Ab 2026 sollen Rentner bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen können. Doch von der geplanten Aktivrente werden voraussichtlich nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte profitieren. Was bedeutet das für die Pensionäre?
Aktivrente im öffentlichen Dienst: Beamte außen vor
Die Aktivrente kommt: Union und SPD haben sich darauf verständigt, dass Rentnerinnen und Rentner ab Januar 2026 bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen können, wenn sie weiterhin erwerbstätig bleiben. Das geht aus dem Koalitionsvertrag hervor. Nun hat das Bundeskabinett die Aktivrente beschlossen. Was ist mit den Pensionären und Beamten, die in Kürze in den Ruhestand gehen?
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2000 Euro steuerfreie Aktivrente: 1,4 Millionen Pensionäre im öffentlichen Dienst bleiben ausgeschlossen
Nun steht fest: von der Regelung profitieren nicht alle. In der entscheidenden Passage des Entwurfs ist die Rede von „sozialversicherungspflichtig Beschäftigten“ – eine Formulierung, die Beamtinnen und Beamte vom Anspruch ausschließt. Sie sind in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert, sondern über das Beamtenversorgungssystem abgesichert. Damit bliebe eine große Gruppe außen vor: Laut Statistischem Bundesamt gab es zum 1. Januar 2024 rund 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre nach dem deutschen Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Sie erhielten im Durchschnitt ein monatliches Ruhegehalt von 3.240 Euro brutto. Gerade für Pensionärinnen und Pensionäre aus den unteren Besoldungsgruppen wäre die Möglichkeit, ihre Versorgung durch Arbeitseinkommen steuerfrei aufzubessern, attraktiv gewesen. Nun dürfte die Aktivrente für viele im öffentlichen Dienst eine enttäuschte Hoffnung sein.
Pensionäre und Aktivrente: Große Gruppe
Die größte Gruppe der Ruhegehaltsempfänger bildet der Schuldienst im Landesbereich mit 464.100 Personen – das entspricht 33 Prozent aller Pensionäre. Die zweitgrößte Gruppe stellen mit 279.100 Personen ehemalige Beamte der Deutschen Bundesbahn und der Post dar. Im Jahr 2023 gab es 45.700 Neupensionierungen von Beamtinnen und Beamten, die mit Erreichen einer Altersgrenze aus dem aktiven Dienst ausschieden.
Bundesregierung lässt Details offen
Das Bundesinnenministerium antwortet auf die Frage zur Beteiligung von Pensionären an der Aktivrente ausweichend: “Zu den Fragen zur „Aktivrente“ ist gegenwärtig noch keine Auskunft möglich, da die Abstimmungen zu den Regelungen innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen sind”, teilte eine Sprecherin mit.
Auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag, die im Juli 2025 beantwortet wurde, blieb die Bundesregierung bei der konkreten Ausgestaltung vage. Auf die explizite Frage, ob “ausschließlich Löhne und Gehälter aus sozialversicherungspflichtiger
Kritik an möglicher Ungleichbehandlung
Die Grünen-Fraktion thematisierte in ihrer Anfrage explizit die “grundlegenden verfassungsrechtlichen Fragen – insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip und dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes”. Die Bundesregierung räumte ein, dass Steuerbefreiungen “regelmäßig zur Durchbrechung einer Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip” führen, diese aber gerechtfertigt sein können, wenn sie einem wirtschafts-, arbeitsmarkt- oder sozialpolitischen Zweck dienen. Ein Gesetzentwurf ist in Arbeit. Ziel ist es, dass Projekt zu Beginn des neuen Jahres startet.

