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Beamtenbesoldung Thüringen wird nachgebessert – mehr Kinderzuschlag

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Der Freistaat Thüringen will mit einem Gesetzentwurf bei der Beamtenbesoldung nachbessern. Dadurch würde der Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht.

Das Land Thüringen reagiert auf zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes über die Amtsangemessenheit der Beamtenbesoldung. In diesen hatte das Gericht eindeutige Vorgaben zur Feststellung des erforderlichen Mindestabstands der Besoldung zum Grundsicherungsniveau gemacht. Berechnungen haben ergeben, dass in den unteren Besoldungsgruppen die verfügbare Nettoalimentation unter dem gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung liegt. Zudem liegt das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 (Professorinnen und Professoren) mehr als zehn Prozent unter dem Durchschnitt des Bundes und der Länder. Deshalb legt das Thüringer Finanzministerium nun einen Entwurf vor, wie die Vorgaben umgesetzt werden sollen.

Beamtenbesoldung Thüringen: Mindestabstand zur Grundsicherung

Um den gebotenen Mindestabstand zur Grundsicherung herzustellen, sind rückwirkend ab 1. Januar 2020 folgende Änderungen geplant: In den Besoldungsgruppen A 6 und A 7 werden jeweils die Erfahrungsstufen 1 gestrichen und die kinderbezogenen Familienzuschläge für alle Besoldungsgruppen in gleicher Höhe angehoben. Für die Widerspruchführer und Kläger, deren Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, wird eine Nachzahlungsregelung im Besoldungsgesetz implementiert. Es wird außerdem das Grundgehalt der Besoldungsgruppe W 3 für das Jahr 2020 erhöht. Finanzministerin Heike Taubert dazu: „Der Gesetzentwurf gewährleistet, basierend auf den derzeit vorliegenden Erkenntnissen, eine verfassungsgemäße Alimentation in Thüringen.“

Anpassung der Alimentation: Höhere Familienzuschläge

Durch die Umsetzung des Gesetzentwurfes werden im Landesbereich die Familienzuschläge für mehr als 21.200 Kinder erhöht. Die jährlichen Mehrkosten betragen dafür rund 38 Mio. Euro.

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