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Öffentlicher Dienst 2024: Das kommt auf Beamte und Angestellte zu

Öffentlicher Dienst 2024
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Wann steigen 2024 Gehalt und Besoldung im öffentlichen Dienst? Gibt es Tarifverhandlungen? Was plant die Politik für den öffentlichen Dienst und welche neuen Gesetze treten in Kraft? Wir schauen, was auf Beamte und Angestellte im neuen Jahr zukommt.

Inhalt

  • Mehr Gehalt öffentlicher Dienst Bund und Kommunen
  • Inflationsprämie und Sockelbetrag öffentlicher Dienst Länder
  • Anpassung der Bundesbesoldung
  • Besoldungsrunde Länder 2024: Anpassung und eine Ausnahme
  • Politische Vorhaben öffentlicher Dienstes Bund
  • Vorhaben für öffentlichen Dienst der Länder
  • Wahltermine
  • Wichtige Links

Öffentlicher Dienst 2024

Die gute Nachrichte für fast alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst. 2024 bekommen Beamte und Angestellte auf allen Ebenen mehr Geld – entweder durch die Zahlung einer Inflationsprämie und / oder durch tabellenwirksame Sockelbeträge und prozentuale Entgeltsteigerungen.

Nach den harten Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst steht sowohl ein neuer Tarifvertrag für Bund und Kommunen als auch ein neuer Tarifvertrag für die Länder. Wie sich die Tarifergebnisse unterscheiden und wann Angestellte mit mehr Geld rechnen können, zeigen wir im Folgenden. Zudem zeigen wir, wie der Stand der Besoldungsrunde 2024 der Länder ist.

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Gehalt öffentlicher Dienst: TVöD steigt zum 1. März 2024

Die TVöD-Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern waren hart und zäh. Erst eine Schlichtung brachte einen Kompromiss, mit dem beide Seiten leben konnten. Das TVöD-Tarifergebnis sieht einen Mix aus Inflationsprämie von insgesamt 3000 Euro, einen Sockelbetrag und einer einmaligen tabellenwirksamen Entgeltsteigerung vor. Der Inflationsausgleich wurde bereits in mehreren Rate ausgezahlt. Angestellte bei Bund und Kommunen erhalten noch zwei Monatsraten im Januar und Februar 2024 in Höhe von je 220 Euro. Zum 1. März 2024 steigen dann die Entgelte um einen Sockelbetrag von 200 Euro und dann um weitere 5,5 Prozent. Im Details bedeutet das:

  • Januar 2024: 220 Euro Inflationsausgleich
  • Februar 2024: 220 Euro Inflationsausgleich
  • März 2024: Steigerung der Entgelte um Sockelbetrag von 200 Euro
  • März 2024: 5,5 Prozent mehr Gehalt der Tabellenentgelte

Die Gesamtsteigerung entspricht mindestens 340 Euro pro Monat, in einigen Entgeltgruppen beträgt die Erhöhung gar 680 Euro pro Monat. Die durchschnittliche Lohnerhöhung beträgt 11,5 Prozent, teilte ver.di mit. Zudem steigen die tariflichen Zulagen um 11,5 Prozent ab März 2024. Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Das bedeutet, dass ab Herbst die Gewerkschaften damit beginnen, ihre Forderung für die nächste Tarifrunde zu debattieren und zu verkünden. Diese findet dann Anfang 2025 statt.

Zu den TVöD-Entgelttabellen

Gehalt öffentlicher Dienst: TVL steigt im November 2024

Auch die Angestellten der Länder im öffentlichen Dienst können sich über mehr Geld im Jahr 2024 freuen. Das TVL-Tarifergebnis ist etwas anders gestaffelt als im TVöD. Es gibt zwar auch einen Mix aus Inflationsprämie, Sockelbetrag und Entgeltsteigerung. Doch setzt sich die Auszahlung der einzelnen Komponenten anders zusammen. Für den Dezember 2023 wurde ein Betrag von 1.800 Euro netto gewährt. Von Januar bis einschließlich Oktober 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 120 Euro netto. Die Einkommen der Beschäftigten steigen ab dem 1. November 2024 tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro. Ab dem 1. Februar 2025 kommt darauf eine weitere Entgelterhöhung um 5,5 Prozent. Im Details bedeutet das:

