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E-Rechnung: Neuer Standard bei Bund und Ländern

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Seit April 2020 gilt die E-Rechnung als neuer Standard bei der Abrechnung zwischen Unternehmen und der öffentlichen Hand. Wir zeigen, Vorteile und Ziele bei Bund und Ländern.

Inhaltsangabe

  • E-Rechnung: Definition und Ziel
  • Vorteile der E-Rechnung
  • Zeitplan für die Einführung
  • E-Rechnung in den Ländern

Obwohl die E-Rechnung seit Kurzem verpflichtender Standard in der Buchhaltung sein soll, gibt es noch einige Hindernisse. ExpertInnen gehen davon aus, dass erst 25 Prozent aller Rechnungsprozesse zwischen privaten Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern per E-Rechung abgerechnet werden. Ein Grund: Politik und Verwaltung haben bisher nicht genug für die E-Rechnung geworben.

E-Rechnung: Definition und Ziel

Allgemein gilt: Die E-Rechnung Rechnung ist ein elektronisches Dokument, das die gleichen Inhalte und Rechtsfolgen hat wie eine Rechnung auf Papier hat. Das Ziel der Einführung ist die Vereinfachung von Prozessen im Rechnungswesen. Der gesamte Rechnungsvorgang soll automatisiert werden: Von der Erstellung, über Versendung, Übermittlung und Entgegennahme, bis zur Verarbeitung. Grundlage sind so genannte strukturierte Daten. Dateien, die strukturierte Daten enthalten, besitzen häufig Dateiendungen wie „edi“, „xml“, „csv“ oder „json“.

Vorteile der E-Rechnung

Ab dem 27. November 2020 ist die Erstellung von Rechnungen an diese Auftraggeber in elektronischer Form vorgeschrieben. Folgende Vorteile, sehen ExpertInnen durch den neuen Standard:

  • Kostensenkung im öffentlichen Sektor und privaten Unternehmen
  • Schnelle Transaktionen
  • Mehr Transparenz
  • Einfacher nachzuverfolgen
  • Bessere Prozesse intern und extern
  • Mehr Flexibilität
  • Ressourcen-schonend

Zeitplan für die Einführung

Politische Grundlage für Konzeption und Einführung der E-Rechnung ist die EU-Richtlinie 2010/45/EU. Als Fristen für den Empfang elektronischer Rechnungen waren/sind in Deutschland vorgesehen:

  • der 27. November 2018 (für die obersten Bundesbehörden und die Verfassungsorgane des Bundes),
  • der 27. November 2019 (für alle anderen Bundesbehörden, d. h. subzentrale öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber) und
  • der 18. April 2020 für die Länder

E-Rechnung: Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD)

Umfassende Informationen zum Thema stellt das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) online bereit. FeRD ist eine deutsche Plattform von Verbänden, Ministerien und Unternehmen zur Förderung der elektronischen Rechnung in Deutschland.

E-Rechnung in den Ländern

Die Länder geben detaillierte Webseiten raus, um über die E-Rechnung zu informieren. Beispiel Bayern: Die bayerische Landesregierung hat auf einer Webseite dargelegt, wie und wann die E-Rechnung im Freistaats anzuwenden ist. Folgende Regeln gelten:

  • „Staatliche Behörden sind ab 18.4.2020 dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen im Ober- und Unterschwellenbereich (ab 1.000 Euro netto) elektronisch empfangen und verarbeiten zu können.
  • Für Gemeinden, Gemeindeverbände, Landratsämter und sonstige der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese Verpflichtungen ab 18.4.2020 zunächst für den Oberschwellenbereich. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren ab 18.4.2022 gilt dies dann auch für den Unterschwellenbereich (ab 1.000 Euro netto).
  • Für Rechnungen über einen Bauauftrag (im Sinne des § 103 Abs. 3 GWB) gelten die Verpflichtungen im Unterschwellenbereich sowohl bei staatlichen Behörden als auch bei Gemeinden, Gemeindeverbänden, Landratsämtern und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts ab 18.4.2023.“
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