von 351.248 beantragt worden. Bisher hat die bayerische Verwaltung 181.000 Anträge „vollständig bearbeitet“, wie die Gesundheitsministerin Melanie Huml betonte.
Sie sagt: „Gerade in der Corona-Pandemie hat das vorbildliche Engagement unserer Pflegekräfte erheblich dazu beigetragen, dass so vielen Erkrankten geholfen werden konnte und wir die Krise bisher so gut gemeistert haben. Dafür haben sie Dank und Anerkennung verdient. Ich freue mich sehr, dass wir Pflegende mit dem Corona-Pflegebonus als Zeichen unserer Wertschätzung unterstützen können. Bislang haben wir insgesamt schon knapp 80 Millionen Euro an Pflegerinnen und Pfleger ausbezahlt.“
Brandenburg stockt auf 1500 Euro auf
Auch das Land Brandenburg wird den vom Bund zugesagten Grundbetrag von 1000 Euro der Corona-Prämie um 500 Euro aufstocken. „Es geht um ein besonderes Zeichen der Anerkennung für die Pflegekräfte, dass diese sich mehr als verdient haben. Sie leisten Großes in der aktuellen Pandemielage und das unter oft sehr schwierigen Bedingungen“, sagte Woidke zur Begründung der Bonuszahlungen. Brandenburg werde die Leistungen des Bundes aus Landesmitteln aufstocken. „Ungeachtet dessen bleibt die grundsätzliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Bezahlung der Beschäftigten in der Pflege auf der Tagesordnung“, betonte Ministerpräsident Dietmar Woidke.
Corona Prämie Berlin: Senat beschließt 1000 Euro für Beschäftigte
Das Land Berlin gewährt einmalig eine Prämie von bis zu 1.000 Euro für Beschäftigte aus verschiedenen Bereichen der öffentlichen Hand in Berlin. Gewürdigt werden sollen Beschäftigte, die in der Corona-Krise außergewöhnliche Leistungen erbracht haben und in Serviceeinrichtungen einer erhöhten gesundheitlichen Gefahr ausgesetzt waren.
Bonus für rund 25 000 Beschäftigte in Berlin
Der Bonus sei „grundsätzlich für Arbeitsbereiche vorgesehen, die in den vergangenen Wochen dafür gesorgt haben, dass die wichtigen und unabdingbaren Aufgaben der Berliner Landesregierung sichergestellt und alle notwendigen verwaltungsmäßigen Abläufe der Stadt gewährleistet wurden.“ Die Senatsfinanzverwaltung geht davon aus, dass insgesamt rund 25.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Prämie erhalten werden. Pro Beschäftigten ist ein steuerfreier Maximalbetrag von 1.000 Euro möglich. Die zusätzlichen Aufwendungen hierfür betragen rund 25 Mio. €.
Corona-Prämie Berlin: Polizei, Erzieher, Feuerwehr, Ordnungsamt
Zum betroffenen Beschäftigtenkreis zählen laut Senatsverwaltung:
- größere Teile des Polizei- und Justizvollzugs sowie der Rettungskräfte der Berliner Feuerwehr
- Beschäftigte der Gesundheits- und Ordnungsämter
- Erzieherinnen und Erzieher der Kita-Eigenbetriebe und in den Schulhorten
- kommunale Beschäftigte in den Jobcentern
- Teile des Landesamtes für Bürger und Ordnungsangelegenheiten (LABO)
- sowie einzelne Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern in den Bezirken
Auszahlung Bonus: Berliner Senatsverwaltung erarbeitet Regeln
Die Berliner Senatsverwaltung für Finanzen gibt in einem Schreiben an die Behörden und Landesbetriebe Anweisungen aus, wie die Auszahlung der zugesagten Sonderzahlung durchgeführt werden soll. So sollen die Dienststellen die Höhe der jeweiligen Prämie festlegen. Das teilte die Senatsverwaltung der dpa mit. Der Corona-Bonus soll den Betreffenden dann mit dem Gehalt ausgezahlt werden. Bei Angestellten freier Träger von Kitas oder Horten läuft die Auszahlung über den jeweiligen Arbeitgeber.
Bremen stockt den Pflegebonus auf
Wenn auf Bundesebene die Zahlung des Corona-Pflegebonus in Höhe von 1.500 Euro für Beschäftigte in der Altenpflege beschlossen wird, will das Land Bremen ein Drittel der Kosten übernehmen. Das hatte der Bremer Senat bereits Mitte Mai 2020 beschlossen.