  • Januar 2024: 120 Euro Inflationsausgleich
  • Februar 2024: 120 Euro Inflationsausgleich
  • März 2024: 120 Euro Inflationsausgleich
  • April 2024: 120 Euro Inflationsausgleich
  • Mai 2024: 120 Euro Inflationsausgleich
  • Juni 2024: 120 Euro Inflationsausgleich
  • Juli 2024: 120 Euro Inflationsausgleich
  • August 2024: 120 Euro Inflationsausgleich
  • September 2024: 120 Euro Inflationsausgleich
  • Oktober 2024: 120 Euro Inflationsausgleich
  • November 2024: Erhöhung der Entgelte um Sockelbetrag von 200 Euro
  • Februar 2025: Steigerung der Entgelte um 5,5 Prozent

Damit verzögert sich die Auszahlung des gesamten vereinbarten Tarifvolumens um zwei Monate. Zwar bedeutet das insgesamt eine Entgeltsteigerung von bis zu elf Prozent, durch die zeitliche Verzögerung der Entgeltsteigerung müssen die Angestellte deshalb etwas länger warten.

Zu den TVL-Entgelttabellen

Besoldung Bund: Anpassung im März 2024

Bundesbeamte und Soldaten der Bundeswehr erhalten analog zum TVöD-Tarifergebnis eine Inflationsausgleichsprämie sowie eine Steigerung der Besoldung, die sowohl einen Sockelbetrag als auch einen prozentuale Steigerung vorsieht.

  • März 2024 wird die Besoldung von Bundesbeamten, Richtern und Soldaten um einen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro angepasst
  • März 2024 Die angehobene Besoldung wird dann zusätzlich um 5,3 Prozent erhöht.
  • 0,2 Prozent gehen in die Versorgungsrücklage.

Zu den Besoldungstabellen Bund

Besoldung Länder und Kommunen: Anpassung geplant – mit einer Ausnahme

Spannend wird der Verlauf der Besoldungsrunde 2024. In der Regel übertragen die Landesregierungen das TVL-Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Besoldung der Landes- und Kommunalbeamten. Die Mehrheit der Länder hat auch für 2024 angekündigt, das Tarifergebnis mit Inflationsausgleich von 3000 Euro, Sockelbetrag und prozentualer Steigerung der Tabellenwerte zu übernehmen. Einzige Ausnahme ist das Land Baden-Württemberg. Dort plant die Landesregierung anstelle eines Sockelbetrags eine prozentuale Anpassung in Höhe von 3,6 Prozent. Die Anpassung der Beamtenbesoldung soll dann zum 1. Februar 2025 um 5,6 Prozent erfolgen.

Der DGB kritisiert das Vorgehen der Landesregierung in Stuttgart. In allen anderen Ländern erfolgt die Anpassung dem Tarifergebnis entsprechend. Der DGB schreibt: „Die Vorstellungen des Landes stoßen bei uns auf deutliche Kritik. Insbesondere der Verzicht auf den im Tarifergebnis vorgesehenen Sockelbetrag von 200 Euro ist eine Fehlentscheidung. Durch die Umrechnung des Sockelbetrages in eine lineare Erhöhung fehlt die soziale Komponente des Tarifabschlusses komplett. Dies geht zu Lasten der Beamt*innen im mittleren und gehobenen Dienst, nach ersten Berechnungen der Gewerkschaftsseite bis A13 Stufe 7. Alle Besoldungsgruppen unterhalb dieser Stufe würden von einem Sockelbetrag mehr profitieren.“

