Das Land Brandenburg will Grundschullehrer und Polizeibeamte finanziell besser stellen. So sollen die jeweiligen Eingangsämtern angehoben. Zudem hat sich das Land mit den Gewerkschaften auf die Einführung eines Gesundheitsmanagements geeinigt. Befristete Arbeitsverträge sollen reduziert werden.
Eine gute Nachricht für angehende Grundschullehrer und Polizeibeamte in Brandenburg. So sollen die Eingangsämter für Lehrkräfte an Grundschulen angehoben werden. Das gilt auch für das Eingangsamt des mittleren Polizeivollzugsdienstes und den mittleren Justizvollzugsdienst. Zudem wird für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte die freie Heilfürsorge eingeführt. Für den Landesbetrieb Forst Brandenburg ist unter anderem eine Altersteilzeitregelung für Waldarbeiter vorgesehen. Zudem soll für alle Beschäftigten ein Gesundheitsmanagement (Rahmenkodex „Gute Arbeit“) eingeführt werden.
Grundschullehrer Brandenburg: Von A12 auf A13
Im Detail sieht das Maßnahmenpaket vor, dass 3322 Lehrkräfte an Grundschulen (Primarstufe) ab dem 1. Januar 2019 um eine ganze Besoldungsgruppe höher eingestuft werden (von A 12 auf A 13). Das gilt auch für die Eingangsämter für Lehrkräfte mit einer Befähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR. Sie werden ab 1. Januar 2019 von A 11 auf A12 und in einem zweiten Schritt zum 1. August 2020 von A 12 nach A 13 befördert. Brandenburg wird damit neben Berlin zum Vorreiter bei der Einstufung der Grundschullehrerinnen und -lehrer. Außerdem werden nun auch Lehrerinnen und Lehrer, die in der DDR an Pädagogischen Hochschulen ihren Beruf erlernten, angemessener besoldet. Zur Sicherstellung einer fachgerechten und qualitativ hochwertigen Unterrichtsversorgung der Schülerinnen und Schüler wurden zudem Leitlinien für eine fachgerechte Qualifizierung der Seiteneinsteiger und Lehrkräfte vereinbart.
Polizeibeamte Brandenburg: Von A 7 auf A 8
Im Polizeibereich ist die Anhebung des Eingangsamtes des mittleren Polizeivollzugsdienstes von Besoldungsgruppe A 7 auf A 8 vorgesehen. Im Justizbereich gilt das für das Eingangsamt des mittleren Justizvollzugsdienstes gleichermaßen. Die freie Heilfürsorge für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten wird zum 1. Januar 2019 als Option eingeführt, Die entsprechenden Regelungen sollen bis dahin geschaffen beziehungsweise angepasst werden. Den Bediensteten der Bereitschaftspolizei wird ab dem 1. Januar 2018 – gegebenenfalls rückwirkend – eine Zulage in Höhe von monatlich 60 Euro gezahlt.
Landesbetriebes Forst: Altersteilzeitregelung für Waldarbeiter
Zum Baustein im Bereich des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB) gehören verschiedene Maßnahmen. Zentraler Bestandteil ist der Abschluss einer Altersteilzeitregelung für Waldarbeiter mit dem Hauptziel, das sozial verträgliche Ausscheiden der Beschäftigten abzusichern, um sukzessive die Beschäftigtenstruktur im LFB mit Neueinstellungen zu verjüngen. Die Einführung der Altersteilzeitregelungen für bis zu 350 Waldarbeiter beginnt am 01.01.2018.
Umbau Landesverwaltung: Betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen
Mit dem Abschluss des Zweiten Tarifvertrags über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung Brandenburg – kurz TV Umbau II – wird dem stetigen Veränderungsbedarf in der sich wandelnden Gesellschaft Rechnung getragen. Damit sind betriebsbedingte Kündigungen im Zuge von Verwaltungsmodernisierungsmaßnahmen weiterhin ausgeschlossen.
Befristete Arbeitsverträge reduzieren, Gesundheitsmanagement für alle
Verständigt haben sich die Gesprächspartner darauf, mit dem Doppelhaushalt ab 2019/2020 sukzessive die Reduzierung der Zahl der befristeten Arbeitsverträge in der Landesverwaltung um ein Drittel anzustreben. Für alle Beschäftigten des Landes sieht der Rahmenkodex „Gute Arbeit“ ein Gesundheitsmanagement vor, für das jährlich rund drei Millionen Euro ab 2019 bereitgestellt werden.
Gewerkschaften begrüßen Vereinbarungen
Innenminister Karl-Heinz Schröter betont die Bedeutung der Einigung für den öffentlichen Dienst im Land Brandenburg: „Die Verhandlungen waren lang, die Partner haben engagiert verhandelt. Wichtig ist, dass das geschnürte Paket die Bedingungen für die Beschäftigten spürbar verbessern wird.“ Die Vorsitzende des DGB Berlin-Brandenburgs Doro Zinke: „Die mit der Landesregierung Brandenburg getroffenen Vereinbarungen zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes sind wegweisend. Die Landesregierung hat die gewerkschaftlichen Forderungen in wesentlichen Punkten übernommen. Von der Umsetzung der Vereinbarung werden tausende Beschäftige des öffentlichen Dienstes profitieren und das Land zukunftssicher aufgestellt. Wir danken der Landesregierung für die konstruktiven Gespräche und ihr Entgegenkommen.“ Mehr zum Thema auf der Seite des Brandenburger Innenministeriums…