Das Bundesverfassungsgericht hat die Besoldung Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 umfassend verworfen. Rund 95 Prozent der A-Besoldung verstießen gegen das Grundgesetz. DGB und ver.di sprechen von einem überfälligen Signal und fordern schnelle Nachzahlungen und Reformen.
Besoldung Berlin im öffentlichen Dienst: Verfassungsgericht erklärt große Teile der Besoldung Berlin für verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Besoldung Berlin für die Jahre 2008 bis 2020 weitgehend für verfassungswidrig erklärt. Der Beschluss betrifft die Besoldungsordnungen A und umfasst damit den größten Teil der Berliner Landesbeamtinnen und -beamten. Die Richterinnen und Richter stellten fest, dass rund 95 Prozent der geprüften Gehaltsregelungen nicht dem Alimentationsprinzip aus Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz entsprachen. Das Land muss bis zum 31. März 2027 neue und verfassungskonforme Regeln beschließen.
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Die Entscheidung baut die bisherige Rechtsprechung deutlich aus. Das Gericht prüft die Besoldung künftig in drei Schritten: Mindestbesoldung, Fortschreibung und mögliche Rechtfertigung. Erstmals nutzt der Senat dafür das Median-Äquivalenzeinkommen als Maßstab. Dieser Ansatz soll klarer zeigen, ob Gehälter ein reales Armutsrisiko abwenden. Bei vielen Berliner Besoldungsgruppen lag die Vergütung deutlich unter dieser Schwelle.
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Besoldung Berlin: BVerfG – Jahrzehntelange Lücken in der Anpassung für den öffentlichen Dienst
Die Richterinnen und Richter kritisieren eine systematische Abkopplung der Besoldung von der wirtschaftlichen Entwicklung. Berlin erhöhte die Grundgehälter über viele Jahre nicht. Die letzte lineare Anpassung erfolgte 2004. Danach entstanden lange Phasen ohne jede Veränderung. Als Berlin ab 2010 erstmals wieder eigene Anpassungen beschloss, konterkarierte der Wegfall der Sonderzahlung diese Schritte. Das Gericht spricht von einer „evidenten“ Missachtung des Alimentationsprinzips.
Die Folgen reichen von den unteren Besoldungsgruppen bis in den gehobenen und höheren Dienst. Die Prüfer stellten fest, dass das Besoldungsgefüge insgesamt ins Rutschen geraten war. Der Mindestabstand zur Prekarität fehlte bei vielen Gruppen. Auch das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsstufen war verletzt.

Bei Wind und Wetter im Einsatz: Berliner Polizeibeamte Copyright: picture alliance/dpa | Paul Zinken
Nach Besoldungs-Urteil für den öffentlichen Dienst: DGB sieht Regierung in der Pflicht
Der DGB reagiert mit klaren Worten. „Diese Entscheidung war abzusehen und ist folgerichtig“, sagt Katja Karger, Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburg. Sie betont: „Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben die Berliner Landesregierungen seit vielen Jahren regelmäßig darauf hingewiesen, dass das Land seinen verbeamteten Beschäftigten zu wenig Besoldung zahlt – vergeblich.“ Karger fordert jetzt ein schnelles und umfassendes Nachzahlungsgesetz. „Auf das Land Berlin kommen jetzt Nachforderungen in Millionenhöhe zu“, sagt sie. Viele Beamtinnen und Beamte hätten über Jahre Widerspruch eingelegt und Musterklagen geführt. „Die Beschäftigten erwarten nun, dass das Land Berlin ohne weitere Verzögerung ein umfassendes Nachzahlungsgesetz auf den Weg bringt und seine Beschäftigten endlich verfassungskonform bezahlt.“
ver.di: Bundesverfassungsgerichtsentscheidung hat Signalwirkung für alle Länder
Auch ver.di spricht von einem wegweisenden Urteil. „Wir begrüßen das Urteil, weil es Rechtssicherheit schafft und dem Land Berlin einen klaren Auftrag gibt, seine Beamtinnen und Beamten verfassungsgemäß zu bezahlen“, sagt Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende. Sie sieht die Auswirkungen weit über Berlin hinaus: „Dieses Urteil wird jedoch nicht nur für Berlin, sondern auch für die anderen Länder und den Bund Folgen haben.“ Die Entscheidung entkoppele die Mindestbesoldung erstmals von politischen Debatten über die Grundsicherung. „Somit wird die notwendige Mindestbesoldung von der politischen Diskussion um die Höhe der Grundsicherung als Bezugspunkt entkoppelt, was wir ebenfalls begrüßen“, so Behle.
Ver.di verweist darauf, dass allein beim Bund über Jahre vergleichbare Probleme ungelöst geblieben seien. „Jetzt besteht für den Bund keine Veranlassung mehr, die seit Jahren offene Lösung der Aufgabe der amtsangemessenen Alimentation für die Bundesbeamten weiter auf die lange Bank zu schieben. Die Handlungsmaßstäbe liegen jetzt auf dem Tisch“, sagt Behle.
Besoldung Berlin: Folgen für Zehntausende Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Berlin muss die Besoldung Berlin neu ordnen und dabei große finanzielle Nachzahlungen einkalkulieren. Rückwirkende Zahlungen erhalten nur Klägerinnen und Kläger sowie Beamtinnen und Beamte, deren Verfahren noch offen sind. Dennoch steht fest: Das Urteil zwingt Berlin zu einem grundlegenden Neuanfang. Zugleich erhöht es den Druck auf andere Länder und den Bund, die eigene Besoldung zu überprüfen. Der Beschluss markiert einen Wendepunkt. Das Bundesverfassungsgericht schafft einen einheitlichen Rahmen, der den Anspruch auf amtsangemessene Alimentation stärkt und Klarheit für künftige Gesetzgeber schafft. Berlin muss jetzt handeln.
Die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts
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