Besoldungsrunde: Anpassung der Besoldung im öffentlichen Dienst 2024

Bundesland 2024 2025 Inflationsausgleich insgesamt Status
Baden-Württemberg 01.11. +3,6% 01.02. +5,6% 3000 Euro 14.12.2023 – Ankündigung Landesregierung
Bayern 01.11. +200 Euro 01.02. +5,5% 3000 Euro 09.12.2023 – Ankündigung Finanzminister
Berlin 01.11. +200 Euro 01.02. +5,5% 3000 Euro 13.12.2023 – Ankündigung Finanzsenator
Brandenburg 01.11. +200 Euro 01.02. +5,5% 3000 Euro 10.12.2023 – Ankündigung Finanzministerin
Bremen 01.11. +200 Euro 01.02. +5,5% 3000 Euro 11.12.2023 – Ankündigung Finanzsenator
Hamburg 01.11. +200 Euro 01.02. +5,5% 3000 Euro 09.12.2023 – Ankündigung Finanzsenator
Hessen Land verhandelt separat ab Februar 2024
Mecklenburg-Vorpommern 01.11. +200 Euro 01.02. +5,5% 3000 Euro 13.12.2023 – Ankündigung
Niedersachsen 01.11. +200 Euro 01.02. +5,5% 3000 Euro 10.12.2023 – Ankündigung Finanzminister
Nordrhein-Westfalen 01.11. +200 Euro 01.02. +5,5% 3000 Euro 12.12.2023 – Ankündigung Landesregierung
Rheinland-Pfalz 01.11. +200 Euro 01.02. +5,5% 3000 Euro 19.12.2023 – Ankündigung Landesregierung
Saarland 01.11. +200 Euro 01.02. +5,5% 3000 Euro 12.12.2023 – Ankündigung Landesregierung
Sachsen 01.11. +200 Euro 01.02. +5,5% 3000 Euro 12.12.2023 – Landesregierung / Kabinett
Sachsen-Anhalt 01.11. +200 Euro 01.02. +5,5% 3000 Euro 12.12.2023 – Ankündigung Staatskanzlei
Schleswig-Holstein 01.11. +200 Euro 01.02. +5,5% 3000 Euro 11.12.2023 – Ankündigung Finanzministerium
Thüringen Bisher keine Aussagen

Quelle: eigene Recherchen / Stand 28. Dezember 2023

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Das ändert sich 2024 für Beamte und Angestellte

Anhebung der Einkommensgrenze der Beihilfe ab 2024

Ab Januar 2024 wird die Einkommensgrenze der Beihilfe angehoben- Bisher galt: Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Ehepartnerinnen/Lebenspartnerinnen bzw. Ehepartner/Lebenspartner hängt von der Einhaltung einer spezifischen Einkommensgrenze ab, die im zweiten Kalenderjahr vor Antragstellung nicht überschritten werden darf. Bisher lag diese maßgebliche Grenze bei 20.000 Euro. Ab dem Jahr 2024 erfolgt nun eine jährliche dynamische Anpassung der Einkommensgrenze, die an die Erhöhung des Rentenwerts in Westdeutschland gekoppelt ist (Rentenwerterhöhung West). „Damit wird künftig gewährleistet, dass Anpassungen der gesetzlichen Altersrente nicht zum Überschreiten der Einkommensgrenze führen und dadurch die Berücksichtigungsfähigkeit in der Beihilfe endet“, schreibt das Bundesverwaltungsamt. Ab dem 1. Januar 2024 beträgt die neue maßgebliche Einkommensgrenze für die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Ehepartnerinnen/Lebenspartnerinnen bzw. Ehepartner/Lebenspartner 20.878 Euro.

Wenn Sie im Kalenderjahr 2024 Aufwendungen für Ihre Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner geltend machen möchten und bislang noch keine Kopie des Steuerbescheides aus dem Jahr 2022 vorgelegt haben, empfiehlt das Bundesverwaltungsamt, dies bereits jetzt zu erledigen. Auf diese Weise kann die Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen zeitnah registriert werden.

Mehr dazu auf bva.de

Reform Bundespolizeigesetzes: Neue Befugnisse für die Bundespolizei

Durch eine Reform des Bundespolizeigesetzes erhält die Bundespolizei neue Befugnisse, die sich an die Veränderungen der aktuellen Sicherheitslage anpassen.

Die Bundespolizei erhält so etwa neue Befugnisse

  • zur Telekommunikationsüberwachung,
  • für den Einsatz eigener Drohnen sowie zur Detektion und Abwehr von Drohnen,
  • zur Speicherung von DNA-Identifizierungsmustern sowie zum Erlass von Meldeauflagen und Aufenthaltsverboten.

