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Polizei Berlin: Neue Laufbahnverordnung für mehr Karrierechancen

Polizeibeamte
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Das Land Berlin will mit einer neuen Laufbahnverordnung für bessere Karrierechancen bei der Polizei sorgen. Unter andere geht es um vereinfachte Wege in den gehobenen und höheren Polizeivollzugsdienst.

Die Polizei ist auf Fachkräfte angewiesen. Gerade in der Hauptstadt gilt es auch externe ExpertInnen wie IT-Fachkräfte zu finden, um etwa gegen Cyber-Kriminalität vorzugehen. Damit der Polizeivollzugsdienst für diese Personenkreise attraktiver wird, hat das Land nun einige neue Regeln per Laufbahnverordnung erlassen.

Polizei Berlin: Neue Laufbahnverordnung

Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, eine neue Polizei-Laufbahnverordnung (PolLVO) beschlossen. Damit soll das Laufbahnrecht für die Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes flexibler und moderner werden. Es geht hierbei vor allem um neue Zugangswege und bessere Personalentwicklungsmöglichkeiten.

Neue Laufbahnverordnung: Höhere Höchstaltersgrenze, keine Erprobungszeiten für Aufstieg

Mit verschiedenen Maßnahmen will das Land Berlin die Karriere bei der Polizei zu flexibilisieren. Vor allem die Höchstaltersgrenzen werden angehoben, die Erprobungszeiten für Aufstiegsbeamtinnen und -beamte in den gehobenen Dienst und in den höheren Dienst sollen entfallen. Zudem soll der Polizeivollzugsdienst deutlich mehr Menschen mit akademischer Bildung ansprechen, etwa aus Studiengängen wie z.B. Informatik, Kommunikationstechnik oder Unternehmens- und IT-Sicherheit.

Neue Laufbahnverordnung bei der Polizei Berlin im Details

Unter anderem werden folgende Punkte mit der neuen Laufbahnverordnung umgesetzt:

  • Die Höchstaltersgrenze für die Einstellung in den mittleren und gehobenen Dienst wird auf das vollendete 36. Lebensjahr angehoben,
  • die Höchstaltersgrenze für den Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst entfällt,
  • die Höchstaltersgrenze für den Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst wird bis zum vollendeten 45. Lebensjahr angehoben,
  • Erprobungszeiten für Aufstiegsbeamtinnen und -beamte in den gehobenen Dienst und in den höheren Dienst entfallen,
  • der Zugang zum gehobenen Polizeivollzugsdienst wird auch für Menschen mit sonstiger geeigneter Hochschulbildung geöffnet, um Fachkräften aus Studiengängen wie z.B. Informatik, Kommunikationstechnik oder Unternehmens- und IT-Sicherheit ein attraktives Angebot im gehobenen Polizeivollzugsdienst unterbreiten zu können. Die Ausbildung der Bachelorabsolventinnen und -absolventen wird nach dem Fachstudium als ein- bis zweijähriger Vorbereitungsdienst gestaltet, der mit einer Laufbahnprüfung abschließt.
  • Der Bewährungsaufstieg bis zu einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 wird eingeführt, um die erhöhten Personalbedarfe im höheren Polizeivollzugsdienst decken zu können.

Einstieg und Aufstieg im Polizeivollzugsdienst: „Kein Korsett“

Der Innensenator Andreas Geisel sagt dazu: „Die Polizei Berlin braucht gute und motivierte Beschäftigte. Einstieg und Aufstieg darf nicht an einem starren Personal-Korsett scheitern. Das ist wichtig für eine verlässliche Personalentwicklung und damit für die Sicherheit in unserer Stadt. Wer gute Arbeit leistet und viel Erfahrung mitbringt, muss selbstverständlich auch Chancen bekommen, sich in der Polizei Berlin zu entwickeln.“

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