Digitalisierung News

E-Government: Bundeskabinett beschließt digitale Verwaltung

Öffentlicher Dienst Beamte
Anzeige

Das Bundeskabinett hat Regelungen für ein Online-Portalverbund beschlossen. Bürgerinnen und Bürger sollen so per Nutzerkonto alle angebotenen Leistungen auf kommunaler, Landes-, oder Bundes-Ebene der öffentlichen Verwaltung nutzen können.

Innerhalb von fünf Jahren sollen möglichst viele Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen nicht nur online angeboten werden, BürgerInnen und Unternehmen sollen sie künftig direkt, einfach und sicher mit drei Klicks erreichen können. Die lange Suche im Netz nach der richtigen Stelle soll entfallen. Über jedes Verwaltungsportal – egal ob auf kommunaler, Landes-, oder Bundes-Ebene – soll es vollständigen Zugang zu allen online angebotenen Verwaltungsleistungen geben.

„Durchbruch für ein modernes E-Government“

„Die heute beschlossenen Regelungen sind der Durchbruch für ein modernes E-Government in Deutschland: Die deutsche Verwaltung kommt im 21. Jahrhundert an und wird digital. Wir ermöglichen künftig allen Nutzern einen komfortablen, schnellen und sicheren Zugang zu allen online verfügbaren Verwaltungsleistungen, ganz gleich auf welcher Ebene. Das ist ein großer Schritt hin zu der modernen Verwaltung, die die Menschen von uns erwarten“, so Minister de Maizière.


Kostenloser Newsletter für Angestellte, Beamte und Bürger – jetzt abonnieren!

[wysija_form id=“3″]

Ausgestaltung des Zugangs

Die Verwaltungsportale aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen sollen laut BMI zu einem „Portalverbund“, das heißt zu einem „virtuellem Portal“ verknüpft werden. Über individuelle Nutzerkonten soll es dann möglich sein, sich an diesem Portalverbund anzumelden und sich mit dem für die jeweilige Verwaltungsdienstleistung notwendigen Sicherheitsniveau zu authentifizieren. Um dieses Ziel zu erreichen, erhält der Bund im Kontext der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen durch eine Grundgesetzänderung (Art. 91 c Abs. 5 GG -neu-) eine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz zur Ausgestaltung des Zugangs zu den Verwaltungsdienstleistungen von Bund und Ländern (einschließlich Kommunen); das notwendige Miteinander von Bund und Ländern wird über die Zustimmungspflicht im Bundesrat gesichert.

Verwaltungsleistungen binnen fünf Jahren online

Das heute ebenfalls im Kabinett verabschiedete Begleitgesetz (Onlinezugangsverbesserungsgesetz – OZG) regelt die weitere Ausgestaltung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das OZG verpflichtet Bund und Länder (einschließlich Kommunen) alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen binnen fünf Jahren auch online anzubieten und sie über einen Verbund der Verwaltungsportale von Bund und Ländern zugänglich zu machen. Mit den im Portalverbund vorgesehenen Nutzerkonten können, nach einer einmaligen Registrierung, alle angebotenen Leistungen im Portalverbund von jeder Stelle aus genutzt werden. Um die Sicherheit des Portalverbundes zu gewährleisten, sieht das OZG vor, dass der Bund die Fragen der IT-Sicherheit mittels einer Rechtsverordnung regeln und allen am Portalverbund beteiligten vorgeben kann.

Mehr zum Thema gibt es auf der Internetseite des Innenministeriums…


[contentblock id=27 img=gcb.png]
Anzeige