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Beamtenbesoldung 2023: Anpassung zum 1. Dezember 2022

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Nach der Tarifrunde der Länder erfolgt die Anpassung der Beamtenbesoldung. In der Regel wurde das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich umgesetzt. Eine aktuelle Übersicht.

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Die Mehrheit der Länder hat bereits angekündigt, diese Tradition fortzusetzen. Das bedeutet, dass die Anpassung der Beamtenbesoldung zum 1. Dezember 2022 erfolgen soll. Die Sonderzahlung an die Beamten der Länder ist bereits ausgezahlt worden. Ausgenommen von der Sonderzahlung sind soweit bisher abzusehen in diesem Jahr die Pensionäre und Versorgungsempfänger.

Die Besoldungstabelle für 2022 und 2023 gibt es in Zukunft hier…

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Besoldungsrunde 2022: Keine Sonderzahlung für Pensionäre und Versorgungsempfänger

Der Tarifabschluss sieht vor, dass die laufenden Monatsgehälter zum 1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent steigen. Und als Überbrückung für die Zeit bis dahin erhalten die Angestellten eine als Corona-Prämie Sonderzahlung von 1300 Euro. „Ohne die Prämie ähnelt die angekündigte „Eins zu eins“-Übertragung auf die Beamtenbezüge für Pensionäre tatsächlich einer Nullrunde: Nachdem ihre Pensionen zuletzt Anfang 2021 um jene 1,4 Prozent angehoben worden waren, dauert es nun insgesamt 23 Monate bis zur nächsten Anhebung im Dezember, trotz hoher Inflation“, schreibt die FAZ.

Besoldungsrunde 2022: Anpassung der Beamtenbesoldung

Fast alle Länder haben angekündigt, das Tarifergebnis auch auf die Beamten zu übertragen. Nachfolgend haben wir – wenn möglich – die wörtliche Formulierung aus den öffentlichen Mitteilungen zusammengetragen. (Stand 20. November 2022)

Land Besoldungsanpassung Sonderzahlung Sonderzahlung Pensionäre
Baden-Württemberg zeitgleich und inhaltsgleich Ja Nein
Bayern 1:1 Übertragung Ja Nein
Berlin Übernahme des Tarifergebnisses Ja kA
Brandenburg Tarifabschluss übertragen Ja kA
Bremen zeitgleich und inhaltsgleich Ja kA
Hamburg Übernahme Ja kA
Mecklenburg-Vorpommern zeitgleich und systemgerecht Ja kA
Niedersachsen inhalts- und wirkungsgleich Ja kA
Nordrhein-Westfalen zeit- und wirkungsgleiche Ja Nein
Rheinland-Pfalz zeitgleich und systemgerecht Ja Nein
Saarland zeit- und inhaltsgleich Ja kA
Sachsen-Anhalt zeitgleich und systemgerecht Ja Nein
Sachsen Verbändeabstimmung läuft Ja kA
Schleswig-Holstein Übertragung 1:1 plus 0,6 Prozent Ja Nein
Thüringen Übertragung Ja kA

Stand: 5. Januar 2022

Anpassung Beamtenbesoldung 2023

Zudem haben wir Ende Oktober 2022 bei den zuständigen Landesministerien nachgefragt, wie der Stand der Anpassung ist. Nachfolgend finden Sie die Rückmeldungen aus den Ländern. Die Antworten sind mit Anführungszeichen gekennzeichnet. Passagen ohne Anführungszeichen stammen aus Berichten zu Beginn des Jahres.

Beamtenbesoldung Baden-Württemberg: „Wir werden die Inhalte des aktuellen Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen. Danach ist u.a. auch eine lineare Steigerung der Besoldung und Versorgung zum 1. Dezember dieses Jahres um 2,8 Prozent vorgesehen.

Der Tarifvertrag läuft Ende September 2023 aus. Die Verhandlungen dafür werden voraussichtlich im Herbst kommenden Jahres beginnen – dem wollen wir nicht vorgreifen.“

Beamtenbesoldung Bayern: Der Freistaat Bayern will das Ergebnis des Tarifabschlusses 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Die Bezüge der Versorgungsempfänger werden ebenfalls entsprechend des Tarifergebnisses um 2,8 Prozent ab 1. Dezember 2022 erhöht. Für Pensionäre ist die Sonderzahlung nicht vorgesehen.

