Die NRW-Landesregierung will die Versorgung für die Beamtinnen und Beamten des Landes in einem Gesetz neu regeln: Die bisher getrennt geführten Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds sollen Anfang 2017 in einem Pensionsfonds zusammengeführt werden.
Die Landesregierung will die Versorgungspuffer für die Beamtinnen und Beamten des Landes in einem Gesetz neu regeln: Die bisher getrennt geführten Versorgungsrücklage und Versorgungsfonds sollen Anfang 2017 in einem Pensionsfonds zusammengeführt werden. In dem Sondervermögen werden sich dann Guthaben aus den beiden bisherigen Vorsorgetöpfen in Höhe von insgesamt 9,8 Milliarden Euro summieren.
Beamtenpensionen gesichert
„Anders als andere Länder verzichtet das Land Nordrhein-Westfalen auch in den nächsten Jahren darauf, Geld aus der Vorsorge für die Beamtenpensionen zu entnehmen. Wir setzen stattdessen auf eine stetige jährliche Zuführung von 200 Millionen Euro ab 2018“, sagte Finanzminister Norbert Walter-Borjans. „Damit wird der Puffer für unsere Beamtinnen und Beamten auch künftig wachsen und die Vorsorge deutlich transparenter als nach bisheriger Regelung.
Einheitlicher Pensionsfond
Die bisherigen Zuweisungen zur Versorgungsrücklage laufen nach dem geltenden Gesetz in 2017 aus. Dann hätte sich das Land auch für Entnahmen entscheiden können. Zugleich wären die Zuweisungen in den Versorgungsfonds weitergelaufen. „Die Landesregierung hat sich für die vereinfachte Lösung mit einem einheitlichen Pensionsfonds entschieden, die bereits in Bayern praktiziert wird – mit einem Unterschied: Wir führen mit 200 Millionen Euro den doppelten Betrag im Vergleich zu Bayern zu.“
Pensionsansprüche sind abgesichert
Die Pensionsansprüche der Beamtinnen und Beamten sind gesetzlich abgesichert und nicht von der Höhe der jeweiligen Vorsorge eines Landes abhängig. Mit der Vorsorge federt NRW steigende Kosten für Pensionsausgaben ab, die aus dem Landeshaushalt finanziert werden.
Rücklage von 10,3 Milliarden Euro 2017
Bis 2024 wird die Zahl der Ruhestandsbeamten von heute 147.000 auf 165.000 Personen steigen und dann wieder leicht abfallen. Für die knapp 220.000 Beamtinnen und Beamten hatte NRW Ende 2014 derzeit rechnerisch 35.600 Euro pro Kopf auf die hohe Kante gelegt und belegt damit den dritten Platz im Ländervergleich. Das Sondervermögen wird bei der neuen Regelung im Laufe des Jahres 2017 zunächst noch durch die Zuführung zur Versorgungsrücklage um 508 Millionen Euro anwachsen, und damit Ende 2017 mehr als 10,3 Milliarden Euro betragen. Ab 2018 fließen dann jährliche Zuführungen von 200 Millionen Euro in den neuen Pensionsfonds.