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Autobahn GmbH: Manteltarifvertrag (TV-A) für 15.000 Beschäftigte vereinbart

Autobahn
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Gewerkschaften haben sich mit der privatrechtlichen Autobahn GmbH des Bundes auf einen Manteltarifvertrag (TV-A) geeinigt. Die Autobahn GmbH war letztes Jahr gegründet worden. Künftig sollen dort bis zu 15.000 Beschäftigte tätig sein und sich dort um Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Autobahnen in Deutschland kümmern.

Nach mehrmonatigen Verhandlungen haben sich die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sowie dbb Beamtenbund und Tarifunion mit der Autobahn GmbH des Bundes auf einen umfassenden Haustarifvertrag (TV-A) geeinigt. „Der Manteltarifvertrag bringt für die von den Ländern zur Autobahngesellschaft wechselnden Beschäftigten eine Reihe deutlicher Verbesserungen“, bewertete Wolfgang Pieper, zuständiges Mitglied des ver.di-Bundesvorstands für den öffentlichen Dienst, die Einigung.

TV-A: Bestandteile aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes

Die Autobahn GmbH wird ab dem 1. Januar 2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Autobahnen in Deutschland übernehmen. Dadurch soll erreicht werden, schneller zu planen, direkt zu finanzieren und durch kostensparende Effizienzgewinne mehr zu investieren. Der Sitz der Zentrale der Gesellschaft ist in Berlin. Mit dem Manteltarifvertrag sind nun zentrale Arbeitsbedingungen geregelt worden. Der Haustarifvertrag beinhaltet bewährte Bestandteile aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD).

TV-Autobahn: Entgelttabelle 2019/2020

Gültig: 01.10.2019 – 30.08.2020

Entgelttabelle TV-Autobahn 2019            
Euro 1 2 3 4 5 6
E 16 6051,00 6715,00 7344,00 7764,00 7862,00 8269,00
E 15 4958,00 5295,00 5671,00 6184,00 6713,00 7060,00
E 14 4490,00 4795,00 5193,00 5636,00 6129,00 6483,00
E 13 4138,00 4473,00 4854,00 5267,00 5754,00 6018,00
E 12 3709,00 4094,00 4544,00 5043,00 5629,00 5907,00
E 11 3579,00 3934,00 4266,00 4627,00 5121,00 5399,00
E 10 3449,00 3729,00 4044,00 4386,00 4767,00 4892,00
E 9c 3100,00 3613,00 3919,00 4251,00 4610,00 4726,00
E 9b 3100,00 3346,00 3629,00 3936,00 4273,00 4555,00
E 9a 3100,00 3311,00 3369,00 3565,00 3921,00 4061,00
E 8 2908,00 3105,00 3242,00 3379,00 3526,00 3596,00
E 7 2728,00 2956,00 3092,00 3229,00 3358,00 3427,00
E 6 2677,00 2875,00 2996,00 3126,00 3254,00 3319,00
E 5 2568,00 2768,00 2887,00 3003,00 3124,00 3186,00
E 4 2446,00 2655,00 2804,00 2887,00 2977,00 3033,00
E 3 2412,00 2619,00 2679,00 2774,00 2852,00 2922,00

Alle Angaben ohne Gewähr

TV-A: Bonuszahlung in Höhe von 800 Euro möglich

ver.di wies insbesondere auf die Einführung eines vollen dreizehnten Monatsentgelts für alle Beschäftigten hin. Eindeutig geregelt sei, dass Teilzeitbeschäftigten Überstundenzuschläge bereits bei Überschreitung der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit zustehen. Auch seien verbesserte Regelungen bei Höhergruppierungen, bei Rufbereitschaft und für Dienstreisezeiten vereinbart. Außerdem würden alle Beschäftigten bei Erfüllung der qualitativen Unternehmensziele eine Bonuszahlung in der Regel in Höhe von 800 Euro erhalten. Bei den Nachwuchskräften ist es erstmals im Bereich des öffentlichen Dienstes gelungen, neben den Ausbildungsbedingungen der Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz auch die ausbildungsintegrierten und die praxisintegrierten dualen Studiengänge zu tarifieren. Die Studierenden erhalten ein monatliches Studienentgelt in Höhe von 1.300 Euro.

Autobahn GmbH: Gleiche Tarif für Ost und West

Auch fast 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung gelten im öffentlichen Dienst in Ost und West unterschiedliche Tarife – nicht aber bei der Autobahn GmbH. Hier wird im gesamten Bundesgebiet der gleiche Haustarifvertrag gelten. Viele der über Jahrzehnte gewachsenen regionalen tariflichen Besonderheiten werden zu einer einfacheren und transparenteren Tarifstruktur zusammengefasst.

Autobahn GmbH: Arbeitszeit: maximal 39 Wochenstunden

Die Arbeitszeit liegt einheitlich für alle Beschäftigten bei maximal 39 Wochenstunden. Für Beschäftigte in Autobahn- und Straßenmeistereien sowie in Fernmeldemeistereien und Kfz-Werkstätten gilt eine reduzierte Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden.

TV-A: Wertschätzung des Engagements von Beschäftigten

Zudem werde es ab 2022 einen jährlichen Unternehmensbonus für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben, der ab 2023 ausgezahlt wird. Dieser soll umso höher ausfallen, je besser die gesetzten Unternehmensziele erfüllt werden. Außerdem ermögliche der neue Tarifvertrag es, den überdurchschnittlichen Einsatz Einzelner besonders anzuerkennen. Deshalb bietet der TV-A eine höhere Stufendurchlässigkeit, heißt es im Vertragstext.

TVöD-Bestandteile werden übernommen

Die Autobahn GmbH setzt sich dafür ein, dass die betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes weitergeführt werden kann. Außerdem wird der Kündigungsschutz für langjährige Beschäftigte übernommen und auf das gesamte Tarifgebiet ausgeweitet. Nicht zuletzt garantiert die Autobahngesellschaft einen Erfahrungsstufenaufstieg nach einer festgelegten Beschäftigungsdauer.

TV-A: modernes, attraktives Tarifrecht

„Insgesamt konnte ver.di ein modernes, für die zukünftigen Beschäftigten der Autobahngesellschaft attraktives Tarifrecht durchsetzen“, fasste Pieper das Ergebnis der Tarifverhandlungen zusammen. „Den öffentlichen Arbeitgebern von Bund, Ländern und Kommunen stünde es gut an, die darin enthaltenen tarifpolitischen Fortschritte zu übernehmen.“

Autobahn GmbH: Überleitung steht noch aus

Nach der Einigung vom 5. April 2019 über das Eingruppierungsverzeichnis mit den Tätigkeitsmerkmalen, die neben der Entgelttabelle maßgebend für die Bezahlung der Beschäftigten sind, ist damit die tarifvertragliche Regelung der Arbeits- und Bezahlungsbedingungen bei der im September 2018 nach Beschluss von Bundestag und Bundesrat gegründeten Autobahn GmbH im Wesentlichen abgeschlossen. Nur noch die Regelungen für die Überleitung der Beschäftigten aus ihren bisherigen Arbeitsverhältnissen in den 16 Bundesländern stünden noch an, so Pieper. Die Verhandlungen darüber sollen bis zum 31. August 2019 abgeschlossen werden.

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