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Finanzamt Berlin: Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen

Finanzamt Berlin: Eine Liste mit den Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Fax-Nummern der Finanzämter im Land Berlin.

Berliner Finanzämter online: Mitteilungen, Einsprüche, Anträge

Das digitale Angebot der Berliner Finanzämter steht rund um die Uhr zur Verfügung. Neben der Steuererklärung können inzwischen auch Mitteilungen, Einsprüche und verschiedene Anträge mit dem Smartphone, Tablet oder PC erledigt und digital an das Finanzamt gesendet werden. Das ist angesichts der vorherrschenden Corona-Pandemie eine sichere Methode.

Finanzamt Berlin: 17 regionale Ämter und Körperschaftsteuerfinanzämter

In Berlin gibt es insgesamt 23 Finanzämter. 17 Regionalfinanzämter, die für die Besteuerung der im jeweiligen Bezirk lebenden, natürlichen Personen zuständig sind. Die Namen einiger Finanzämter, wie z. B. beim Finanzamt Wedding im Bezirk Mitte, beziehen sich noch auf die Altbezirke. Einige der Finanzämter sind mit zusätzlichen Aufgaben betreut, die sie für ganz Berlin wahrnehmen. Weiterhin gibt es Körperschaftsteuerfinanzämter, zuständig für

  • die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und Vereinen,
  • das Finanzamt für Fahndung und Strafsachen, dem die Aufgaben der Steuerfahndung obliegt und
  • das Technische Finanzamt Berlin (TFA), das mit dem Einsatz automatischer Besteuerungsverfahren für die Berechnung von Steuern zuständig.

Finanzamt Berlin: Erstmals mehr als eine Million Steuererklärungen online

Das kostenfreie Online-Portal „Mein ELSTER“ erfreut sich bei den Steuerpflichtigen in Berlin großer Beliebtheit. 2020 wurden erstmals mehr als eine Million Einkommensteuererklärungen elektronisch übermittelt (2019: rund 960.000). Das sind nahezu 80 Prozent der abgegebenen Erklärungen.

Finanzämter Berlin: Adressen, Telefonnummern, E-Mail-Adressen

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Alle Angaben ohne Gewähr / Quelle: Berlin Statistik 2021

6100 Beschäftigte bei Berliner Finanzämtern

In den 23 Finanzämtern sind mehr als 6100 Mitarbeiter beschäftigt. Die Zuständigkeiten der einzelnen Behörden sind in der Verordnung über besondere Zuständigkeitsregelungen im Bereich der Finanzverwaltung des Landes Berlin – Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung (FÄZustVO) geregelt.

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