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NRW-Beamte erhalten zusätzliche Kinderkrankentage

Kindergeld 2021 und 2020
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Kinderkrankentage für Beamte in Nordrhein-Westfalen – die Landesbeamten in NRW erhalten in der Corona-Pandemie für das Jahr 2021 mehr Sonderurlaub zur Betreuung ihrer Kinder. Das hat die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am 26. Januar 2021 beschlossen.

Zuvor hatte die Bundesregierung für 2021 eine Erweiterung der Kinderkrankentage für gesetzlich Versicherte eingeführt. In Nordrhein-Westfalen soll der Anspruch auf Kinderkrankentage nun auch für die Beamtinnen und Beamten umgesetzt werden. Die Landesregierung legt zudem ein eigenes Landesprogramm auf, damit auch Eltern, die einer Erwerbstätigkeit als Selbstständige oder Freiberufler nachgehen, einen Anspruch auf Betreuungstage erhalten. Die Regelungen gelten auch dann, wenn die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung geöffnet sind, aber an die Familien appelliert wird, die Kinder nicht betreuen zu lassen.

 News für Familien & Eltern

Beamte NRW: Maximal bis zu 45 Sonderurlaubstage

Landesbeamte können pro Kind bis zu 20, insgesamt jedoch maximal 45 Sonderurlaubstage pro Jahr geltend machen. Für Alleinerziehende erhöht sich die Zahl auf bis zu 40 Sonderurlaubstage pro Kind und maximal 90 Sonderurlaubstage im Jahr. Die Anzahl der zur Betreuung, Beaufsichtigung und Pflege verfügbaren Sonderurlaubstage hat sich somit deutlich erhöht.

Kinderkrankentage: Betreuung kranker oder behinderter Kinder

Wie bisher können die Tage auch weiterhin zur Betreuung kranker, behinderter oder auf Hilfe angewiesener Kinder gewährt werden. Ergänzend können die Tage nun auch bewilligt werden, wenn Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Corona-bedingt vorübergehend geschlossen werden müssen oder ihr Angebot nur eingeschränkt zur Verfügung stellen können.

NRW: Kinderkrankentage gelten rückwirkend ab 5. Januar 2021

Im Beamtenbereich gilt dies auch unabhängig davon, ob bereits die Möglichkeit mobiler Arbeit besteht. Die Regelung wird über eine Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW umgesetzt. Diese gilt nur für das Jahr 2021 und tritt rückwirkend zum 5. Januar in Kraft.

Ältere Meldung: Regierungsfraktionen im NRW-Landtag

Beamte in Nordrhein-Westfalen sollen zusätzliche Kinderkrankentage für das laufende Jahr erhalten, um ihr krankes Kind zu Hause zu betreuen – bei fortlaufender Besoldung.

Die Regierungsfraktionen im NRW-Landtag wollen Verbesserungen für Beamte bei der Betreuung ihrer kranken Kinder durchsetzen. Mitte August ist auf Initiative Nordrhein-Westfalens die Ausweitung der Kinderkrankentage für Angestellte um jeweils fünf Tage pro Kind und Elternteil vom Bundestag beschlossen worden. Bisher ausgenommen von der Regelung waren Beamtinnen und Beamten. Das ändert sich jetzt, der Antrag der NRW-Koalition ist am 7. Oktober einstimmig im Landtag von Nordrhein-Westfalen beschlossen worden. Der sieht vor Antrag, dass Beamte je nach Familienstand einmalig zwischen fünf und zehn zusätzliche Kinderkrankentage für das laufende Jahr zugestanden werden sollen, heißt es laut Rheinischer Post.

NRW: Kinderkrankentage für Beamte

In dem Antrag der Regierungskoalition heißt es, die zusätzlichen Kinderkrankentage seien „ein wichtiges Instrument, um der weiteren Ausbreitung der Pandemie entgegenzuwirken“. Zudem seien sie ein wichtiger Baustein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf während der Pandemielage aufrechtzuerhalten.

Beamte mit Kindern: NRW bietet mehr Kinderkrankentage

Darum sollten in der gegenwärtigen Situation auch die verbeamteten Eltern in Nordrhein-Westfalen im Kalenderjahr 2020 einmalig die erweiterten Möglichkeiten bei der Betreuung und Pflege erkrankter Kinder erhalten – bei fortlaufender Besoldung. Die Regelung erfolgt analog zu den Arbeitnehmern: also fünf zusätzliche Tage, alleinerziehende Beamte sollen zehn erhalten.

Angestellte erhalten zehn Kinderkrankentage für jedes Elternteil

Für Angestellte gibt es üblicherweise für Kinder unter zwölf Jahren für jedes Elternteil zehn Kinderkrankentage. Alleinerziehende Angestellte bekommen 20 Tage zur Betreuung. Im Zuge der Pandemie wurden diese bereits bundesweit aufgestockt. Arbeitnehmern stehen fünf weitere Kinderkrankentage zu, Alleinerziehende können bis zu zehn weitere Tage nehmen.

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