Der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen hat eine Anpassung der Beamtenbesoldung für die Beamtinnen und Beamten zum 1. August 2017 angekündigt. Es sei sichergestellt, „dass die Anpassung für die Beamten nicht hinter der für die Angestellten zurückfällt, sondern darüber hinausgreift.“
Auf Anfrage teilte die Berliner Finanzverwaltung mit, dass sich das Land Berlin mit Blick auf die Anpassung der Beamtenbesoldung an den Abschlüssen und der durchschnittlichen Anpassung der Bundesländer orientieren will. Diesen Wert werde das Berlin zugrunde legen und dann „noch ca. 1 Prozent volumensmäßig oben drauf“ legen.
Rechenbeispiel der Finanzverwaltung
Dieses Zusatzvolumen könne aus einer prozentualen Erhöhung (zum Beispiel 0,8 Prozent) und einem Mindestbetrag für die Beamtinnen und Beamten mit geringerer Besoldung bestehen (zum Beispiel Volumensanteil 0,2 Prozent), teilte die Finanzverwaltung mit. Wenn andere Länder im Mittel um zwei Prozent erhöhen und Berlin ein Volumen von drei Prozent bereitstellt, läge die Erhöhung in Berlin um die Hälfte höher.
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Beamtenbesoldung Berlin: Anpassung zum 1. August 2017
Die Anpassung erfolgt durch ein Gesetz. Berlin hat in den vergangenen Jahren jeweils zum 1.8. die Gehälter der Beamten erhöht – die letzte Erhöhung erfolgte zum 1.8.2016. Der Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen kündigte an: „Ich beabsichtige, dem Gesetzgeber einen entsprechenden Vorschlag zum 1.8. zu unterbreiten. Ich beabsichtige aber, einen Vorschlag zu unterbreiten, der über die zwei Prozent hinausgeht. Es ist sichergestellt, dass die Anpassung für die Beamten nicht hinter der für die Angestellten zurückfällt, sondern darüber hinausgreift.“
Berlin will Sonderweg beenden
Ziel sei es, im Laufe dieser Legislaturperiode, bis 2021, den Abstand zu den anderen Bundesländern aufzuholen und auch bei der Beamtenbesoldung wieder 100 Prozent des Durchschnitts der Bundesländer zu erreichen. Damit sei dann der Berliner Sonderweg beendet, zu dem das Land aufgrund seiner Haushaltssituation und als Konsolidierungsland verpflichtet gewesen sei, teilte die Finanzverwaltung mit.
Rot-rot-grüner Koalitionsvertrag: Öffentlicher Dienst im Fokus
Mit der Ankündigung will die Landesregierung ihre Pläne aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Dort kündigt die rot-rot-grüne Landesregierung an, die Beamtenbesoldung bis 2021 „stetig dem durchschnittlichen Niveau der übrigen Bundesländer“ anzupassen. Im Koalitionsvertrag widmet die Koalition dem öffentlichen Dienst ein ganzes Kapitel.
100 Prozent des Bezahlungsniveaus
Unter anderem bekennen sich die Koalitionäre zur Mitgliedschaft des Landes Berlin in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Gute Nachrichten gibt es dort für die Tarifbeschäftigten: „Mit den Tarifverträgen zum Wiedereintritt Berlins in die TdL werde Ende 2017 für die Tarifbeschäftigten des Landes 100 Prozent des Bezahlungsniveaus der anderen Bundesländer erreicht sein“.
Beamtenbesoldung soll bis 2021 auf Bundesdurchschnitt steigen
Die Beamtenbesoldung soll bis 2021 stetig dem durchschnittlichen Niveau der übrigen Bundesländer angepasst werden. Dies könne über prozentuale Aufschläge zum Tarifabschluss, die schrittweise Erhöhung der Jahressonderzahlung, eine regelmäßig jährliche Übernahme des Tarifabschlusses, Sockelbeträge oder eine Kombination dieser Maßnahmen erfolgen, heißt es im Koalitionsvertrag.