Die Rechtsgrundlagen der Bundespolizei werden damit erstmals seit nahezu 30 Jahren umfassend reformiert. Das Gesetz sieht auch eine Kennzeichnung von Beamten vor. Die Kennzeichnung in Form einer Ziffernfolge ermöglicht eine namentliche Zuordnung – allerdings nur den dazu befugten Stellen. Die Einführung ist umstritten, da Beamte fürchten, zu Unrecht beschuldigt zu werden. Der Gesetzentwurf ist vom Kabinett beschlossen und wird nun im Bundestag behandelt.

Mehr dazu beim BMI

Politische Vorhaben im öffentlichen Dienst 2024

Die Redaktion von Öffentlicher Dienst News hat bei den 16 Landesregierungen nachgefragt, welche Regelungen die Politik mit Blick auf den öffentlichen Dienst plant. Nicht alle Länder haben diese Frage beantwortet bzw. haben Vorhaben. Nachfolgend finden Sie die Antworten, die von den zuständigen Ministerien (in der Regel Innen- oder Finanzministerien) stammen.

Öffentlicher Dienst Baden-Württemberg

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Öffentlicher Dienst Bayern

„Um im Wettbewerb um die benötigten Nachwuchskräfte weiterhin als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden, passt der Freistaat Bayern seine dienstrechtlichen Regelungen und Rahmenbedingungen laufend zielgruppenorientiert und passgenau an. Ein Beispiel dafür sind weitere Flexibilisierungen bei den laufbahnrechtlichen Regelungen.“

Öffentlicher Dienst Berlin

„Aktuell wird die Überarbeitung dienstrechtlicher Regelungen und tariflicher Verfahrensvorschriften zur Erhöhung der Flexibilität von Personalgewinnungs- und Entwicklungsmaßnahmen vorbereitet.“

Öffentlicher Dienst Brandenburg

Bis zum 1. August 2024 sollen vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages folgende weitere Maßnahmen mit Bezug zur Besoldung oder Versorgung umgesetzt werden:

  • Die Möglichkeiten, sogenannte Personalgewinnungs- und Personalbindungszuschläge für Beamtinnen und Beamte zu zahlen, sollen ausgeweitet und stärker an die Regelungen für die Tarifbeschäftigten angeglichen werden. Eine Personalbindungszulage soll künftig auch an Beamtinnen und Beamte gezahlt werden können, die von einem geplanten vorzeitigen Ruhestand Abstand nehmen oder diesen verschieben. Die Zuschlagsgewährung betrifft Bereiche mit einer außergewöhnlich angespannten Personalsituation, wie etwa den Bereich der Lehrkräfte.
  • Der Höchstbetrag für Personalgewinnungs- und Personalbindungszuschläge (bisher in § 48 BbgBesG geregelt) soll befristet bis zum 31. Dezember 2030 in sämtlichen Fallgruppen von monatlich 10 Prozent des Anfangsgrundgehalts der entsprechenden Besoldungsgruppe auf monatlich 20 Prozent verdoppelt werden.
  • Lehrkräfte sollen befristet bis zum 31. Dezember 2030 für freiwillige Zusatzstunden über ihre Pflichtstundenzahl hinaus eine Ausgleichszahlung erhalten. Jede Zusatzstunde soll mit dem auf eine Unterrichtsstunde entfallenden Anteil der Besoldung vergütet werden.
  • Ebenfalls ab dem 1. August 2024, spätestens aber ab 1. Januar 2025, soll das Einkommen von Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten, die aufgrund eines dringenden dienstlichen Bedarfs in der unmittelbaren oder mittelbaren Verwaltung des Landes Brandenburg arbeiten, befristet für sieben Jahre nicht mehr auf die Pension angerechnet werden.

