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Beamtenbesoldung: Zulage für höherwertiges Amt soll wegfallen

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Das Bundeskabinett hat am 15. Juli das 7. Besoldungsänderungsgesetz beschlossen. Unter anderem sollen Zulagen für die Wahrnehmung höherwertiger Ämter gestrichen werden. Für Soldatinnen und Soldaten sind einige Verbesserungen vorgesehen. DGB und Beamtenbund kritisieren den Gesetzentwurf.

Der Hintergrund: Mit dem Entwurf des 7. Besoldungsänderungsgesetzes des Bundes sollen Sonderregelungen für Soldatinnen und Soldaten aufgehoben werden, um die Besoldungsregelungen für Beamte und Soldaten einander anzugleichen. Ziel sind die zukunftsfähige Ausgestaltung des Besoldungsrechts und die Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr gerade für junge Menschen.

Junge Soldaten profitieren künftig

Worum geht es konkret? Wer unter 21 Jahren ist und ab 2016 als Zeitsoldat eingestellt wird, kann sich demnach freuen: Auch die Jahre unter 21 zählen dann als Erfahrungszeit in der Besoldung und der Soldat erreicht schneller die nächste Erfahrungsstufe mit höheren Dienstbezügen. Zudem gilt: Wer als Sanitätssoldat am Bundeswehrkrankenhaus Bereitschaftsdienst leistet, profitiert ab 2016 ebenfalls. Denn, Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst werden dann extra vergütet, nicht nur für Sanitätsoffiziere. Des Weiteren soll der Zersplitterung des Besoldungsrechts entgegengewirkt und die Flexibilität beim Wechsel zwischen den Statusgruppen bewahrt werden. Der Deutsche Beamtenbund fordert weitere Maßnahmen, die das Besoldungsrecht für alle Beamtinnen und Beamten attraktiver machen.

Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes honorieren

Der DGB kritisiert unter anderem die Streichung der Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Bundesbesoldungsgesetz – BBesG). In einer Meldung heißt es: „Zur Begründung wird ein angeblicher Mehraufwand bei der Auszahlung der Zulage aufgrund der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung angeführt. Der DGB hat sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gegen die ersatzlose Streichung der Zulage ausgesprochen.“ Diese sei 1997 mit dem Ziel erlassen worden, den BeamtInnen einen Anreiz zu bieten, einen höherwertigen Dienstposten vertretungsweise zu übernehmen, ohne dass dies zu Mehrkosten bei den öffentlichrechtlichen Dienstherren führt.

Keine überzeugenden Argumente des Arbeitgebers

Zudem habe man die Zulage als Maßnahme zur Stärkung des Wettbewerbs- und Effizienzbewusstseins der öffentlichen Verwaltung angesehen und wollte den leistungsorientierten Personaleinsatz verbessern sowie die Mobilität erhöhen. Der DGB sieht keine „überzeugenden Argumente“, um den § 46 BBesG zu streichen. Die angekündigte Streichung werde die Bereitschaft der BeamtInnen, vertretungsweise Aufgaben eines höherwertigen Amtes zu übernehmen, nicht befördern. Der DGB sprach sich dafür aus, die freiwillige Übernahme von mehr Verantwortung und den damit erbrachten Nachweis von Flexibilität auch weiterhin zu honorieren.

Der Gesetzentwurf liegt nun zur Beratung beim Deutschen Bundesrat. Den Link zum entsprechen Entwurf auf der Bundesrats-Homepage gibt es hier…

 

 

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