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Berlin: Besoldung für Beamte verfassungsgemäß

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Die Besoldung der Berliner Beamten ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das stellte das Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Mitte Dezember fest. Die Urteile gelten für mehrere Besoldungsgruppen in den vergangenen Jahren.

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hat mit fünf Urteilen entschieden, dass das für das Land Berlin maßgebliche Besoldungsrecht für Beamte mit Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vereinbar ist. Er knüpft damit an seine Entscheidungen zur Richterbesoldung der Jahre 2009 bis 2015 in Berlin an.

Unterschiedliche Besoldungsgruppen im Fokus

Die Urteile betreffen die Besoldungsgruppe A 9 in den Kalenderjahren 2010 bis 2013, die Besoldungsgruppe A 10 in den Kalenderjahren 2008 bis 2015, die Besoldungsgruppe A 11 in den Kalenderjahren 2011 bis 2014 und die Besoldungsgruppe A 12 in den Kalenderjahren 2010 bis 2015. In den zugrundeliegenden Berufungsverfahren beanstanden die Kläger die Höhe der in diesen Zeiträumen gezahlten Beamtenbesoldung. Ihre auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Besoldung gerichteten Klagen waren bereits vor dem Verwaltungsgericht erfolglos geblieben.

Beamtenbesoldung: „Nicht evident unzureichend“

Nach Auffassung des Senats sind die in den streitigen Zeiträumen geltenden gesetzlichen Regelungen über die Beamtenbesoldung im Land Berlin für die maßgeblichen Besoldungsgruppen verfassungsgemäß, weil die Besoldung mit dem sich aus Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes ergebenden Grundsatz der amtsangemessenen Alimentation vereinbar ist.


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Kriterien des Bundesverfassungsgerichts

Bei seiner Überprüfung hat der Senat auf die Kriterien abgestellt, die das Bundesverfassungsgericht in zwei im letzten Jahr ergangenen Entscheidungen zur Richter- und Beamtenbesoldung in anderen Bundesländern konkretisiert hatte. Eine daran orientierte Gesamtschau ergebe, dass die Besoldung in den betrachteten Jahren nicht evident unzureichend gewesen sei.

Analyse der Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Anfang Februar 2016 hat die Konrad-Adenauer-Stiftung im Rahmen einer Konferenz die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2015 analysiert. Im Fokus standen unterem anderem die Urteile des Gerichts zur Beamtenbesoldung. Im Video analysiert Dr. Carsten Günther, Richter am Bundesverwaltungsgericht, die wesentlichen Aspekte der Urteile aus dem Jahr 2015.

Das Gericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Urteile vom 14. Dezember 2016 – OVG 4 B 29.12, 35.12, 4.13, 5.13 und 6.13 –


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