PKV Beamte: Private Krankenversicherung für Beamte und Anwärter

PKV Beamte: Wissenswertes und News zur Privaten Krankenversicherung für Beamte.

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PKV Beamte: Beamte und Anwärter im Fokus

Die private Krankenversicherung bietet spezielle Beihilfetarife an, deren Beiträge in der Regel weit unter den Kosten für die gesetzliche Versicherung liegen. Aus diesem Grund wählen viele Beamte eine private Absicherung. Mit anderen Worten: Für Beamte lohnt sich die Private Krankenversicherung (PKV) oftmals mehr, da hier die Beiträge in der Regel günstiger und die Leistungen umfangreicher sind. Generell sollten Beamte vorab die verschiedenen Tarife der Anbieter vergleiche.

Privaten Krankenversicherung (PKV) für Beamte

Die Beihilfe ist das eigenständige Krankensicherungssystem für Beamte, Richter, Staatsanwälte, Professoren. Das Beihilfesystem umfasst die Aufwendungen des Dienstherrn im Rahmen der Fürsorgepflicht für Krankheits-, Pflege- und Geburtsfälle sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen. Die Leistungen werden ergänzt durch die Eigenvorsorge des Beamten, die aus den laufenden Bezügen zu bestreiten ist.

Fakten zur Privaten Krankenversicherung

Eine private Krankenvollversicherung kommt für alle Personen in Betracht, die nach § 6 des Fünften Sozialgesetzbuches versicherungsfrei sind. Dazu gehören laut Gesetz Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe. Zudem können sich Menschen privat krankenversichern, deren regelmäßiges Gehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die aktuell gültige Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2016 liegt bei einem Jahreseinkommen von 56.250,00 Euro (4.687,50 Euro/Monat). Diese Versicherungspflichtgrenze wird auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet.

Rund neun Millionen Menschen sind voll privat krankenversichert, dazu gibt es etwa 24 Millionen Zusatzversicherungen, erklärt der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Insgesamt gibt es laut PKV rund 33 Millionen Versicherungsverträge. Jährlich zahlen die Unternehmen der PKV gut 24 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen aus. Fast 70 Prozent der voll versicherten sind Beamte, Selbstständige und deren Angehörige. Ihnen erlaubt das Gesetz, sich unabhängig von ihrem Einkommen privat zu versichern.

Grundsätzliche Infos zur Beihilfe

Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für deutsche Beamte, Soldaten und Berufsrichter, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit diese nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Die Beihilfe ist damit Teil der Alimentation, die Beamtinnen und Beamten per Grundgesetz zugestanden wird.

Laut dem Beamtenbund gelten folgende Beihilfesätze beim Dienstherrn Bund:

  • 50 Prozent für aktive Beamte,
  • 70 Prozent für Versorgungsempfänger bzw. Ehepartner (bis zum Einkommen i. H. v. 17.000 Euro mit einer Übergangsregelung für die alte 18.000 Euro-Grenze bzw. einheitlich ohne Übergangsregelung 20.000 € ab dem 1.1.2021) und Beamte in Elternzeit (ab 1.1.2021)
  • sowie 80 Prozent für Kinder beziehungsweise Waisen.

Worauf müssen Beamte beim Thema Beilhilfe achten?

Es gibt in Deutschland kein einheitliches Beihilferecht. Einzelnen Ländern regeln die Beihilfe über sogenannte Beihilfenverordnungen (BVO) – also Rechtsverordnungen, etwa in Nordrhein-Westfalen. Für den Bund regelt die Bundesbeihilfeverordnung die betreffenden Sachverhalte. Sie wurde 2009 verabschiedet.

Beihilfe: Fürsorgepflicht des Dienstherrn

Grundsätzlich gilt, dass die Beihilfe an die Stelle des Arbeitgeberzuschusses zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Arbeitnehmern tritt. Aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten und deren Familien werden die notwendigen und angemessenen Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen, bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten und bei Schutzimpfungen in einem festgelegten Umfang erstattet, heißt es auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums.

Beihilfe: Bemessungssätze im Bundesdienst

Die Bemessungssätze sind im Bundesdienst personenbezogen gestaffelt. Danach erhalten aktive Beamte auf ihre eigenen Krankheitskosten eine Beihilfe in Höhe von 50 Prozent, Ruhestandsbeamte von 70 Prozent. Für Krankheitskosten der Ehegatten werden 70 Prozent erstattet, für Krankheitskosten der Kinder 80 Prozent. Sofern berücksichtigungsfähige Angehörige selbst versichert sind, verdrängt dieser Leistungsanspruch den Anspruch auf Beihilfe.