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Kommunale Krankenhäuser: Verhandlungen zu Pausenzeiten und Samstagszuschlag ergebnislos

Arzt im Krankenhaus
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Die Tarifverhandlungen von ver.di und der VKA über das Einrechnen der Pausenzeiten in die Arbeitszeit bei Wechselschichten und die Aufstockung des Samstagszuschlages an Krankenhäusern blieben ohne Ergebnis.

Die Botschaft an die Beschäftigten sei fatal, so Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. Schließlich habe man sich in der Tarifrunde 2018 darauf verständigt, Verhandlungen aufzunehmen, wenn das von der Großen Koalition versprochene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in Kraft tritt. Dann sollte, wie in den anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes bereits geregelt, auch in den Krankenhäusern bei Wechselschicht die Pausenzeit in die Arbeitszeit eingerechnet und der Zeitzuschlag für Samstagsarbeit auf 20 Prozent erhöht werden.

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz gilt

Das Gesetz gelte bereits seit Anfang des Jahres. Die VKA ignoriere die mehr als angespannte Lage in den Krankenhäusern. „Arbeiten an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr muss deutlich attraktiver werden, damit Beschäftigte im Beruf gehalten und junge Menschen für die Gesundheitsberufe gewonnen werden“, so Bühler.

Pflege aufwerten und Fachkräfte sichern

„Alle reden von der erforderlichen Aufwertung und Entlastung der Pflege. Doch statt tarifvertraglich abgesicherte, verlässliche Regelungen zu treffen, zahlen die Arbeitgeber lieber individuelle Abwerbeprämien und nehmen sich gegenseitig das Personal ab.“ Abwerbeprämien schüfen keine zusätzlichen Fachkräfte, diese gewinne man ausschließlich über bessere Arbeitsbedingungen, so Bühler. Die Arbeitgeber hätten die Chance verspielt, kurz vor Weihnachten eine gute Nachricht an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu senden.


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VKA: begrenzte finanzielle Mittel

Die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) kommentierte: „Die Zusage, Verhandlungen zur Erhöhung des Zeitzuschlags für Samstagsarbeit und zur Einrechnung der gesetzlichen Pausenzeiten in die Arbeitszeit bei Wechselschicht zu führen, wurde in der Annahme getroffen, dass hierbei entstehende Kosten für alle Beschäftigten vollständig refinanziert werden. Trotz einer gesetzlich geänderten Finanzierungssystematik im Bereich der Pflege ist dies jedoch nicht der Fall.“ Nachdem in der Tarifrunde 2018 bereits nachhaltige Verbesserungen für die Beschäftigten in der Pflege vereinbart worden waren, sehen sich die kommunalen Krankenhäuser aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel aktuell nicht in der Lage, zusätzliche Kosten zu verkraften.

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