Öffentlicher Dienst Bremen

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Öffentlicher Dienst Hamburg

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Öffentlicher Dienst Hessen

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Öffentlicher Dienst Mecklenburg-Vorpommern

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Öffentlicher Dienst Niedersachsen

  • „Lehrkräftebesoldung: Mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 wird – vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags zum Haushaltsplan 2024 – die Einstiegsbesoldung von Lehrkräften an Grund-, Haupt- und Realschulen von der Besoldungsgruppe A 12 auf die Besoldungsgruppe A 13 erhöht. Daraus ergeben sich auch Folgehebungen für die Schulleitungen. Die Lehrkräfte für Fachpraxis an berufsbildenden Schulen steigen künftig nicht mehr in der Besoldungsgruppe A 9, sondern in der Besoldungsgruppe A 10 ein.
  • Dienstradleasing: Darüber hinaus hat der Niedersächsische Landtag am 8. November 2023 eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes beschlossen, die eine Entgeltumwandlung vorsieht, um das sog. „Dienstradleasing“ zu ermöglichen. Im Jahr 2024 wird voraussichtlich die praktische Umsetzung erfolgen.
  • Pauschale Beihilfe: Weiterhin berät der Niedersächsische Landtag zurzeit einen Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Einführung einer pauschalen Beihilfe in Niedersachsen. Ziel ist es, dass Beamtinnen und Beamte zukünftig zwischen der (wie bisher möglichen) Inanspruchnahme der individuellen Beihilfe in Ergänzung zu einer privaten Teilkrankenversicherung einerseits oder der pauschalen Beihilfe zur anteiligen Deckung der Kosten für eine gesetzliche oder private Krankenvollversicherung andererseits wählen können. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten.
  • Neuordnung des Beurteilungswesen: Es ist eine umfassende Neuordnung des Beurteilungswesens beabsichtigt. In diesem Zusammenhang sollen die wesentlichen Grundlagen der dienstlichen Beurteilungen im Niedersächsischen Beamtengesetz neu verankert werden. Weitere Details des Beurteilungswesens sollen mittels einer neu geschaffenen Beurteilungsverordnung geregelt werden.
  • Überarbeitung des Niedersächsischen Disziplinargesetzes: Das Niedersächsische Disziplinargesetz soll mit dem Ziel überarbeitet werden, Verfassungsfeindinnen und Verfassungsfeinde künftig schneller aus dem öffentlichen Dienst entfernen zu können. Als Vorbild sollen dabei die Änderungen des Bundesrechts, die jüngst vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurden, dienen. Generelle Zielsetzung ist eine Beschleunigung entsprechender Disziplinarverfahren unter gleichzeitiger Wahrung eines angemessenen Rechtsschutzes.“

Öffentlicher Dienst Nordrhein-Westfalen

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Öffentlicher Dienst Rheinland-Pfalz

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Öffentlicher Dienst Saarland

„Im Bereich des Zulagewesens ist geplant, die Beträge für den (Polizei)-Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) zu erhöhen, sowie eine monatlich zu zahlende Zulage zu schaffen für (Polizei)-Bedienstete, die im Bereich der Aufklärung von Straftaten wegen sexuellem Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie arbeiten. Zum 01.01. soll die Beihilfeverordnung Änderungen erfahren.“

Öffentlicher Dienst Sachsen

„Der Sächsische Gesetzgeber hat im Rahmen des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Viertes Dienstrechtsänderungsgesetz – 4. DRÄndG) vom 6. Juli 2023 (SächsGVBl. S. 467) bereits Maßnahmen für das Jahr 2024 getroffen. So ist beispielsweise

  • die Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für den Beihilfeberechtigten auf 70 %, wenn ein Kind berücksichtigungsfähig ist, und auf 90 %, wenn zwei oder mehr Kinder berücksichtigungsfähig sind,
  • die Erhöhung der Beihilfebemessungssätze für berücksichtigungsfähige Angehörige (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder) auf 90 %,
  • die Streichung des Selbstbehalts für entstehende Aufwendungen in der Beihilfe,
  • die Einführung einer pauschalen Beihilfe für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder vollständig in einer privaten Krankenvollversicherung versicherte Beihilfeberechtigte und
  • die Einführung eines Zuschusses zu den Beiträgen für eine beihilfekonforme private Krankenversicherung des berücksichtigungsfähigen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners und für jedes berücksichtigungsfähige Kind

erfolgt.“

Öffentlicher Dienst Sachsen-Anhalt

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Öffentlicher Dienst Schleswig-Holstein

