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Beamtenbesoldung Berlin steigt zum 1. Januar 2021

Land Berlin: Beamte, TV L
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Die Anpassung der Berlin Beamtenbesoldung ist in Sicht: Laut dem Entwurf des Anpassungsgesetzes steigt die Beamtenbesoldung zum 1. Januar 2021 um voraussichtlich 2,5 Prozent.

Freuen können sich die Berlin Beamtinnen und Beamten so oder so auf die anstehende Anpassung. Denn bereits das Anpassungsgesetz aus dem vergangenen Jahre hat eine Erhöhung von 2,5 Prozent vorgesehen. Damit verringert das Land Berlin einmal mehr den Abstand zu den anderen Bundesländern.

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Berliner Beamtenbesoldung steigt um 2,5 Prozent

In einem Rundschreiben der Landesverwaltung heißt es: „Entsprechend der Weisung des Senators für Finanzen vom 17.11.2020 werden die Bezüge gemäß Artikel 1 des Gesetzentwurfes zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2021und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2021)mit Ausnahme des Familienzuschlags ab dem 01.01.2021 angepasst.“

Besoldungsanpassung 2021: Grundgehalt und Amtzulagen steigen

Die Tabelleneinträge zu den jeweiligen Lohnarten für folgende Bezügebestandteile wurden um 2,5 Prozent erhöht:

  • Grundgehalt,
  • Anwärtergrundbetrag,
  • Amtszulagen,
  • Stellenzulagen,
  • die allgemeine Stellenzulage nach Vorbemerkung 27 der Bundesbesoldungsordnungen A und B,
  • weitere versorgungsspezifische Lohnarten (siehe Ausführungen zu Tz.4.1)

Anpassung der Besoldung an andere Länder

Die Berliner Landesregierung will mit der Beamtenbesoldung wieder an die der anderen Bundesländern anschließen. Durch den zwischenzeitlichen Ausstieg des Landes aus dem Arbeitgeberverband, wurde massiv bei der Besoldung in Berlin gespart. Diese Zeiten sind vorbei: Der Finanzsenat hatte ein Aufholen des Landes zum Besoldungsdurchschnitt der Länder bis zum Jahr 2021 angekündigt. Entsprechend wurde die Besoldung zum 1. April 2019 um 4,3 Prozent erhöht und zum 1. Februar 2020 um 4,3 Prozent. Mittels Evaluierung soll die notwendige Besoldungserhöhung für 1. Januar 2021 ermittelt werden. Aktuell laufen laut Finanzverwaltung die Berechnung für die Anpassung. Bereits im Herbst ist die Hauptstadtzulage eingeführt worden.

Das Rundschreiben mit dem Passus zur Anpassung gibt es hier (Seite 9 im PDF)…

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