Der Deutsche Bundestag hat Anfang November das Siebte Besoldungsänderungsgesetz beschlossen. Unter anderem sieht das Gesetz höhere Zulagen für Beamte vor, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten. Zudem gibt es geänderte Regeln für Soldaten.
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung durch eine Reihe von Maßnahmen ergänzt, die der aktuellen, von einem starken Anstieg von Asylbewerbern und Schutzsuchenden geprägten Situation Rechnung tragen. Unter anderem soll das Gesetz dazu dienen, die aktuell sehr hohe dienstliche Belastung auch finanziell anzuerkennen.
Höhere Zulagen beschlossen
So wird die Zulage für Beamte und Beamtinnen sowie Soldatinnen und Soldaten, die an Feiertagen, während der Nacht und an Wochenenden Dienst leisten, deutlich erhöht. Zudem sind zukünftig alle Mitarbeiter in Lagezentren bis zur Besoldungsgruppe A 13 zulageberechtigt.
Folgende Zulagen sind beschlossen worden:
Art der Zulage | Euro je Stunde (neu) |
Samstag (13.00-20.00 Uhr) | 1,15 |
Nacht (20.00-06.00 Uhr) | 2,30 |
Sonn- und Feiertag | 4,90 |
Auch Beschäftigte, die beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Dienst leisten, erhalten eine Stellenzulage – zeitlich befristet bis 2018:
Besoldungsgruppen | Höhe in Euro |
bis A 5 | 85 |
A 6 bis A 8 | 110 |
A 9 bis A 13 | 125 |
ab A 14 | 140 |
Bezahlte Familienheimfahrt
Bis 2018 befristet erhalten Beschäftigte, die im Rahmen von Unterstützungsmaßnahmen zur Bewältigung der steigenden Zahl von Asylbewerbern abgeordnet werden, eine wöchentliche Familienheimfahrt. Diese Änderung gilt ab dem 1. April 2016.
Pensionäre können länger im Dienst bleiben
Mit dem 7. Besoldungsänderungsgesetz werden zudem Anreize geschaffen, die die Bereitschaft zur Verlängerung der Dienstzeit über die Pensionsgrenze hinaus wecken sollen. Aktive Beamtinnen und Beamte, die kurz vor ihrer Pensionierung stehen und ihr Dienstverhältnis im besonderen öffentlichen Interesse verlängern, können insgesamt einen Zuschlag in Höhe von bis zu 15 Prozentpunkten ihres letzten Grundgehalts erhalten. Diese Maßnahme ist bis Ende 2018 befristet.
Hinzuverdienstgrenze wird geändert
Um eine kurzfristige Personalverstärkung durch Pensionäre attraktiver zu gestalten, wird die versorgungsrechtliche Hinzuverdienstgrenze für Verwendungseinkommen zu Gunsten heutiger Pensionäre, die längstens bis Ende 2018 beim BAMF tätig sind, aufgehoben. Zudem wird zur Bestimmung des zulässigen Hinzuverdienstes die monatsweise Berechnung dauerhaft auf eine Jahresbetrachtung umgestellt, so dass Verwendungseinkommen bei kurzfristigen Tätigkeiten regelmäßig anrechnungsfrei bleiben.
Neue Besoldungsregeln für Soldaten
Ein weitere inhaltlicher Schwerpunkt des Gesetzentwurfs ist die Neufassung der besoldungsrechtlichen Einstufung von Soldaten. So steigt die Besoldung der Soldaten und Beamten hiernach künftig nach einheitlichen Erfahrungszeiten. Soldaten, die zunächst einen Zivilberuf erlernen und darin arbeiten, werden Soldaten gleichgestellt, die direkt nach ihrem Schulabschluss in die Bundeswehr eintreten, heißt es in der Meldung des BMI. Junge Soldatinnen und Soldaten erreichen somit rascher als bisher die zweite Erfahrungsstufe. Langdienende Soldatinnen und Soldaten steigen schneller in höhere Stufen auf. Um die Beförderungsmöglichkeiten der Feldwebel des allgemeinen Fachdienstes zu verbessern, werden die dortigen Planstellenobergrenzen angehoben.
Bundestag stimmt Gesetz zu
Bei Enthaltung der Opposition hat der Bundestag am 5. November den Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Besoldungsänderungsgesetz (18/6156) in der vom Innenausschuss geänderten Fassung (18/6583) angenommen. Das Gesetz muss Ende November noch vom Bundesrat abschließend beraten werden und tritt dann voraussichtlich am 1. Januar 2016 in Kraft.
Die Meldung auf der Seite des BMI gibt es hier…
Eine Meldung des Deutschen Bundestages gibt es hier…