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Lockdown-Verlängerung: Treffen, Bewegungsradius 15km, Impfungen, Schulmaßnahmen

Deutscher Bundestag
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15 Kilometer Bewegungsradius bei zu vielen Infektionen, Schulmaßnahmen, private Treffen: Die derzeit geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie werden bis Ende Januar 2021 verlängert und teilweise verschärft. Das haben Kanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen.

Demnach werden private Zusammenkünfte weiter begrenzt. Bei regional hohen Inzidenzen soll zudem der Bewegungsradius eingeschränkt werden. Ziel ist eine 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.



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Lockdown-Verlängerung: Begrenzung privater Zusammenkünfte

In Erweiterung der bisher geltenden Begrenzungen sind private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Für Landkreise, die eine 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreiten, werden die Bundesländer weitere Maßnahmen ergreifen – insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.

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Impfungen gegen das Coronavirus

Mit Blick auf die angelaufenen Impfungen wird der Bund den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen. Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.

Lockdown: Maßnahmen für Schulen und Kitas bleiben

Bund und Länder betonen, dass der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen höchste Bedeutung für die Bildung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.

Längerer Anspruch auf Kinderkrankengeld

Die Bundesregierung wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird. Bund und Länder kündigten zudem eine Initiative an, um Freiwillige für die Durchführung von umfangreichen Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen zu gewinnen.

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