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Brandenburg: Kritik an Verfassungstreue-Check für Beamte

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Im Kampf gegen Extremismus will Brandenburg einen Verfassungstreue-Checks für Beamte einführen. Doch es gibt deutliche Kritik an dem Vorhaben.

Der Plan des Brandenburger Innenministeriums sieht vor, dass vor einer Einstellung eines Beamten der Verfassungsschutz in Brandenburg künftig prüfen soll, ob es Zweifel an der Eignung des Beamtenanwärters mit Blick auf seine oder ihre Verfassungstreue gibt. Die Überprüfung ist Teil eines Aktionsplans gegen Rechtsextremismus und Hass. Das Vorhaben ist aber nicht unumstritten. So hatte sich etwa Grünen-Landeschefin Julia Schmidt im Sommer grundsätzlich skeptisch gegenüber dem Instrument gezeigt, aber auch offen für eine Beratung darüber, wie MAZ-Online bereits im Januar schrieb. Nun äußert der DGB Zweifel und Kritik am Vorhaben der Landesregierung.

Angemessen oder nicht? Kritik am Gesetzentwurf zum Verfassungstreue-Check für Beamte

Der DGB-Bezirk Berlin-Brandenburg hat in einer aktuellen Stellungnahme einen entsprechenden Entwurf in Frage gestellt. Es gibt Zweifel, ob das Vorhaben verhältnismäßig und der dabei erzeugte Verwaltungsaufwand angemessen sei. Der Gesetzentwurf suggeriere, dass der öffentliche Dienst erhebliche Probleme mit rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Tendenzen habe. Dies diskreditiere jedoch den ganz überwiegenden Teil der Beamtinnen und Beamten, die sich verfassungs- und rechtstreu verhalten, schreibt der DGB.

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Verweis auf historische Erfahrungen

Der DGB vertritt ausdrücklich die Auffassung, dass demokratiefeindliche, rassistische und antisemitische Positionen im öffentlichen Dienst keinen Platz haben dürfen. Der DGB bekräftigt erneut seine Position, dass Personen, die nicht auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland tätig sind, die sich nicht der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlen und die extremistische Auffassungen vertreten, nicht geeignet sind, im öffentlichen Dienst beschäftigt zu werden. Bei der Umsetzung dieser Zielsetzung bedarf es jedoch eines besonderen Augenmaßes.

Dies gilt besonders vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen in den ostdeutschen Bundesländern und der sogenannten „Berufsverbote-Praxis“ in der Bundesrepublik. Besonders kritisch sieht der DGB, die mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz verbundenen massiven Eingriffe in die informelle Selbstbestimmung der Beamtinnen und Beamten und in datenschutzrechtliche Regelungen.

Verfassungstreue-Check für Beamte: Viele offene Fragen

Die Erkenntnisgewinnung des Verfassungsschutzes sei für die Betroffenen nicht nachvollziehbar und in besonderer Weise geeignet, ihre Persönlichkeitsrecht zu verletzten, warnt der DGB. Unklar sei zudem das Verwaltungsverfahren bei den Einstellungsbehörden, die Kriterien der Bewertung von Aussagen des Verfassungsschutzes sowie die Einbeziehung der Personalvertretungen.

Zur Stellungnahme des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg…

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