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Verwaltung NRW: Neues Gesetz will bürokratische Hürden abbauen

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Ob Anträge, An- und Abmeldungen oder Bescheide – mit einem neuen E-Government-Gesetz sollen Behördengänge in NRW bald online möglich sein.

Das Innenministerium erklärt, stellt Nordrhein-Westfalen mit dem E-Government-Gesetz die Weichen für die digitale Zukunft. Das Gesetz ist in Kraft getreten. Es soll dazu beitragen, die Verwaltung an die Anforderungen der digitalen Gesellschaft anzupassen und bürokratische Hürden abzubauen.

Kommunikation einfacher und nutzerfreundlicher

„Die elektronische Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Verwaltung wird einfacher und nutzerfreundlicher“, sagte Innenminister Ralf Jäger. Die Menschen in NRW könnten in Zukunft ihre Anliegen an die Verwaltung online abwickeln und ersparen sich dadurch viele Behördengänge.

Alle Verwaltungsdienstleistungen online

Das Gesetz schaffe den rechtlichen Rahmen, um Verwaltungsangelegenheiten einfach, schnell und ortsunabhängig erledigen zu können. Bürgerinnen und Bürger werden sich im Netz umfassend über Dienstleistungen und Zuständigkeiten ihrer Behörde informieren können. Alle Verwaltungsdienstleistungen vom Antrag bis zum Bescheid sollen online abgewickelt werden können, dazu gehören Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag.

Orts- und zeitunabhängige Verwaltungsdienste

ArbeitnehmerInnen müssen dann nicht mehr früher Feierabend machen oder gar Urlaub nehmen, um während der Öffnungszeiten auf dem Amt zu erscheinen. Damit werden Verwaltungsdienste in der Regel unabhängig von Öffnungszeiten und persönlichem Erscheinen vor Ort möglich. „Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen können zu jeder Zeit an jedem beliebigen Ort mit den Verwaltungsbehörden in Kontakt treten und ihr Anliegen auf den Weg bringen“, betonte Jäger. „Das wird zu Recht von einer modernen und effizienten Verwaltung erwartet.“

Elektronische Akte soll kommen

Um eine vollelektronische Arbeitsweise künftig sicherstellen zu können, sollen außerdem die Landesbehörden bis 2022 ihre Akten elektronisch führen. Dann werden auch die elektronische Akteneinsicht sowie ein elektronischer Abruf des Verfahrensstandes realisiert. „Die Grundsätze der Datensicherheit und des Datenschutz werden dabei gewahrt, so dass Nutzerinnen und Nutzer bei der elektronischen Abwicklung ihrer Verwaltungsangelegenheiten darauf vertrauen können, dass ihre Daten sicher bearbeitet werden“, erklärte der Beauftragte der Landesregierung für Informationstechnik, Hartmut Beuß. Auch die Nutzerfreundlichkeit wird in den Mittelpunkt gestellt, vor allem werden barrierefreie Zugänge zu Verwaltungsangeboten ausgebaut.

Offene Verwaltung und die Partizipation

Im Gesetz wurden die Anregungen und Meinungen von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen berücksichtigt. „Die Landesregierung verdeutlicht damit einmal mehr, dass sie für eine offene Verwaltung und die Partizipation von Bürgerinnen und Bürgern eintritt“, erläuterte Innenminister Jäger.

Link zum NRW-Portal open.nrw.de


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