Hamburg sichert 1500 Euro Bonuszahlung für Pflege
Der Hamburger Senat teilte Mitte Mai mit, den rund 25.000 Beschäftigten in der ambulanten und stationären Altenpflege den vollen Corona-Bonus von 1500 Euro zahlen zu wollen. So soll die Sonderzahlung für MitarbeiterInnen mit mindestens 25 Prozent Arbeitszeit in der Pflege bis zu 1.000 Euro, für Auszubildende bis zu 900 Euro und für sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pflegeeinrichtung bis zu 500 Euro betragen. Zwei Drittel dieser Beträge finanziert die Pflegeversicherung, in Hamburg übernimmt die Stadt den restlichen Betrag. Insgesamt werde sich Hamburg mit rund 8,2 Millionen Euro an den Bonuszahlungen beteiligen, die aus den Corona-Mitteln des Haushalts zur Verfügung gestellt werden sollen.
Hessen stockt Bonus auf 1500 Euro auf
Pflegekräfte in Hessen sollen ebenfalls eine Corona-Sonderzahlung von 1500 Euro erhalten. Das hat der hessische Gesundheitsminister mitgeteilt. So hatte die Bundesregierung einen Sockelbetrag von 1000 Euro beschlossen, der von den Arbeitgebern und den Ländern auf 1500 Euro aufgestockt werden kann. Dies soll nun in Hessen geschehen. Dafür wird die Landesregierung mit den Arbeitgebern in der Pflege aufnehmen. „Wir haben die Möglichkeit bis zu 500 Euro hinzuzugeben. Das wollen wir auch tun und auch mit den Arbeitgebern über ihre Beteiligung sprechen“, so Kai Klose.
Pflegeprämie: Mecklenburg-Vorpommern stockt auf 1500 Euro auf
Die Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig (SPD) hat im Mai angekündigt, dass die Landesregierung als Wertschätzung für die besonderen Leistungen der Pflegenden während der Corona-Pandemie aufstocken wird. Konkret teilte das Land mit: „Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Versorgung erhalten 1.000 Euro. Dieser Anteil wird um 500 Euro durch Landesmittel aufgestockt. Diese Beschäftigten stehen zu einem überwiegenden Teil ihrer Arbeitszeit im direkten Kontakt mit Pflegebedürftigen. Hierzu zählen zum Beispiel Pflegefachpersonen, Pflegehelfer/-innen, Betreuungskräfte, Alltagsbegleiter/-innen.“
Niedersachsen: Gesundheitsministerin befürwortet Aufstockung
Auch Niedersachsen Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hat die Aufstockung des Pflegebonus für Pflegekräfte in Niedersachsen im Juni 2020 zugesagt. Die Gegenfinanzierung der Bonuszahlung für Pflegekräfte findet sich im Nachtragshaushalt mit rund 50 Millionen Euro wieder.
Bereits im Mai hatte Niedersachsens Gesundheitsministerin Carola Reimann sich dafür eingesetzt, dass das Land den Bonus von 1000 auf 1500 Euro erhöhe, teilte das niedersächische Gesundheitsministerium mit. „Ich setze mich sehr dafür ein, dass seitens des Landes diese Aufstockung erfolgen kann und dafür ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden.“ Die Ministerin hätte sich vor allem einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag mit besserer Bezahlung und Vereinbarungen zu verbesserten Arbeitsbedingungen gewünscht. Das sei den Sozialpartnern leider bisher nicht gelungen. „Deshalb begrüße und unterstütze ich die Zahlung der Corona-Prämie als Ausdruck der Wertschätzung für alle in der Altenpflege Tätigen.“
Nordrhein-Westfalen stockt Pflegebonus auf 1500 Euro auf
Die Landesregierung NRW wird den Pflegebonus auf 1500 Euro aufstocken. Insgesamt profitieren davon rund 260.000 Menschen, die in der Pflegebranche arbeiten. NRW-Gesundheitsminister Laumann sagte: „Ich freue mich sehr, dass die Arbeit der rund 260.000 Beschäftigten in der Altenpflege mit dem Pflegebonus gewürdigt wird. Ich gönne ihnen den Bonus von Herzen. Ich fordere diejenigen Arbeitgeber in der Pflege, die bisher keinen Tarifvertrag einhalten, auf, endlich Tariflöhne zu zahlen. Wahre Würdigung von Arbeit drückt sich auch durch tarifliche Entlohnung aus.“
