Das Land Nordrhein-Westfalen bietet seinen Bürgern ab sofort ein digitales Servicekonto, um damit Behördengänge zu erledigen. Gleichzeitig will die Landesregierung Bürokratie abbauen und setzt dabei auf Vorschläge aus der Gesellschaft.
Die Verwaltung in Nordrhein-Westfalen soll bürgerfreundlicher werden. Dabei geht es laut Landesregierung um die Fragen: Welche Vorgänge können zukünftig durch elektronische Kommunikation ersetzt werden? Wo ist künftig noch eine Unterschrift nötig und wann muss man persönlich erscheinen? Dazu können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verbände ab sofort unter www.egovg.nrw.de Vorschläge machen.
E-Government NRW: Servicekonto nutzen
Zudem steht den Bürgern auch das Servicekonto.NRW zur Verfügung. Mit einem einzigen digitalen Konto können zukünftig sämtliche Verwaltungsangebote von Land und Kommunen genutzt werden. Mittels der einmaligen Eingabe von Identitäts- und Stammdaten lassen sich Online-Formulare automatisch vorausfüllen, was die Erfassung vereinfacht und die Verarbeitungszeit verkürzt.
Programm „Digitale Verwaltung NRW“
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Mit der Einführung des bedarfsorientierten und freiwilligen Servicekontos bauen wir die Hürden bei der Nutzung digitaler Angebote ab. Um die Verwaltung darüber hinaus weiter zu vereinfachen, unnötige Bürokratie abzuschaffen und Behördengänge zu reduzieren, haben wir einen Aufruf im Rahmen des Programms ‚Digitale Verwaltung NRW‘ gestartet. Herzlich laden wir dazu die Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme ein.“
Digitale Landesverwaltung voraus?
Hartmut Beuß, Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnik: „Das sogenannte Normenscreening NRW ist ein wichtiger Schritt in Richtung digitale Landesverwaltung. Ziel ist, möglichst viele Vorgänge elektronisch abzuwickeln, um die Kommunikation mit den Behörden ortsunabhängig und zeitlich flexibel zu gestalten.“
E-Government-Gesetz soll umgesetzt werden
Bis zum 5. November 2017 können Interessierte sich am Normenscreening NRW online beteiligen. Die Landesregierung prüft dann, in welchen Vorschriften auf die Schriftform oder auf das persönliche Erscheinen zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann. Das Projekt folgt damit dem Auftrag, der sich aus dem E-Government-Gesetz des Landes ergibt.