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Tarifvertrag Digitalisierung: Sichere Arbeitsplätze und Qualifizierung für Bundesverwaltung

Bundesinnenministerium
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Mit einem Tarifvertrag Digitalisierung soll der Wandel der Bundesverwaltung gestaltet werden. Gewerkschaften und Innenministerium haben sich unter anderem auf Regeln zur Qualifizierung und Entgeltsicherung geeinigt.

Die Digitalisierung fordert neue Regeln. Mit einem Tarifvertrag wollen Gewerkschaften und Bund den anstehenden digitalen Wandel für die Bundesverwaltung verbindlich regeln. Vor allem, wenn Berufsbilder sich ändern oder ganz verschwinden, sollen die Beschäftigte verbindliche Rechte habe – unter anderem auf Qualifizierung und Entgeltsicherung. Nach zwei Jahren intensiv geführten Verhandlungen haben sich nun Bundesinnenministerium, ver.di und der Beamtenbund auf einen Digitalisierungstarifvertrag für den Bund geeinigt.

Tarifvertrag Digitalisierung: Sichere Arbeitsplätze und Qualifizierung für 126.000 Tarifbeschäftigte

Der Digitalisierungstarifvertrag kommt zukünftig immer dann zur Anwendung, wenn es in Folge von Digitalisierung zu wesentlichen Änderungen der Arbeitsplatzanforderungen oder Arbeitsplatzbedingungen kommt, teilte die Sozialpartner mit. Der Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Rund 126.000 Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Bundesverwaltungen sollen von den neuen Regeln profitieren.

Tarifvertrag Digitalisierung: Sichere Arbeitsplätze und Qualifizierung für Bundesverwaltung

Mit dem Tarifvertrag Digitalisierung gelten:

  • Mechanismen zur Arbeitsplatzsicherung,
  • die Qualifizierung ist geregelt und
  • eine Entgeltsicherung ist festgelegt geworden.
  • Beschäftigte, deren bisher ausgeübte Tätigkeit durch die Folgen der Digitalisierung wegfällt oder wenn es für ihre Einarbeitung in eine neue Tätigkeit erforderlich wird, erhalten einen Anspruch auf Qualifizierung.
  • Gleichzeitig sind sie verpflichtet an der Qualifizierung mitzuwirken.
  • Eine Entgeltsicherung tritt ein, wenn die neue Tätigkeit mit einem geringeren Tabellenentgelt als bei der früheren Tätigkeit verbunden ist.
  • Weiterhin haben sich die Tarifpartner auf eine Mobilitätszahlung sowie auf Rahmenregelungen für mobile Arbeitsformen geeinigt.

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Tarifvertrag Digitalisierung: Sichere Jobs, Qualifizierung, Mobiles Arbeiten

ver.di und das Bundesinnenministerium haben in einer ersten Verhandlungsrunde den Rahmen für einen Tarifvertrag Digitalisierung in der Bundesverwaltung gesetzt. Ende April geht es in die nächste Runde. Ein Anfang für einen Tarifvertrag, der die Digitalisierung der Bundesverwaltung begleiten soll, ist gemacht. Ende Februar gab ver.di bekannt, dass man sich mit dem Bundesinnenministerium auf drei Gestaltungsfelder geeinigt habe. „Wir haben bereits in dieser ersten Verhandlungsrunde ein gemeinsames Verständnis über zentrale tarifvertragliche Gestaltungsfelder erzielt, mit denen Regelungen für die digitale Verwaltung festlegt werden sollen“, betont ver.di-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Christine Behle.

Vorlauf der Tarifverhandlungen in 2020

Tarifvertrag Digitalisierung: Sichere Arbeitsplätze und Qualifizierung für Bundesverwaltung

Zwischenzeitlichen waren die Verhandlungen wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt worden. Nachfolgend ältere Meldungen zum Thema.

„Wir haben uns dabei auf drei Gestaltungsfelder geeinigt: auf Beschäftigungssicherung, auf Qualifizierung und auf das Thema ‚Mobiles Arbeiten‘“. Zudem seien zwei weitere Verhandlungstermine vereinbart worden. Der nächste Verhandlungstermin findet am 27. April 2020 in Berlin statt. Es sei verabredet worden, dann in den Bereichen Qualifizierung und Beschäftigungssicherung den Verhandlungsgegenstand näher zu konkretisieren.

Tarifvertrag Digitalisierung: Schutz und Spielräume

ver.di will für die Beschäftigten des Bundes einen Tarifvertrag Digitalisierung abschließen, durch den sie an den digitalen Möglichkeiten teilhaben und vor Risiken geschützt werden sollen. „Ein Digitalisierungstarifvertrag ist in der fortlaufenden Umgestaltung der Arbeitswelt dringend notwendig. Er bietet den Beschäftigten individuellen rechtlichen Schutz und eröffnet Spielräume bei der Teilhabe an der digitalen Arbeitswelt“, so Behle.

ver.di fordert Regeln für Datenschutz und Persönlichkeitsrechten

Aus Sicht von ver.di müssen dabei Regeln für die digitale Arbeit und Arbeitsabläufe zur Qualifizierung für den öffentlichen Dienst der Zukunft getroffen werden. Des Weiteren muss über einen Zugang zu neuen Arbeitsformen („new work“), beispielsweise zu Mobile Working und dem Thema Homeoffice verhandelt werden, ebenso u.a. zum Datenschutz und Persönlichkeitsrechten der Beschäftigten sowie zu Beschäftigungssicherung, Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die heutige Verständigung sei bereits der erste Schritt in Richtung dieser Regelungen. Das Ziel: Ein Tarifvertrag Digitalisierung für sichere Arbeitsplätze und Qualifizierung für Bundesverwaltung.

Pressemeldung des Bundesinnenministeriums…

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