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Beamtenbesoldung 2017/2018: Baden-Württemberg will Tarifergebnis auf Beamte übertragen

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Das Land Baden-Württemberg überträgt das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes in voller Höhe – allerdings mit einer zeitlichen Verschiebung auf die Beamten, Richter und Staatsanwälte sowie die Versorgungsempfänger.

Neben der Anpassung der Beamtenbesoldung soll es zusätzlich 2018 einen „strukturellen BW-Bonus“ geben. Das Land will zudem die abgesenkte Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2018 wieder rückgängig machen. Die Landesregierung hat mit dem BBW – Beamtenbund Tarifunion und dem Verein der Richter und Staatsanwälte in Baden-Württemberg e.V. eine Vereinbarung zur Übertragung der Tarifergebnisse des öffentlichen Dienstes in den Jahren 2017 und 2018 auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger geschlossen.

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Vereinbarung zur Übertragung der Tarifergebnisse

Das Tarifergebnis von zwei Prozent im Jahr 2017 und 2,35 Prozent in 2018 wird in voller Höhe übertragen. Dabei erhalten Beamtinnen und Beamte mit einer Besoldung von unter 3.750 Euro mindestens 75 Euro monatlich mehr. Zusätzlich gibt es in 2018 einen „strukturellen BW-Bonus“ von 0,325 Prozent, der die im Tarifbereich neu geschaffene Entgeltstufe abbildet.


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DGB lehnt Pakt ab

Der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine vier Mitgliedsgewerkschaften des öffentlichen Dienstes (ver.di, GEW, GdP und IG BAU) lehnen den von der Landesregierung angebotenen Pakt zur Beamtenbesoldung ab. Er enthalte positive Elemente, erfüllt aber als Ganzes die Erwartungen der Beamtinnen und Beamten in den Gewerkschaften nicht, teilte der DGB mit.

Malus zeitverzögerte Übertragung

Die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Gabriele Frenzer-Wolf sagte: „Wir begrüßen es sehr, dass die Landesregierung uns nicht vor vollendete Tatsachen gestellt, sondern in mehreren Spitzengesprächen die Möglichkeiten einer Vereinbarung ausgelotet hat. Uneingeschränkt positiv sehen wir die vollständige Rücknahme der abgesenkten Eingangsbesoldung zum 1.1.2018.“ Diese Rücknahme wie auch immer zu staffeln, wäre nicht sinnvoll gewesen und hätte zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten geführt. Positiv sei auch, dass alle Elemente des Tarifabschlusses für die Landesbeschäftigten auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden sollen: die Höhe der Entgeltsteigerung genauso wie der Mindestbetrag von 75 Euro und die strukturellen Komponenten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den öffentlichen Dienst attraktiv zu halten. Ein dickes Malus sieht der DGB in der zeitverzögerten Übertragung des Abschlusses. „Wenn eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung in den aktuell wirtschaftlich guten Zeiten nicht umgesetzt wird, wann denn dann?“, so Frenzer-Wolf.

Zeitliche Verschiebungen der Anpassung

Es gibt in beiden Jahren nach den Besoldungsgruppen gestaffelte zeitliche Verschiebungen von 2 Monaten bis zur Besoldungsgruppe A 9, 4 Monaten für A 10 und A 11 sowie 5 Monaten ab der Besoldungsgruppe A 12. Die abgesenkte Eingangsbesoldung soll zum 1. Januar 2018 wieder vollständig angehoben werden. Sie gilt damit auch für die Beamtinnen und Beamten, die bereits im Landesdienst stehen.

Öffentlichen Dienst attraktiv und zukunftsfähig

„Unser Ziel ist es, den öffentlichen Dienst attraktiv und zukunftsfähig zu halten. Das ist uns nach guten und fairen Verhandlungen gelungen. Herausgekommen ist ein ausgewogenes Ergebnis, mit dem alle sehr gut leben können. Der BW-Bonus ist dabei ein sehr gutes Instrument im Wettbewerb um Fachkräfte mit dem Bund und anderen Ländern“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Eine solche strukturelle Zusatzleistung in dieser Höhe wie den BW-Bonus gebe es bislang in keinem anderen Bundesland. „Ich möchte dem Beamtenbund, dem Verein der Richter und Staatsanwälte und dem Deutschen Gewerkschaftsbund meinen Dank für die konstruktive und offene Gesprächsatmosphäre aussprechen. Ich bin überzeugt, dass wir mit der Einigung auch eine gute Grundlage für weitere Gespräche gelegt haben“, so Kretschmann.

Wettbewerb um die besten Köpfe

Staatssekretär Martin Jäger, der für das Innenministerium am Verhandlungstisch saß, sieht in der Vereinbarung ein wichtiges Signal an die Beamtinnen und Beamte: „Im Wettbewerb um die besten Köpfe muss das Land attraktiv sein. Wir brauchen qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Hier war es ganz wichtig, dass wir die Absenkung der Eingangsbesoldung zurückgenommen haben. Damit stellen wir die richtigen Weichen für die Zukunft. Wir senden auch ein wichtiges Signal: Für einen modernen, wettbewerbsfähigen Staatsdienst und eine leistungsfähige Polizei“, so Jäger.


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