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Baustelle Open Data: Verwaltung mangelt es an Ressourcen

Digitale Verwaltung, Digitalisierung, E-Government, Roboter
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Der Staat hat sich vor mehr als zwei Jahren verpflichtet, mehr Verwaltungsdaten öffentlich bereitzustellen. Doch dem Staat mangelt es offenbar an Personal und Wissen, um den Vorgaben gerecht zu werden, wie ein aktueller Bericht zeigt.

Am 18. Mai 2017 hatte der Deutsche Bundestag den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes verabschiedet. Dieser setzt die Forderungen aus dem G8-Aktionsplan nach einem verbindlichen Open-Data-Gesetz um. Dieser gibt den Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung auf, die von Ihnen erhobenen unbearbeiteten, so genannten „Rohdaten“, zu veröffentlichen.

Open Data: Wenig Fortschritt durch Gesetz

Doch so richtig Fahrt hat die Verwaltung noch nicht aufgenommen, um die Open-Data-Vorgaben umzusetzen. Das zeigt der 1. Open-Data-Fortschrittsbericht, der nun veröffentlicht wurde. Im Rahmen einer Befragung, bei der für den Bericht ausgefüllte Fragebögen von 53 Behörden ausgewertet werden konnten, haben den Angaben zufolge 72 Prozent der Behörden angegeben, dass das Inkrafttreten des Open-Data-Gesetzes nach ihrer Einschätzung nicht dazu geführt hat, dass mehr Daten bereitgestellt werden. Weiter heißt es in der Vorlage, dass trotz Fortschritten bei der Bereitstellung offener Daten in einer Vielzahl von Behörden seit Inkrafttreten auch Hemmnisse für dessen Umsetzung ausgemacht würden.

Open Data: Unzureichende Ressourcen

Am häufigsten (57 Prozent) haben die Behörden danach im Rahmen der Umfrage „unzureichende (personelle) Ressourcen, um sich mit dem Thema Open Data auseinanderzusetzen, angegeben“. Auch bei anderen Fragen, etwa nach den Gründen, warum es keinen Open-Data-Verantwortlichen gibt, oder der fehlenden Berücksichtigung von Open Data bei der Optimierung von Verwaltungsabläufen würden insbesondere fehlende zeitliche Kapazitäten oder Personalmangel genannt. Als weitere Hemmnisse folgen unzureichendes Wissen der Mitarbeiter über den Umgang mit offenen Daten (40 Prozent) sowie über die Potenziale der Weiterverwendung bereitgestellter Daten (38 Prozent).

Open Data: Sicherheitsbedenken, Umständlichkeit, fehlende Rechte

Ein unzureichender Austausch mit den Datennutzern (21 Prozent) sowie eine unzureichende Veränderungsbegleitung in den Behörden (15 Prozent) hemmen nach Einschätzung der Befragten die Datenbereitstellung in geringerem Maße, wie aus dem Bericht weiter hervorgeht. 28 Prozent der Befragten gaben danach „sonstige Gründe an, wie Sicherheitsbedenken, Umständlichkeit der Datenbereitstellung oder fehlende Rechte an den Daten“.

Open Data: Nutzen offener Daten

Studien zeigen den Nutzen von offenen Daten: Unter anderem machen sie das Handeln von Politik und Staat transparent. Zudem können mit diesen Daten Geschäftsmodelle entwickelt werden. Der volkswirtschaftliche Wert offener Daten aus der öffentlichen Verwaltung wurde 2016 von der Konrad-Adenauer-Stiftung auf jährlich 43,1 Milliarden Euro geschätzt. Beispiele sind etwa Geodaten, die von staatlicher Stelle veröffentlicht wurden. Sie werden unter anderem genutzt, um Kartendienste zu betreiben. Unter https://www.govdata.de/ stellt der deutsche Staat Daten zur Verfügung.

Den Paragrafe 12a des E-Government-Gesetzes gibt es hier…

Den 1. Fortschrittsbericht zu Open Data gibt es hier…

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