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Besoldung Bund: Übertragung Tarifergebnis und Inflationsprämie 2024 beschlossen

Beamtenbesoldung
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Etwa acht Monate nach dem TVöD-Tarifergebnis hat der Deutsche Bundestag die Übertragung auf die Besoldung der Bundesbeamten, Soldaten und Versorgungsempfänger beschlossen.

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Die Beamtenbesoldung Bund steigt ab dem 1. März 2024. Somit werden die Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge im Bund angehoben. Grundlage ist das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst Bund und Kommunen vom 22. April 2023. Der Bundestag hat am 16. November 2023 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für 2023 und 2024 angenommen.

Beamtenbesoldung Bund Übertragung: 200 Euro und 5,3 Prozent mehr Geld

Die Erhöhung umfasst eine Anhebung der Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen um 200 Euro und zusätzlich um 5,3 Prozent linear. Die Erhöhung berücksichtigt den Angaben zufolge einen Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten. Dynamische Besoldungsbestandteile wie Familienzuschlag und Amtszulagen werden um 11,3 Prozent erhöht.

Anpassung der Besoldung: Auslandszuschlag und Anwärtergrundbeträge

„Die Monatsbeträge der Zonenstufen des Auslandszuschlags nach Paragraf 53 Absatz 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) werden um einen Sockelbetrag in Höhe von 160 Euro sowie zusätzlich um 4,24 Prozent und die Monatsbeträge der Zonenstufen des Auslandszuschlags nach Paragraf 53 Absatz 2 Satz 3 BBesG um 9,04 Prozent linear erhöht“, heißt es in dem Gesetz weiter.

Die Anwärtergrundbeträge werden neu festgelegt, um das Verhältnis zwischen Anwärtergrundbetrag und Eingangsbesoldung gemäß dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz wiederherzustellen. ver.di begrüßt den Beschluss des Bundestages: „Es ist gut, dass jetzt auch die verbeamteten Kolleg*innen Geld erhalten, allerdings hätten wir uns gewünscht, dass der Bundestag diesen Beschluss schneller auf den Weg bringt und nicht erst sieben Monate nach dem Abschluss. Schließlich müssen auch sie die höheren Lebenshaltungskosten, gestiegene Mieten und Energiepreise bezahlen, bisher sind erst Abschläge gewährt worden“, so die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle.

Inflationsprämie für Bundesbeamte und Versorgungsempfänger

Endlich gibt es auch Klarheit über die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie. Besonders Pensionäre des Bundes hatten bis zuletzt auf Abschlagszahlungen warten müssen.

Grundlage ist der „Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise“ (TV Inflationsausgleich), der für die Tarifbeschäftigten für den Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro vorsieht. Diese Zahlung wird auch für die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger übernommen.

Bundesbeamte und Soldaten erhalten im Monat Juni 2023 eine einmalige Sonderzahlung (Inflationsausgleich 2023) in Höhe von 1.240 Euro sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro.

Inflationsausgleich für Pensionäre und Versorgungsempfänger

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat auf Anfrage mitgeteilt, wie der Inflationsausgleich für Versorgungsempfänger berechnet wird. Die Sonderzahlungen für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Bundes erfolgt anteilig, d.h. unter Berücksichtigung der jeweiligen Ruhegehalts- und Anteilssätze des Witwen- und Waisengeldes sowie des Unterhaltsbeitrages gewährt werden, wie dies auch schon in der Vergangenheit bei Einmalzahlungen praktiziert wurde. Es gilt laut BMI: „Die Sonderzahlung wird neben den Versorgungsbezügen gewährt, daher kann sie nur gewährt werden, wenn grundsätzlich Versorgungsbezüge laufend zustehen.“

Beispiele für die anteilige Übertragung der Sonderzahlung i.H.v. 1.240 Euro (Juni 2023) sowie der monatlichen Sonderzahlungen i.H.v. jeweils 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024 laut BMI:

„Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger, deren Ruhegehaltsberechnung den maximal möglichen Ruhegehaltssatz von 71,75 Prozent zugrunde liegt, sollen für den Monat Juni 2023 eine Sonderzahlung i.H.v. 889,70 Euro = (1 240 Euro x 71,75 %) sowie für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 157,85 Euro = (220 Euro x 71,75 %) erhalten. In der Summe entspricht das 2.152,50 Euro.“

„Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Ruhegehaltssatzes der Versorgungszugänge 2021 von 67 Prozent ergibt sich folgendes Bild: Die Sonderzahlung für den Monat Juni 2023 beträgt 830,80 Euro (1 240 Euro x 67 %); die Sonderzahlung für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich jeweils 147,40 Euro (220 Euro x 67 %). In der Summe entspricht das 2 010 Euro.“

„Im Fall des (amtsabhängigen) Mindestruhegehalts beträgt der Ruhegehaltssatz 35 Prozent. Die Sonderzahlung beträgt in diesen Fällen für den Monat Juni 2023 434 Euro = (1 240 Euro x 35 %), die für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 monatlich jeweils 77 Euro = (220 Euro x 35 %). In der Summe entspricht das 1 050 Euro.“

Übertragung Tarifergebnis auf Bundesbeamte: Polizeizulagen werden ruhegehaltsfähig

Schließlich werden die Polizeizulage und Zulagen für militärische Führungsfunktionen ruhegehaltsfähig erklärt. Dabei soll die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage in Anlehnung an den von 1990 bis 1998 geltenden Rechtszustand wiederhergestellt werden. Rückzahlungen für vergangene Zeiträume sind nicht vorgesehen.

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