Nach der Einigung im öffentlichen Dienst gilt es nun das Ergebnis auf die Bundesbeamten, Pensionäre und Versorgungsempfänger zu übertragen. Das Bundesinnenministerium hat auf Anfrage erste Hinweise auf die Anpassung gegeben.
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Nach der Einigung im öffentlichen Dienst geht es um die Anpassung der Besoldung für die Bundesbeamten. Bereits während der laufenden Verhandlungen hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser angekündigt, das Ergebnis auf die Bundesbeamten zu übertragen. Das Tarifergebnis für die Angestellten sieht vor:
- die Beschäftigten erhalten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichszahlung in Höhe von insgesamt 3.000 Euro.
- Die Auszahlung beginnt mit einem Betrag von 1.240 Euro netto im Juni 2023.
- In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto.
- Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. März 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent.
- Laufzeit des Tarifvertrags vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.
Doch wann ist mit der Anpassung für Bundesbeamten zu rechnen? Und: Wird das Tarifergebnis auch auf die Pensionäre und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen? Wir haben beim Bundesinnenministerium (BMI) nachgefragt.
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Einigung im öffentlichen Dienst: Übertragung Tarifeinigung auf Bundesbeamte, Pensionäre und Versorgungsempfänger
Ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat teilte oeffentlicher-dienst-news.de mit: „Die Übertragung von Tarifergebnissen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes erfolgt beim Bund zeitgleich und systemkonform. Dabei werden prozentuale Steigerungsraten üblicherweise durch den parlamentarischen Gesetzgeber ohne gesonderten Berechnungsschlüssel gleichermaßen auf die Besoldung übertragen.“
Allerdings wird es eine Einschränkung geben: „Bis zum 31.12.2024 werden allerdings prozentuale Erhöhungen der Besoldung noch um 0,2 Prozentpunkte vermindert und die dadurch „freigesetzten“ Mittel der Versorgungsrücklage als Sondervermögen zugeführt. Über alle anderen monetären Bestandteile des Tarifvertrags wird üblicherweise einzelfallbezogen entschieden. Richtschnur ist insoweit eine systemkonforme Übertragung auf die Besoldung, üblicherweise im Rahmen einer Volumenadäquanz zum Tarifergebnis“, so der BMI-Sprecher.
Einigung bei Tarifverhandlungen: Ergebnis wird übertragen
In der Regel wird das Tarifergebnis auch auf die Versorgungsempfänger und Pensionäre übertragen. Der Gesetzentwurf zur Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldungs- und Versorgungsberechtigten des Bundes befinde sich derzeit noch in der Erarbeitung, sodass zu einzelnen Details derzeit keine Auskünfte möglich seien, so das BMI.
DGB fordert Übertragung auf Bundesbeamte, Pensionäre und Versorgungsempfänger
Der DGB fordert eine Übertragung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst auf die Bundesbeamten. Für den DGB bedeutet dies im Fall der vorliegenden Tarifeinigung, dass die Kombination aus einem Sockelbetrag von 200 Euro zum 1. März 2024 und einer prozentualen Erhöhung um 5,5 Prozent in dieser Form auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger*innen des Bundes übertragen wird. Nach Berechnungen des DGB stellt eine solche Lösung keine Verletzung des Abstandsgebots innerhalb des Besoldungsgefüges dar, heißt es auf der Webseite.
Der DGB fordert für die Versorgungsempfänger*innen zudem eine an den Inflationsausgleich angelehnte Zahlung. Die finanziellen Belastungen durch eine hohe Inflation treffen auch die Versorgungsempfänger*innen. Die letzte Versorgungsanpassung betrug 1,8 Prozent und fand zum 1. April 2022 statt. „Nachdem die Versorgungsempfänger*innen bereits in der vergangenen Besoldungsrunde hinsichtlich der 2020 gezahlten Corona-Sonderzahlung leer ausgegangen sind, darf dies in der anstehenden Besoldungsrunde auf keinen Fall erneut passieren“, schreibt der DGB. Auf Beamtenanwärter*innen müssten die Regelungen für Auszubildende, Studierende und Praktikant*innen übertragen werden.
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Einigung öffentlicher Dienst: Beamtenbund fordert Besoldungs- und Versorgungsanpassung
Auch der Beamtenbund setzt sich für die Bundesbeamten und Versorgungsempfänger ein: „Die im Tarif gefundenen Regelungen für die Jahre 2023 und 2024 müssen in eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung übersetzt werden. Dies gilt für die Zahlungen des Inflationsausgleichsgeldes für die Jahre 2023/2024 und für den Sockel und die lineare Regelung ab März 2024, um eine amtsangemessene Alimentation unter Berücksichtigung der immens gestiegenen Lebenshaltungskosten zu gewährleisten.“