Pflegebonus in NRW
- Die Pflegeprämie erhalten Beschäftigte, die hauptsächlich in der direkten Pflege oder Betreuung arbeiten: bis zu 1.000 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 500 Euro (Landesaufstockung)
- Weitere Beschäftigte, die mindestens 25 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege und Betreuung mitarbeiten: bis zu 667 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 333 Euro (Landesaufstockung)
- Sonstige Beschäftige in den Pflegeeinrichtungen (z.B. Personal in der Verwaltung, Küche, Haustechnik, Gebäudereinigung, Empfangssicherheitsdienst, Garten-/Geländepflege, Wäscherei, Logistik sowie Personal, das nicht unmittelbar oder mindestens bis zu 25 Prozent in der direkten Pflege arbeitet): bis zu 334 Euro (Grundprämie) sowie bis zu 166 Euro (Landesaufstockung)
Die obenstehende Grundprämie orientiert sich an der Vollzeitbeschäftigung und sieht anteilige Auszahlungen je nach Anstellungsart vor, zum Beispiel bei Teilzeitbeschäftigung. Für Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr sowie Auszubildende ist keine anteilige Auszahlung vorgesehen. Für sie gilt:
- Freiwillige im freiwilligen sozialen Jahr: 100 Euro (Grundprämie) sowie 50 Euro (Landesaufstockung)
- Auszubildende: 600 Euro (Grundprämie) sowie 300 Euro (Landesaufstockung)
Auszahlung NRW: Ziel Mitte Juli 2020 bis Mitte Februar 2021
Wann die Prämie in NRW ausgezahlt werden kann, steht laut der NRW-Landesregierung (Stand 26. Mai) noch nicht fest. Das Ziel: Mitte Juli 2020 bis Mitte Februar 2021. Die Zahlung liege vor allem in der Verantwortung der Pflegekassen und Einrichtungsträger bzw. Arbeitgeber, denen das Gesetz die Verantwortung für die Auszahlung übertragen hat. Nach den Zeitplanungen des Gesetzes hätten die Pflegekassen sicherzustellen, dass alle Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber eine Vorauszahlung in Höhe der gemeldeten Beträge bis spätestens 15. Juli bzw. bis 15. Dezember 2020 erhalten. Die Pflegeeinrichtungen prüfen, ob eine Prämienzahlung bereits durch eine andere Pflegeeinrichtung erfolgt ist oder erfolgen könnte. Bis zum 15. Februar 2021 haben die Pflegeeinrichtungen und Arbeitgeber nach Abschluss des Verfahrens den Pflegekassen die tatsächlich ausgezahlten Prämien anzuzeigen.
Rheinland-Pfalz: Ministerpräsidentin sagt Pflegebonus zu
Rheinland-Pfalz wird den nicht vom Bund finanzierten Teil der Corona-Prämie für die Beschäftigten in der Altenpflege im Land aus Landesmitteln aufstocken. Dies ist ein Zeichen der besonderen gesellschaftlichen Wertschätzung der Menschen, die in Rheinland-Pfalz in den Einrichtungen der Altenhilfe während der Corona-Krise Großes leisten“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer.Die Pflegeeinrichtungen im Altenhilfebereich werden durch das Gesetz zur Zahlung von gestaffelten Corona-Prämien an ihre Beschäftigten verpflichtet. Diese Aufwendungen werden den Pflegeeinrichtungen durch die soziale Pflegeversicherung und im ambulanten Bereich anteilig durch die Gesetzliche Krankenversicherung im Wege der Vorauszahlung erstattet. In dem Gesetz ist für Beschäftigte in der Altenpflege je nach Arbeitsumfang eine gestaffelte Prämie von bis zu 1.000 Euro vorgesehen.
Saarland: Aufstockung der Sonderzahlung für Pflegekräfte
Die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann teilte mit, dass Beschäftigte in der Altenpflege 1500 Euro Prämie für ihren Einsatz in der Krise erhalten. Die Landesregierung stockt dafür die vom Bund beschlossenen 1000 Euro um 500 Euro auf. „Obwohl es in den letzten Monaten nicht immer einfach war, trugen die Pflegerinnen und Pfleger in den Pflegeeinrichtungen mit großem Engagement dazu bei, für die Sicherheit und das Wohlergehen der Bewohnerinnen und Bewohner zu sorgen, sagte Bachmann.
