Beamte Niedersachsen

Beurlaubung: Bezüge-Vorschuss bei Pflege für Beamte in Niedersachsen

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Das Land Niedersachsen erleichtert für Beamte und Richter die Beurlaubung, um Angehörige zu pflegen. Unter anderem gibt es die Möglichkeit, einen Vorschuss der Dienstbezüge zu erhalten.

Mitte April hat die Niedersächsische Landesregierung eine Verordnung über den Vorschuss auf Dienstbezüge bei Urlaub zur Betreuung, Pflege oder Begleitung beschlossen. Der Hintergrund: Damit niemand auf Grund fehlender finanzieller Absicherung von diesen Möglichkeiten abgehalten werde, wurde die Möglichkeit auf einen Bezüge-Vorschuss geschaffen.

Beurlaubung: Bezüge-Vorschuss für Pflege

Für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter bestand bereits die Möglichkeit, sich zur Betreuung oder Pflege einer oder eines pflegebedürftigen oder eines schwerstkranken Angehörigen für einen längeren Zeitraum ohne Weitergewährung der Bezüge beurlauben zu lassen. Die Pflegevorschussverordnung konkretisiert diese Möglichkeit der Gewährung eines zinslosen Vorschusses bis zur Höhe der bisherigen monatlichen Dienstbezüge. Die Rückzahlung soll durch Verrechnung mit den laufenden Dienstbezügen erfolgen. Das ermögliche größtmögliche Flexibilität und leiste einen wichtigen Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, teilte die Landesregierung mit.

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