Jüngere Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben Anspruch auf bis zu vier Tage mehr Urlaub im Jahr. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt erklärte am 20. März 2012 die altersabhängige Urlaubsstaffelung im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für unwirksam. Sie stelle eine Diskriminierung wegen Alters dar und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Bisher bekommen Beschäftigte im öffentlichen Dienst bis zum 30. Lebensjahr 26 Tage Urlaub, bis 40 Jahre werden 29 Urlaubstage gewährt, und erst ab 40 Jahren gibt es 30 Tage Urlaub. Mit der Entscheidung des Gerichts stehen allen Beschäftigten im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen ab sofort 30 Tage Urlaub zu – egal ob sie jünger sind als 30 oder nicht.
Bundesarbeitsgerichtes vom 20. März 2012 – 9 AZR 529/10
ver.di hat ein Musterschreiben veröffentlicht, mit dem jüngere Beschäftigte ihren Anspruch geltend machen können. Das Schreiben gibt es hier…