Beihilfe für Beamte Berlin

Beihilfe Berlin: Mehr Leistungen für beihilfeberechtigte Personen

Berlin
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Das Land Berlin will das Beilhilferecht anpassen. Künftig soll unter anderem die Leistungserweiterung für Sehhilfen, die es in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt, übertragen werden. Zudem soll eine Möglichkeit der Direktabrechnung zwischen der Beihilfestelle und den zugelassenen Krankenhäusern geschaffen werden.

Das Land Berlin will das Berliner Beihilferecht anpassen und erweitern. Eine entsprechende Vierte Verordnung ist auf den Weg gebracht worden. Diese sieht u.a. vor, dass Änderungen der Psychotherapie-Richtlinie und die Leistungserweiterung bei den Sehhilfen in der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung) auf die Beihilfe wirkungsgleich übertragen werden.

Beihilfe Berlin: Höhere Material- und Laborkosten

Des Weiteren soll die Einkommensgrenze für die Berücksichtigungsfähigkeit der Aufwendungen von Ehegattinnen und Ehegatten sowie Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern von 17.000 auf 20.000 Euro erhöht werden. Erhöht werden soll auch der Prozentsatz für Material- und Laborkosten – von 40 auf 60 Prozent.

Beim Bemessungssatz für beihilfeberechtigte Personen, die Elternzeit in Anspruch nehmen, ist eine Anhebung auf 70 Prozent geplant. Gleichzeitig sollen die einschränkenden Vorgaben für die Beihilfegewährung zu Aufwendungen für Sehhilfen von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aufgehoben werden.

Beihilfe Direktabrechnung soll kommen

Ein weiterer Regelungsschwerpunkt ist die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Einführung einer Direktabrechnungsmöglichkeit zwischen der Beihilfestelle und den zugelassenen Krankenhäusern (§ 108 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch). Finanzsenator Kollatz betont: „Seit der Einführung der Berliner Beihilfe-App im September 2020 haben beispielsweise die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger die Möglichkeit, Arztrechnungen und Rezepte formlos und digital mit dem Smartphone oder Tablet einzureichen. Es ist das erste digitale Angebot der Beihilfestelle im Landesverwaltungsamt, aber ein wegweisendes. Denn der Arbeitsaufwand wird spürbar minimiert, die Bearbeitungszeit massiv beschleunigt.“

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