Saarland: Erst 6800 Pflegekräfte haben Antrag gestellt
Der Saarländische Rundfunk meldet Anfang Juli, dass erst knapp die Hälfte der rund 15.000 Pflegekräfte im Saarland einen Antrag auf den Pflegebonus gestellt haben. Der Antrag dazu steht im Internet und kann ausgefüllt an die Mail-Adresse pflegebonus@soziales.saarland.de gesendet werden.
Sachsen stockt 1500 Euro Pflegebonus auf
Der Pflegebonus wird auch in Sachsen auf 1500 Euro aufgestockt. Die noch fehlenden 500 Euro zahlt das Land. Der sächsische Teil wird komplett vom Freistaat getragen – Arbeitgeber müssen sich nicht beteiligen. Der Bonus ist steuerfrei. Auch in Sachsen-Anhalt wird die Prämie aufgestockt.
Schleswig-Holstein: Auszahlung des Pflegebonus hat begonnen
Pflegekräfte in Schleswig-Holstein können sich in Kürze über den Pflegebonus von bis zu 1500 Euro freuen. Denn die Auszahlung hat Medienberichten zu Folge begonnen. Neben den MitarbeiterInnen in der ambulanten und stationären Pflege werden wohl auch Krankenschwestern und Krankenpfleger in Kliniken bedacht. Dazu hatte die Regierung im Norden verkündet: „Darüber hinaus wird das Land Schleswig-Holstein auch Pflegekräften aus Kliniken einen entsprechenden Pflegebonus in einem gesonderten Verfahren zukommen lassen, das derzeit erarbeitet wird.“ Insgesamt sind 40 Millionen Euro für die Prämie vorgesehen.
Bereits Anfang April hatte die Landesregierung in Schleswig-Holstein einen Bonus für die 20.000 ArbeitnehmerInnen in der Pflege beschlossen. Der ver.di-Landesbezirk lobte den Plan: „Ein richtige und sinnvolle Maßnahme, denn Pflegebeschäftigte in den Kliniken und Krankenhäusern, Alten –und Pflegeheime oder in der ambulanten Pflege leisten eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe – nicht nur aktuell in der Corona-Pandemie. Sie sind derzeit systemrelevant und in der Krise besonderen Belastungen und Gefahren ausgesetzt“, so der ver.di-Experte Steffen Kühhirt.
Auch in Thüringen kommt der Pflegebonus
In Thüringen hat es gedauert, bis die Entscheidung der Landesregierung stand. Die etwa 32.000 Beschäftigten in thüringischen Pflegeheimen und bei ambulanten Diensten bekommen nun einen Bonus von bis 1500 Euro. Der Betrag wird gestaffelt nach Arbeitsumfang gewährt. Bis zu 500 Euro zahlt nun das Land dazu.
Sonderzahlung bis 1500 Euro steuerfrei
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hat eine Verfügung erlassen, damit Sonderzahlungen von Beschäftigten bis 1500 Euro steuerfrei sind. So teilte das Bundesfinanzministerium mit: „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten nun Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren.“ Erfasst werden demnach Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Mehr dazu…
Finanzierungs-Vorschlag der Minister Spahn und Heil: Pflegekassen sollen zwei Drittel der Kosten übernehmen
Update 27. April 2020
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) haben einen Vorschlag vorgelegt, der die Finanzierung des Corona-Bonus für Pflegekräfte vorsieht. Demnach sollen die Pflegekassen zwei Drittel der Kosten übernehmen, das weitere Drittel sollen die Bundesländer und die Arbeitgeber übernehmen. Ein Schreiben mit diesen Plänen ist laut DPA an Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgeber in der Altenpflege versandt worden.
Kritik an Finanzierung der Corona-Prämie
22. April 2020
Medienberichten zu Folge gab es Kritik an der Finanzierung der Corona-Prämie für Pflegekräfte. So sagte die Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassen-Verbands VDEK, Ulrike Elsner: „Es kann nicht sein, dass allein die Beitragszahler hierfür aufkommen müssen“. Auch die AOK meldet Bedenken an. Der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Martin Litsch, sieht Politik und Steuerzahler in der Pflicht, die 1500 Euro Sonderzahlung in der Corona-Krise zu zahlen. Die Anerkennung müsse „vom Bund oder von den Ländern kommen, etwa über zweckgebundene Zuschüsse für die Soziale Pflegeversicherung“.
