Berliner Beamte sollen künftig die Möglichkeit haben, einen finanziellen Vorschuss bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit und Pflegezeit zu beantragen. Zudem ist eine Härtefallregelung geplant. Das hat der Berliner Senat Mitte April beschlossen.
Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen ist für viele Menschen eine Herausforderung – besonders, wenn es darum geht, Beruf und Familie in Einklang zu bringen. Eine schwierige Situation – vor allem, wenn damit finanzielle Einbußen einhergehen. Der Berliner Senat will Beamten im Landesdienst deshalb flexible, finanzielle Rahmenbedingungen bieten. Berliner Beamte sollen künftig die Möglichkeit haben, einen finanziellen Vorschuss bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit und Pflegezeit zu beantragen.
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Beurlaubung ohne Soldanspruch: fiktive Arbeitszeit als Grundlage
Grundsätzlich soll der Vorschuss im gleichen Turnus wie die Zahlung der Besoldung auf Antrag gewährt werden, zusätzlich zu den monatlichen Dienstbezügen. Im Fall der Beurlaubung ohne Anspruch auf Besoldung wird für die Berechnung des Vorschusses von einer fiktiven Arbeitszeit in Teilzeit im Umfang von 15 Wochenstunden ausgegangen. Die Rückzahlungsmodalitäten sehen vor, den Vorschuss mit den laufenden Bezügen verrechnen zu lassen. Gleichzeitig wird allen Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit eröffnet, den Vorschuss in einer Summe zurückzuzahlen. Die Einzelheiten der Gewährung, Verrechnung und Rückzahlung des finanziellen Vorschusses seien im Bundesbesoldungsgesetz in der Überleitungsfassung für Berlin (§ 6a BBesG BE) geregelt, teilte die Senatsverwaltung mit.
Anspruch auf Vorschuss: Härtefallregelung vorgesehen
Bestandteil der Verordnung über einen finanziellen Vorschuss bei der Inanspruchnahme von Familienpflegezeit oder Pflegezeit (BlnPflZVVO) ist auch eine Härtefallregelung, die bei Rückzahlung des Vorschusses greifen soll. Denn der Verlauf eines Pflegefalles und die damit einhergehenden Rahmenbedingen für die Beamtinnen und Beamten können sich jederzeit ändern und lassen sich nicht prognostizieren. Die Härtefallregelung soll dazu beitragen, dass Beamtinnen und Beamte auch über die maximal zu gewährenden 24 Monate Familienpflegezeit und Pflegezeit hinaus die Möglichkeit haben, nahe Angehörige zu pflegen und die Arbeitszeit zu reduzieren. In diesen Fällen kommen spezielle Verrechnungsmodalitäten mit einer angepassten Ratenzahlung zum Tragen. Gleichwohl muss der gewährte Vorschuss vollständig verrechnet oder zurückgezahlt werden.
Bedarf an Familienpflegezeit oder Pflegezeit steigt
„Ziel dieser Verordnung ist es, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für die Beamtinnen und Beamten zu verbessern. Mit dem aktuellen Entwurf werden wir dem gestiegenen Bedarf an Familienpflegezeit oder Pflegezeit gerecht. Wir schaffen flexible Rahmenbedingungen, damit die Pflege von nahen Angehörigen auch während der Freistellung mit möglichst geringen finanziellen Einbußen möglich ist“, so Finanzsenator Mattias Kollatz. Eine entsprechende Verordnung hat der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Matthias Kollatz auf den Weg gebracht. Diese wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme unterbreitet.