Beamte Länder News NRW Polizei

Polizei NRW: Langzeitarbeitskonten für flexible Arbeitszeit sollen kommen

Polizei
Anzeige

Polizeibeamte in Nordrhein-Westfalen sollen künftig Langzeitarbeitskonten nutzen können, um Zeit für Familie oder ein Sabbatical anzusparen.

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) will Langzeitarbeitskonten (LAK) bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen einführen. Damit haben Polizistinnen und Polizisten an Rhein und Ruhr künftig die Chance, bis zu einem Jahr Arbeitszeit anzusparen, um damit anschließend die Wochenarbeitszeit zu reduzieren oder für eine längere freie Phase etwa ein Sabbatical einzusetzen.

Langzeitarbeitskonten Polizei: bessere Work-Life-Balance

„Die Polizisten sorgen tagtäglich für die Sicherheit der Menschen in unserem Land. Im Einsatz und bei den Ermittlungen werden von ihnen viel Flexibilität und Ausdauer verlangt. Als Arbeitgeber müssen wir genauso flexibel sein und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Lösungen für eine bessere Work-Life-Balance bieten“, so Reul.

Langzeitarbeitskonten ergänzt Gleitzeitkonten und Zeiterfassung

Die Langzeitarbeitskonten sollen bereits bestehende Gleitzeitkonten und andere Konten zur Zeiterfassung ergänzen, teilte das NRW-Innenministerium mit. Die Polizeibeamten haben die Wahl:

  • Freistellung von bis zu sechs Monaten am Stück innerhalb eines Jahres oder
  • Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit.
  • Ab dem 60. Lebensjahr kann der Zeitausgleich nur genommen werden, wenn der Mitarbeiter weiterhin mindestens fünfzig Prozent arbeitet.

Anzeige

Beamtenkredit: Jetzt Angebote vergleichen und von günstigen Zinsen profitieren


GdP-NRW begrüßt Langzeitkonten

„Es ist gut, dass Minister Reul jetzt den Mut gefunden hat, mit dem Thema Langzeitkonten nach vorne zu gehen“, kommentierte der GdP-Vorsitzende in NRW, Michael Mertens die veröffentlichten Vorschläge des Innenministers für die Einführung von Langzeitkonten bei der Polizei. „Reul setzt damit ein Versprechen um, dass uns die Landesregierung bereits vor zwei Jahren bei den Besoldungsverhandlungen gegeben hat“, so Mertens weiter.

Kommissaranwärter bei LAK außen vor

Teilnehmen können alle Polizeibeamte. Kommissaranwärterinnen und Kommissaranwärter können das LAK nicht nutzen, weil sie sich noch in der Ausbildung befinden. Eine jeweilige flexiblere Gestaltung der Arbeitszeit muss natürlich immer mit dem Vorgesetzten abgestimmt und mit den Aufgaben vereinbar sein. Die Details zu den Langzeitarbeitskonten werden derzeit in einer Arbeitsgruppe zwischen Politik, Berufsverbänden und Gewerkschaften diskutiert.

Anzeige