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Bundesbeamte: Neue Regeln Arbeitszeitkonten, Dienstreisen, Sonderurlaub

Tarifverhandlung öffentlicher Dienst
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Vorteile für Bundesbeamte ab 2021: Die Bundesregierung hat Regelungen zur Arbeitszeit und Sonderurlaub beschlossen. Unter anderem können Beamte beim Bund nun leichter die Reisezeiten bei Dienstreisen erfassen und anrechnen lassen.

Am 16. Dezember 2020 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Weiterentwicklung dienstrechtlicher Regelungen beschlossen. Ein Schwerpunkt dieser Verordnung ist, dass Langzeitkonten nun einen verstetigten rechtlichen Rahmen bekommen, wie der Beamtenbund mitteilte.

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Die Eckpunkte bei der Verstetigung der Langzeitkonten:

  • Dem Langzeitkonto kann ein Zeitguthaben von 1400 Stunden gutgeschrieben werden.
  • Ein Ansparen von Stunden ist künftig über eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit von bis zu drei Stunden möglich.
  • Zudem können Ansprüche auf Dienstbefreiung für bis zu 40 Stunden dienstlich angeordneter oder genehmigter Mehrarbeit pro Jahr auf dem Langzeitkonto gutgeschrieben werden.
  • Eine Freistellung ist für einen zusammenhängenden Zeitraum von grundsätzlich höchstens drei Monaten möglich; gleichzeitig wird die Möglichkeit einer darüberhinausgehenden Freistellung im Ausnahmefall eröffnet.
  • Unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand ist eine Freistellung von bis zu drei Monaten möglich.

Reisezeiten bei Dienstreisen

Die Verordnung ermöglicht es auch, Reisezeiten bei Dienstreisen besser anrechnen zu lassen. Künftig wird bei Dienstreisen, die über die tägliche Arbeitszeit hinausgehen, ein Freizeitausgleich in Höhe von einem Drittel der nicht anrechenbaren Reisezeiten gewährt.

Bundesbeamte: Verkürzung der Arbeitszeit

Künftig können auch Beamtinnen und Beamte ihre regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ohne Auswirkungen auf die Besoldung verkürzen, wenn sie pflegebedürftige nahe Angehörige in ihrem eigenen oder dem Haushalt der Angehörigen pflegen oder betreuen.

Bereitschaftsdienst: „Opt out“-Regelung rückwirkend in Kraft

Zudem wird die „Opt out“-Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2020 wiedereingeführt, damit die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Bereichen mit Bereitschaftsdienst auf freiwilliger Basis in Zukunft auf bis zu 54 Wochenstunden im Durchschnitt verlängert werden kann, teilte der dbb mit.

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