Bund Digitalisierung E-Government

Identifikationsnummer und Datencockpit: Verwaltung wird digitaler

Bundesinnenministerium
Anzeige

Die Steuer-Identifikationsnummer und das Datencockpit werden zentrale Elemente, um die digitale Verwaltung in Deutschland voranzutreiben. Das hat der Bundestag mit dem Registermodernisierungsgesetz beschlossen.

Durch Identifikationsnummer und Datencockpit soll die Verwaltung digitaler werden. Der Bundestag hat Ende Januar 2021 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung angenommen. Mit dem Gesetzesbeschluss soll in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Länder eine Identifikationsnummer eingeführt werden, mit der „gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden“.

Identifikationsnummer und Datencockpit

Zur eindeutigen Zuordnung in diesen Registern soll die Steueridentifikationsnummer als „einheitliches nicht-sprechendes Identifikationsmerkmal“ eingeführt werden. Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern würden öffentlichen Stellen, die diese für Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, „aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt“, so die Bundesregierung. Für die Transparenz wird ein „Datencockpit“ aufgebaut, das eine einfache und zeitnahe Übersicht über zwischen Behörden vorgenommenen Datenübermittlungen ermöglicht.

Steueridentifikationsnummer: qualitätsgesicherten personenbezogenen Daten

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, trägt die eindeutige Identifikation und die Bereitstellung von qualitätsgesicherten personenbezogenen Daten dazu bei, die Ziele des Onlinezugangsgesetzes zu erreichen. Bei Kontakten mit der Verwaltung müssten Bürger regelmäßig grundlegende Daten wie Adresse oder Familienstand immer wieder angeben oder bestimmte Dokumente wie etwa die Geburtsurkunde vorlegen. Diese Aufwände ließen sich minimieren, wenn die jeweilige Behörde die Basisdaten zu einer natürlichen Person über die neu geschaffene Registermodernisierungsbehörde direkt abrufen kann.

Datencockpit: Konkrete Ausgestaltung folgt

Die Details, wie das Datencockpit aussieht, sind noch nicht ganz klar. In der Theorie sollen die BürgerInnen mit Hilfe dieser digitalen Übersicht die Kontrolle über ihre Daten steuern. Im jetzigen Beschluss heißt es allerdings dazu: „Im Gesetzentwurf ist die genaue Ausgestaltung des Datencockpits und somit die Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsdatennutzung zuzustimmen, noch nicht geregelt.“ Damit wird die konkrete Umsetzung wohl noch etwas auf sich warten lassen. Trotzdem ist ein wichtiger Schritt gemacht. Denn die Corona-Krise zeigt einmal mehr, wie dringend bessere digitale Anwendungen in der Verwaltung gebraucht werden.

Identifikationsnummer und Datencockpit: Verwaltung wird digitaler

Auszug aus der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Inneres und Heimat

„Es wird eine Identifikationsnummer in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Verwaltungsregister von Bund und Ländern eingeführt, mit welcher gewährleistet wird, dass Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden. Hierzu soll auf die vorhandenen Strukturen der Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (Steuer-Identifikations-nummer) aufgesetzt und diese um die für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement notwendigen Elemente ergänzt werden.

Zur eindeutigen Zuordnung in den für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes relevanten Registern der öffentlichen Verwaltung wird für natürliche Personen die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung als (wie in anderen EU-Mitgliedstaaten) registerübergreifendes einheitliches nichtsprechendes Identifikationsmerkmal eingeführt und in den für die Umsetzung des Onlinezugangs-gesetzes relevanten Fachregistern der geführten Verwaltungsverfahren gespeichert.

Die zur Identifikation erforderlichen personenbezogenen Daten in diesen Registern werden öffentlichen Stellen, die diese zur Erbringung von Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz benötigen, aktuell und in hoher Qualität bereitgestellt. Zusätzlich werden Qualitätssicherungsprozesse eingerichtet, die die Aktualität, Konsistenz und Validität der personenidentifizierenden Basisdaten sicherstellen.“

Ältere Meldung zum Thema!

Damit Bürgerinnen und Bürger beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, soll die Steuer-Identifikationsnummer nun als zentrales Element verwendet werden. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen.

Steuer-Identifikationsnummer als „Ordnungsmerkmal“

Mit diesem sogenannten Registermodernisierungsgesetz wird die Steuer-Identifikationsnummer als ein übergreifendes „Ordnungsmerkmal“ für besonders relevante Register eingeführt, zum Beispiel dem Melderegister, Personenstandsregister und Fahrzeugregister. Dies ist ein wichtiger Schritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, teilte die Bundesregierung mit.

Innenminister: Registermodernisierung als Grundstein

Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer: „Eine Verwaltung ist nicht schon deshalb digitalisiert, weil man den Termin online reservieren kann. Solange beim Elterngeld-Antrag Kopien von Personalausweis und Geburtsurkunde verlangt werden, leben wir noch im letzten Jahrhundert. Die Zukunft heißt: Datencockpit statt Zettelwirtschaft. Das Registermodernisierungsgesetz ist der Grundstein, auf dem wir die digitale Verwaltung bauen können.“

Identifikationsnummer und Datencockpit: Verwaltung wird digitaler

Mit der eindeutigen Steuer-Identifikationsnummer als zentrales Ordnungsmerkmal werden die Bürgerinnen und Bürger entlastet. Der Austausch notwendiger Informationen erfolgt digital durch die Behörden selbst. Verwechslungen werden ausgeschlossen. Über das neue Datencockpit können die Bürgerinnen und Bürger den Datentransfer kontrollieren. Durch dieses Gesetz wird die Digitalisierung der Verwaltung ganz entscheidend vorangetrieben. Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Registermodernisierung sieht vor, dass bei mehr als 50 Registern die Steuer-Identifikationsnummer als zusätzliches Merkmal erfasst wird.

Kritik an Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer

Doch es gibt auch Kritik an dem Vorhaben. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, lehnt die geplante Nutzung der Steuer-Identifikationsnummer als übergreifendes Ordnungsmerkmal ab. Kelber kritisiert: „Die Pläne für die Registermodernisierung sind in vielen Punkten gar nicht schlecht und durchaus im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Doch durch die Verwendung einer einheitlichen Identifikationsnummer besteht ein erhebliches Risiko der missbräuchlichen Zusammenführung der Daten aus unterschiedlichen Registern.“ Damit würden viele Sicherheitsmaßnahmen entwertet. „Ich hoffe, dass uns nicht wieder erst das Bundesverfassungsgericht vor einem zu neugierigen Staat schützen muss“, so Kelber.

FAQ der Bundesregierung: Steuer-Identifikationsnummer sei „nicht-sprechend“

In einem FAQ erläutert die Bundesregierung, wieso sich die Steuer-Identifikationsnummer für die Verwendung eignet. Die Steuer-Identifikationsnummer werde bereits heute in einer Vielzahl von Registern gespeichert, so dass sie sich als Identifikator besonders gut eigne. „Die Steuer-Identifikationsnummer ist eine „nicht-sprechende“ Identifikationsnummer. Sie wird zufällig erzeugt, enthält selbst keine Informationen über den Bürger und lässt aus sich heraus auch keine Rückschlüsse auf diesen zu. Das Aufsetzen auf der Steuer-Identifikationsnummer bedeutet keinen Zugriff auf Steuerdaten.“

Anzeige