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Altersversorgung im öffentlichen Dienst: Neue Regeln für Startgutschriften

Daumen rauf
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ver.di hat sich mit den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes auf ein Eckpunktepapier zur Neuberechnung der so genannten Startgutschriften für rentenferne Versicherte geeinigt. Von den neuen Regeln zur Altersversorgung profitieren mehrere hunderttausend Beschäftigte im öffentlichen Dienst.

ver.di betont, dass „eine ebenso rechtssichere wie für die Finanzierungssysteme der Zusatzversorgungskassen neutrale Lösung gefunden worden“ sei. „Wir gehen davon aus, dass mit dem Kompromiss zurzeit eine weitgehende Umlage- und Beitragsstabilität erreicht wurde“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Wolfgang Pieper. Betroffen sind bundesweit mehrere hunderttausend Versicherte der öffentlichen Zusatzversorgung.

Altersversorgung: Was sind Startgutschriften?

Bei den Startgutschriften handelt es sich um Rentenanwartschaften, die vor Jahren im Zuge der Umstellung des Systems der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst auf Grundlage einer Neuberechnung entstanden waren. Die Aus- und Neugestaltung dieser Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge war vom Bundesgerichtshof (BGH) mehrfach – zuletzt mit Urteil vom 9. März 2016 (IV ZR 9/15) – beanstandet worden, insbesondere wegen der Ungleichbehandlung von Pflichtversicherten mit langen Ausbildungsgängen wie Akademikern oder Meistern. Daraufhin hatten sich die Tarifvertragsparteien auf Neuverhandlungen verständigt.

Was ändert sich für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst?

Die Einigung sieht nun vor, dass der bisherige Berechnungsfaktor von 2,25 Prozent pro Jahr abhängig vom Beginn der Pflichtversicherung auf maximal 2,5 Prozent verändert wird. Zudem wollen die Tarifvertragsparteien am bisherigen Verfahren zur Berechnung der anzurechnenden Grundversorgung festhalten.


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Wer profitiert von den Startgutschriften?

Erhöhte Startgutschriften führen bei bereits laufenden Rentenzahlungen zu einer rückwirkenden Erhöhung dieser Rentenleistungen. Die Erhöhungsbeträge sollen unaufgefordert nachgezahlt werden. Vorläufigen Schätzungen zufolge könnte etwa die Hälfte der Betroffenen von einer Anhebung der Startgutschriften profitieren. In diesem Fall, rechnet ver.di, wären allein im Abrechnungsverband West der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) etwa 618.000 und im VBL-Abrechnungsverband Ost etwa 347.000 Versicherte betroffen.

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 30. November 2017 geeinigt.

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