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Beamte: Praxisaufstieg bleibt erhalten

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Das Bundesinnenministerium will 2016 den Praxisaufstieg für Beamte neu regeln. Berufserfahrene Beamte können also weiter von Aufstiegsregelungen profitieren.

Zum Jahresende 2015 läuft der so genannte Praxisaufstieg aus. Mit diesem können erfahrene Beamtinnen und Beamten in die nächsthöhere Laufbahngruppe wechseln. Jetzt hat das Bundesinnenministerium (BMI) auf Drängen der Gewerkschaften eine Anschlussregelung für den Aufstieg vom mittleren zum gehobenen Dienst angekündigt, erklärte ver.di.

Neues Format soll kommen

Nach dem Ergebnis einer Ressortabstimmung im Bundesinnenministerium soll es ab 2016 ein neues praxisorientiertes und dauerhaftes Aufstiegsformat für den mittleren Dienst in Laufbahnen des gehobenen Dienstes geben. Der neue Praxisaufstieg werde in den Entwurf einer Dritten Verordnung zur Änderung der BLV eingearbeitet.

Beamte profitieren

ver.di erklärte auf der Internetseite: „Davon werden insbesondere Kolleginnen und Kollegen aus der Zollverwaltung und dem Bereich der Postnachfolgeunternehmen profitieren. Sie hätten – wäre es bei der ursprünglichen Planung des Bundesinnenministeriums geblieben – ab 2016 keine Möglichkeit mehr gehabt, über den verkürzten praxisorientierten Aufstieg in die höhere Laufbahn zu kommen.“

Fachkräftemangel bekämpfen

ver.di hält einen praxisorientierten Aufstieg in Bereichen, in denen sich ein Fachkräftemangel abzeichnet, angesichts der demografischen Entwicklung für unverzichtbar, um „bedarfsorientiert und passgenau den notwendigen internen Fachkräftenachwuchs steuern zu können“.

Kürzere Aufstiegsverfahren in den mittleren Dienst

Für den Aufstieg vom einfachen in den mittleren Dienst soll der bisherige Praxisaufstieg in ein fachbereichsspezifisches Aufstiegsverfahren umgewandelt werden. Damit bleibt es bei einem kürzeren Aufstiegsverfahren, welches allerdings um eine zweimonatige theoretische Ausbildung verlängert wird, gibt ver.di an.

Überdurchschnittliche Beurteilung vorausgesetzt

Zu den künftigen Voraussetzungen für einen Aufstieg in den gehobenen Dienst soll dann gelten, dass die Beamtinnen und Beamten das zweite Beförderungsamt erreicht haben, eine überdurchschnittliche Beurteilung vorweisen können und an einem Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen haben. Dann sollen sie voraussichtlich zwei Jahre lang in die Aufgaben der höheren Laufbahn eingeführt werden. Während dieser Zeit sollen die Beamten über acht Monate fachtheoretisch ausgebildet werden. Am Ende soll eine Feststellungsprüfung durch den Bundespersonalausschuss stehen. Diese Voraussetzungen stehen noch unter dem Vorbehalt der weiteren Ressortabstimmung, wie der DGB angibt. Zu den Details der Regelungen werden die Gewerkschaften im Frühjahr 2016 beteiligt.


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