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Berliner Senat: Höhere Zulagen für Beamte im Vollzugsdienst

Das Rote Rathaus von Berlin
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Berliner Beamte im Vollzugsdienst von Polizei, Feuerwehr, Verfassungsschutz, Krankenpflegedienst und Werkdienst des Justizvollzugs bekommen höhere Zulagen. Das hat der Senat beschlossen.

Der Senat verbessert die Besoldung der Beamtinnen und Beamten im Vollzugsdienst. Hierfür sind mit dem Vollzugsdienst-Zulagenänderungsgesetz Änderungen am Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin sowie an der Erschwerniszulagenverordnung erforderlich. Nachdem der Rat der Bürgermeister in seiner Sitzung am 17. Januar zugestimmt hatte, hat der Senat Ende Januar 2019 einen Gesetzentwurf auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz verabschiedet.

 

Zulagen für Polizei, Feuerwehr, Krankenpflegedienst

Stellen- und Erschwerniszulagen sind neben dem Grundgehalt ein wichtiger Bestandteil der Besoldung, insbesondere für die im Vollzugs- und Sicherheitsdienst des Landes Berlin eingesetzten Beamtinnen und Beamten. Die rückwirkend zum 1. Januar 2018 geplanten Änderungen der Stellenzulagen betreffen den Vollzugsdienst der Polizei und Feuerwehr, den Verfassungsschutz sowie den Krankenpflegedienst und Werkdienst des Justizvollzugs. 

Nächste Erhöhung der Zulagen zum 1. Januar 2021

Der aktuelle Gesetzentwurf ist eine zusätzliche Maßnahme, um die Besoldungssituation zu verbessern, teilte Finanzsenator Dr. Kollatz mit. Bereits mit dem Senatsbeschluss vom 15. Mai 2018 hatte der Senat sich zur vollständigen Anpassung der Beamtenbesoldung an den Durchschnitt der Bundesländer bis 2021 verpflichtet. Die nächste Erhöhung der Erschwerniszulagen erfolgt zum 1. Januar 2021 um die bis dahin erfolgte prozentuale Erhöhung des Grundgehalts. 

Besoldungsrecht ist Länderrecht

Senator Dr. Kollatz: „Die Erhöhung der Stellen- und Erschwerniszulagen trägt dazu bei, die Situation der Beamtinnen und Beamten im Vollzugsdienst zu verbessern. Damit werden wir unserer Rolle als verantwortungsvoller Dienstherr und Arbeitgeber gerecht. Gleichzeitig steigern wir die Attraktivität und setzen gezielte Anreize, um noch mehr gut ausgebildetes und zum Teil hoch spezialisiertes Personal für den Berliner Vollzugsdienst zu gewinnen.“ Die Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Bund und den Bundesländern sind mit der Föderalismusreform I neu geregelt worden. Nach der Aufhebung des Artikels 74a des Grundgesetzes liegt die Gesetzgebungskompetenz für das Besoldungsrecht seit dem 1. September 2006 bei den Bundesländern.

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