Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Berlin können sich 2026 über mehr Gehalt freuen. Nach der Tarifeinigung für die Länder steht eine Gehaltserhöhung nach dem TV-L an, und auch für Kommunalbeschäftigte nach dem TVöD folgt im Mai eine weitere Erhöhung. Gleichzeitig steht das Land Berlin jedoch vor enormen finanziellen Herausforderungen durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung.
Öffentlicher Dienst Berlin: TV-L bringt 5,8 Prozent mehr Gehalt
Am 14. Februar 2026 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die Gewerkschaften auf einen neuen Tarifvertrag für die Länder (TV-L) geeinigt. Das Ergebnis sieht eine gestaffelte Entgelterhöhung von insgesamt 5,8 Prozent über 27 Monate vor. Ab dem 1. April 2026 steigen die Gehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro. Die zweite Stufe folgt am 1. März 2027 mit weiteren 2,0 Prozent, die dritte Erhöhung um 1,0 Prozent tritt am 1. Januar 2028 in Kraft.
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Diese Gehaltserhöhung steht allen Landesbeschäftigten in Berlin zu – allerdings noch unter einem Vorbehalt: Der Tarifabschluss vom 14. Februar 2026 steht noch bis zum 13. März 2026 unter einem Erklärungs- beziehungsweise Widerrufsvorbehalt der einzelnen Tarifvertragsparteien. Die TdL hat dem Tarifabschluss arbeitgeberseitig bereits vorbehaltlos zugestimmt. ver.di ruft seine Mitglieder aktuell zu einer Abstimmung über den Tarifvertrag auf. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst entscheidet dann final.
Beamte müssen sich noch gedulden – Besoldungsgesetz in Vorbereitung
Für die Berliner Beamten, Richter und Versorgungsempfänger gibt es noch keinen konkreten Zeitplan. Die Senatsverwaltung für Finanzen teilte auf Anfrage von Öffentlicher Dienst News mit, dass beabsichtigt sei, das Tarifergebnis zeitnah auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich zu übertragen. Ein Gesetzentwurf liegt jedoch noch nicht vor. Ein entsprechendes Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz soll aber noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Einen verbindlichen Zeitplan oder Meilensteine für die parlamentarische Behandlung gibt es bislang nicht. Eine Vorauszahlung auf die bevorstehende Besoldungsanpassung ist derzeit ebenfalls nicht geplant.
Bundesverfassungsgericht: Berliner Beamtenbesoldung war jahrelang zu niedrig
Deutlich komplexer gestaltet sich die Situation bei der Aufarbeitung der Besoldung mit Blick auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten im November 2025 einen umfassenden Grundsatzbeschluss zur amtsangemessenen Besoldung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die A-Besoldung im Land Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. Das Gericht entwickelte seine Rechtsprechung in einigen grundlegenden Punkten fort und stellte neue Maßstäbe für die Ermittlung von Mindestbesoldung und Besoldungsabständen auf.
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Nachzahlungen werden Jahre dauern
Berlins Finanzsenator Stefan Evers (CDU) räumt ein, dass die Umsetzung des Urteils vor großen organisatorischen Schwierigkeiten steht. „Zehntausende Erwerbsbiografien müssen detailliert nachvollzogen werden. Teilweise geht es sogar um Ansprüche der Erben. Das ist extrem komplex. So etwas hat es noch nie gegeben”, erklärt Evers im Interview mit dem Tagesspiegel. Bis spätestens März 2027 muss das Reparaturgesetz stehen. „Bis tatsächlich alle individuellen Nachzahlungen berechnet und ausgezahlt sind, wird es jedoch Jahre dauern”, so der Finanzsenator.
Rund 40.000 Beamtinnen und Beamte haben seit 2008 Widerspruch eingelegt. Da dieser Widerspruch jedes Jahr erneuert werden musste, summieren sich die Vorgänge inzwischen auf mehr als 100.000 Einzelwidersprüche. Die finanziellen Auswirkungen bewegen sich voraussichtlich in einer Größenordnung von mehreren hundert Millionen Euro. Eine exakte Summe lässt sich derzeit nicht beziffern, weil jede Biografie individuell bewertet und nach den künftigen gesetzlichen Formeln neu berechnet werden muss.
Besoldung: Keine freiwilligen Zahlungen für alle geplant
Auf die Frage, ob es freiwillige Zahlungen für diejenigen geben wird, die sich nicht an den Widerspruchsverfahren beteiligt haben, antwortet Evers deutlich: „Wer das will, muss aber zwingend die Frage beantworten, wo er die Milliarden hernehmen möchte, die ein solches Vorgehen das Land kosten würde. Mir persönlich fehlt dafür die Fantasie.” Das Land Berlin hat bereits eine Risikovorsorge in Höhe von 280 Millionen Euro im Doppelhaushalt für die Jahre 2026 und 2027 eingeplant. Inwieweit sich diese Vorsorge als ausreichend erweist, ist noch zu ermitteln.
Öffentlicher Dienst Berlin: Kommunalbeschäftigte im TVöD erhalten Erhöhung im Mai
Neben den Landesbeschäftigten profitieren auch die Angestellten ausgewählter kommunaler Betriebe in Berlin von Gehaltsverbesserungen nach dem TVöD. Im Land Berlin gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nur für ausgewählte Betriebe, unter anderem Vivantes, Berliner Stadtreinigung, Charité und Berliner Bäderbetriebe. Für sie wurde bereits im April 2025 zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und den Gewerkschaften ein Tarifabschluss erzielt. Die erste Erhöhung um 3,0 Prozent, mindestens jedoch 110 Euro, erfolgte bereits zum 1. April 2025. Am 1. Mai 2026 folgt nun die zweite Stufe mit einer weiteren Erhöhung um 2,8 Prozent.
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