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Öffentlicher Dienst: Wann die Gehaltserhöhung für die Pflege kommt

Eine Pflegerin im Krankenhaus.
Die Pflege bekommt eine Gehaltserhöhung. Copyright: Midjourney / KI generiert

Der TVöD Pflege steht, doch wann kommt die Lohnerhöhung für die Pflegekräfte im öffentlichen Dienst der Kommunen auf dem Konto an?

Nach intensiven Tarifverhandlungen und einem Schlichtungsverfahren ist der neue Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst seit zwei Monaten unter Dach und Fach. Für Pflegekräfte, die unter den TVöD Pflege – vor allem im Bereich der Kommunen – fallen, bedeutet das spürbare Entlastungen. Die Einigung gilt ab dem 1. April 2025 und läuft bis zum 31. März 2027. Geplant sind zwei Erhöhungsschritte:

  • Ab April 2025 steigen die Tabellenentgelte um 3 Prozent, mindestens aber um 110 Euro. Dieser Mindestbetrag sorgt vor allem in den unteren Entgeltgruppen für überproportionale Zuwächse.
  • Ab dem 1. Mai 2026 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 2,8 Prozent.

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Öffentlicher Dienst: Gehaltserhöhung für die Pflege

Zusätzlich werden die Ausbildungsvergütungen – etwa für Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege oder der Altenpflege – in zwei Stufen um jeweils 75 Euro erhöht. Auch bei der Jahressonderzahlung gibt es Verbesserungen: Diese steigt ab 2026 in mehreren Entgeltgruppen deutlich.

  • In anderen Verwaltungsbereichen ist sogar eine Umwandlung in bis zu drei freie Tage vorgesehen – dies gilt allerdings ausdrücklich nicht für den Bereich Pflege.
  • Hier wurde stattdessen die Sonderzahlung in den unteren Gruppen auf 90 Prozent erhöht.
  • Der Grund: Durch die angespannte Fachkräftesituation in Altenpflegeheimen und Krankenhäusern wollten die kommunalen Arbeitgeber keine weiteren Arbeitsstunden verlieren.

Die Frage lautet: Wann kommt die Gehaltserhöhung auf den Konten der Pflegekräfte an?

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Öffentlicher Dienst: Gehaltsehröhung für Pflege frühestens im Sommer 2025

So deutlich die Tarifeinigung auch ausfällt – auf dem Konto wird sie sich nicht sofort bemerkbar machen. Der Weg von der Einigung bis zur tatsächlichen Auszahlung ist lang. Nach Ablauf der Erklärungsfrist durch die Tarifpartner am 14. Mai 2025 beginnt zunächst die sogenannte Redaktionsphase. In diesem Zeitraum werden die Inhalte der Einigung juristisch präzise formuliert und für die Umsetzung aufbereitet. Erst danach können Kommunen und Dienststellen mit der technischen Umsetzung starten. Diese erfolgt in der Regel durch die Anpassung der Software für die Lohnbuchhaltung. Allerdings scheinen die Redaktionsverhandlungen auch im Juni 2025 noch anzudauern.

  • Die Stadt Flensburg rechnet mit einer vollständigen Umsetzung der Gehaltserhöhungen bis spätestens zur Lohnabrechnung im Juli oder August 2025.
  • Voraussetzung ist die rechtzeitige Freigabe durch den Kommunalen Arbeitgeberverband und die technische Integration der neuen TVöD Pflege Tariftabellen 2025 und 2026 durch den Softwareanbieter.
  • Auch andere Städte wie München und Rostock verweisen auf diesen mehrstufigen Prozess.
  • München etwa rechnet mit der Auszahlung der rückwirkenden Erhöhung im Juli 2025.

Pflegekräfte im öffentlichen Dienst warten auf Lohnerhöhung

Pflegekräfte im öffentlichen Dienst warten auf Lohnerhöhung / Copyright: DALL E / KI generiert

Gehaltserhöhung für die Pflege 2025: Rückwirkende Auszahlung für Pflegekräfte im öffentlichen Dienst kommt

Sobald die neuen Entgelttabellen technisch implementiert sind, erfolgt die Auszahlung der erhöhten Bezüge rückwirkend zum 1. April 2025. Für Pflegekräfte bedeutet das: Auch wenn das Geld erst im Juli oder August auf dem Konto erscheint, wird es vollumfänglich nachgezahlt. Allerdings bedeutet das auch, dass je nach Abrechnungssoftware und -prozess Differenzabrechnungen erforderlich sind. Diese sorgen dafür, dass die Differenz zwischen dem alten und neuen Tabellenentgelt für die Monate April bis zur ersten Auszahlung korrekt erfasst und ausbezahlt wird.

  • Technische Herausforderungen sehen die Städte dabei nicht. Die Stadt Rostock betont, dass die Software-Anpassungen rechtzeitig erfolgen können.
  • Organisatorisch bereiten sich viele Kommunen bereits jetzt auf die Umstellung vor – mit internen Informationskampagnen, Abstimmungen mit Personalräten und rechtlichen Prüfungen.

Öffentlicher Dienst: Pflege bleibt ausgenommen bei freien Tagen

Während die Lohnerhöhung zum April 2025 und Mai 2026 den Kern des Tarifabschlusses bildet, greifen andere Verbesserungen zeitlich gestaffelt. Besonders wichtig für viele Beschäftigte sind die Veränderungen bei der Jahressonderzahlung. Für Pflegekräfte gilt: Ab dem Jahr 2026 wird die Sonderzahlung in den Entgeltgruppen 1 bis 8 auf 90 Prozent angehoben. Anders als in anderen Bereichen können Pflegekräfte diesen Betrag nicht in freie Tage umwandeln – ein Zeichen der besonderen Anforderungen und Personalengpässe in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

  • Auch die Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit steigen ab dem 1. Juli 2025 deutlich.
  • Für Pflegekräfte, die in ständiger Schichtarbeit tätig sind, erhöht sich die Zulage von 40 auf 100 Euro monatlich.
  • Für Wechselschichtarbeit gibt es künftig 250 Euro im Monat – ein Plus von fast 100 Euro.
  • Ab 2027 sollen diese Beträge zudem dynamisiert, also regelmäßig angepasst werden.

TVöD Pflege 2025 bringt Gehaltserhöhung – Auszahlung ab Sommer realistisch

Mit dem neuen Tarifabschluss erhalten Pflegekräfte in kommunalen Einrichtungen eine spürbare Gehaltserhöhung. Der finanzielle Spielraum wird sich ab Sommer 2025 verbessern – auch wenn das Geld nicht sofort fließt. Die Auszahlung hängt vom Verlauf der Redaktionsverhandlungen, der technischen Umsetzung durch die Lohnsoftware und der Freigabe durch die kommunalen Arbeitgeber ab. Sicher ist: Die Tarifeinigung ist rechtskräftig, das Geld kommt.

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