Finanzierungskosten: Pflegebedürftige vor Kosten schützen
Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke betont, dass nun die Politik gefordert sei, die notwendigen Regelungen zur Umsetzung und Refinanzierung der Prämie zeitnah zu treffen, so Werneke weiter. Die Kosten der Prämie dürften nicht zu einer Erhöhung der Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen oder ihrer Angehörigen führen.
Gesundheitsminister Spahn möchte Finanzierung in den nächsten „ein, zwei Wochen“ klären
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will die Finanzierung der Sonderprämie nun schnell klären. Es gehe um eine faire Verteilung der Kosten zwischen Pflegekassen, Ländern und Arbeitgebern, sagte er nach einer Sitzung des Gesundheitsausschusses im Bundestag am 23. April. Er möchte, „dass wir in den nächsten ein, zwei Wochen da auch zu einem konkreten Ergebnis für die Pflegekräfte kommen.“
Pflege Sonderprämie: „Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären“
Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, hatte Anfang April betont: „Wir wollen, dass die Pflegekräfte in der Altenpflege eine Prämie bekommen, unabhängig davon, ob sie einen Tarifvertrag haben oder nicht. Deshalb werden wir beantragen, dass der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wird und alle Arbeitgeber diese Prämie zahlen müssen – auch die kommerziellen Anbieter, die faire Löhne für die verantwortungsvolle Arbeit in der Pflege verweigern.“
Pflegekommission: 1500 Euro Corona-Prämie für alle Pflegekräfte
Die vormalige Pflegekommission hat der Bundesregierung Ende April empfohlen, bundesweit einen Anspruch für alle Beschäftigten in der Altenpflege und den ambulanten Diensten zu regeln und damit die besonderen Belastungen durch die Corona-Krise anzuerkennen. Die geplante Prämie von 1500 Euro für alle Pflegekräfte in Pflegebetrieben in Deutschland sei insbesondere ein Erfolg der ver.di-Tarifinitiative für allgemeinverbindliche Regelungen in der Altenpflege, teilte ver.di mit. „Mit anderen Worten: ver.di wirkt. Ohne unsere Einigung auf einen Tarifvertrag für eine Corona-Sonderprämie mit der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) hätten sich die Beteiligten nicht zu dieser Emp-fehlung durchgerungen“, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
Corona-Bonus: Empfehlung der Pflegekommission im Details
Im Einzelnen sieht die Empfehlung der Pflegekommission (22. April 2020) vor, dass die Prämie Beschäftigte erhalten sollen,
- die im Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober 2020 mindestens drei Monate tätig waren. Eine Prämie in Höhe von 1.500 Euro erhalten Beschäftigte in Vollzeit, die hauptsächlich in der pflegerischen Betreuung tätig sind, also etwa Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleiter/innen sowie Beschäftigte in der hauswirtschaftlichen Versorgung.
- Eine Prämie in Höhe von 1.000 Euro erhalten Kräfte, die mindestens ein Viertel ihrer Arbeitszeit mit Pflegebedürftigen verbringen, das können in dieser Krise zum Beispiel auch Küchenkräfte, Reinigungskräfte oder Beschäftige der Gartenpflege sein.
- Eine Prämie in Höhe von 500 Euro erhalten alle sonstigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pflegeeinrichtungen.
- Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig.
- Pflege-Auszubildende erhalten eine Prämie von 900 Euro.
- Die Prämie soll ab Juli 2020 ausbezahlt werden.
Sonderprämie: Anerkennung der besonderen Belastung in der Corona-Krise
Für die BVAP weist Vorstandsmitglied Gero Kettler darauf hin, dass die Prämie eine Anerkennung der besonderen Belastung in dieser Krise sei und keineswegs eine angemessene Vergütung für die auch im Alltag verantwortungsvolle, oft auch belastende und zu schlecht bezahlte Arbeit ersetze. Deshalb würden BVAP und ver.di auch weiter daran arbeiten, einen Tarifvertrag abzuschließen, der auf alle Arbeitgeber erstreckt werden soll. Der Tarifabschluss steht unter Gremienvorbehalt.