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Öffentlicher Dienst Thüringen

„In einem – gegenwärtig in den abschließenden fachlichen Beratungen befindlichen – Entwurf eines Dienstrechtsänderungsgesetzes sollen folgende Punkte eingeführt oder geändert werden:

Die vom Bundesgesetzgeber geschaffene Ermächtigungsgrundlage im Beamtenstatusgesetz zur Regelung des äußeren Erscheinungsbildes von Beamtinnen und Beamten soll zum Anlass genommen werden, in Thüringen Konkretisierungen, also Einzelheiten zum äußeren Erscheinungsbild durch eine gesetzliche Verordnungsermächtigung im Thüringer Beamtengesetz (ThürBG) zu bestimmen.

Eine gesetzliche Grundlage für das durch Verwaltungsvorschrift geregelte Verfahren der Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamte soll im ThürBG aufgenommen werden. Die Kennzeichnung im Bereich des Polizeivollzugs soll Offenheit, Transparenz des Handelns und Identifikation mit dem örtlichen Bereich zum Ausdruck bringen und damit das Vertrauen in die Thüringer Polizei stärken.

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels will der Freistaat als moderner Dienstherr ein ansprechendes Arbeitsumfeld schaffen, um engagiertes und leistungsfähiges Personal langfristig halten und weiterentwickeln zu können. Hierfür soll Beamtinnen und Beamten, die innerhalb oder außerhalb ihres Dienstverhältnisses eine neue Laufbahn einschlagen wollen und dafür einen neuen Vorbereitungsdienst und eine neue Probezeit ableisten müssen, was derzeit nur nach vorheriger Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit möglich ist, das Weiterbestehen des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit neben dem neuen Beamtenverhältnis auf Widerruf bzw. dem anschließenden Beamtenverhältnis auf Probe ermöglicht werden.

Die Praxiserfahrungen haben das Bedürfnis offenbart, das Verfahren zur Anerkennung einer Laufbahnbefähigung in Fällen des Abschlusses eines in einer Laufbahnverordnung festgelegten unmittelbar für die Laufbahn qualifizierenden Bildungs- oder Studiengangs zu verschlanken, ohne dass hiermit Einbußen an die qualitativ-inhaltlichen Anforderungen zu besorgen sind. Zukünftig soll der Absolvent die Laufbahnbefähigung unmittelbar mit Abschluss des entsprechenden Bildungs- oder Studienganges erwerben, ohne dass es eines weiteren sich hieran anschließenden Anerkennungsverfahrens bedarf.

Der bereits im parlamentarischen Verfahren befindliche Entwurf eines Thüringer Gesetzes zur Änderung der Anzahl und der dienstrechtlichen Vorschriften für politische Beamte hat folgende Punkte zum Gegenstand:

Sowohl die Anzahl der politischen Beamten soll reduziert als auch die gesetzlichen Regelungen zu deren Einstellung angepasst werden, um dem Ausnahmecharakter gegenüber dem Regelfall des Beamtenverhältnisses auf Lebenszeit auch weiterhin hinreichend Rechnung zu tragen.

Mit einem Rückkehrrecht für solche Personen, die bereits Beamte auf Lebenszeit sind, soll deren Bereitschaft zur Übernahme eines solchen Amtes gesteigert und damit deren hohes Maß an fachlicher Qualifikation und Verwaltungserfahrung in der Landesverwaltung für die Wahrnehmung dieser Ämter nutzbar gemacht werden.“

Wahlen 2024: Neue Dienstherren in Ostdeutschland?

Das Jahr 2024 ist ein richtungsweisendes Wahljahr. Mit der Europawahl im Mai und Landtagswahlen in den drei ostdeutschen Bundesländern Brandenburg, Thüringen und Sachsen ist das Jahr Gradmesser für die Stimmung im Land.

  • Mai 2024: Kommunalwahlen in Thüringen
  • Juni 2024: Wahl zum Europäischen Parlament
  • Juni 2024: Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt
  • Juni 2024: Bezirksversammlungswahl in Hamburg
  • September 2024: Landtagswahlen in Sachsen und Thüringen
  • September 2024: Landtagswahl in Brandenburg

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