Beamtenbesoldung Berlin: Die neue Landesregierung will das erreichte Niveau der Bezahlung im Öffentlichen Dienst halten – „mindestens dem Besoldungsdurchschnitt der Länder entsprechend und durch die Übernahme der Tarifergebnisse für die Länder“.

Beamtenbesoldung Brandenburg: „Mit Gesetz vom 14. Oktober 2022 wurde das Tarifergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg übertragen. Dies bedeutet eine lineare Erhöhung der Dienst- und Versorgungsbezüge um 2,8 Prozent sowie die Anhebung der Anwärtergrundbeträge um 50 Euro. Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 zur Alimentation wurden zudem mehrere besoldungsrechtliche Änderungen vorgenommen. Konkret beinhaltet das Gesetz vom 14. Oktober 2022 eine Erhöhung der Familienzuschläge, die Einführung eines bedarfsorientierten Familiensonderzuschlags und die Streichung der vorhandenen ersten Erfahrungsstufen der Ämter in den Besoldungsordnung A und R. Mit dem Gesetz wurde zugleich die Gewährung einer einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an Versorgungsempfänger geregelt. Sämtliche Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 in Kraft. Eine darüber hinaus gehende Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Jahr 2023 ist derzeit nicht geplant.“

Beamtenbesoldung Hamburg: „Mit dem Gesetzentwurf erfolgt im Wesentlichen eine Anpassung der Besoldung entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse. Dies erfolgt zum einen durch die Übernahme des Ergebnisses aus dem Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder vom 29. November 2021 auch für den Beamtenbereich; zum anderen durch die Gewährung einer befristeten Angleichungszulage für die Jahre 2021 bis 2025, mit der der gleichwohl bestehende Rückstand der Besoldungsentwicklung auf die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst auf ein verfassungsrechtlich unbedenkliches Maß vermindert wird. Der Tarifabschluss beinhaltet:

  • eine Anhebung der Tabellenentgelte zum 1. Dezember 2022 um 2,8 % sowie
  • eine Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro (im Pflegebereich um 70 Euro).
  • Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 24 Monate.“

Quelle: Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung

Beamtenbesoldung Mecklenburg-Vorpommern: „Der Tarifabschluss für die Beschäftigten des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus November 2021 wird zeit- und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zum 1. Dezember 2022 übertragen. Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge werden dementsprechend um 2,8 Prozent erhöht.
Von der linearen Erhöhung der Besoldung ist erstmalig auch eine Dynamisierung der Stellenzulagen z.B. für die Polizei, Feuerwehr und den Justizvollzug erfasst. Außerdem werden die Anwärterbezüge entsprechend des Tarifabschlusses zum 1. Dezember 2022 um 50 Euro erhöht.“

Beamtenbesoldung Niedersachsen: „Zum 01.12.2022 werden die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger um 2,8 Prozent angehoben. Die Anwärtergrundbeträge werden zeitglich um einen Festbetrag von 50 Euro erhöht. Damit werden die Ergebnisse der jüngsten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder auf die niedersächsische Beamtenschaft übernommen.
Weitere finanzielle Verbesserungen werden mit dem Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation vorgenommen. Damit reagiert das Land auf verfassungsgerichtliche Entscheidungen. Gegenstand dieser Entscheidungen war die Angemessenheit der Alimentation im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG im Verhältnis zur Grundsicherung und dem finanziellen Bedarf von Beamtenfamilien mit Kindern. Sowohl die beschlossene Erhöhung von Familienzuschlägen als auch die Erhöhung kinderbezogener jährlicher Sonderzahlungen dienen der Besserstellung von Familien. Es wird eine Kombination verschiedener Bausteine eingeführt:

Anhebung der jährlichen Sonderzahlung
Bereits im Dezember 22 sollen zeitgleich mit der Besoldungserhöhung auch die jährlichen Sonderzahlungen für alle Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter steigen. Diese Maßnahme begünstigt alle Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger.
Die Sonderzahlung soll für die Besoldungsgruppen bis A 8 auf 1200 Euro steigen, für die übrigen Besoldungsgruppen auf 500 Euro. Anwärterinnen und Anwärter sollen künftig 250 Euro erhalten. Für das erste und zweite Kind soll es für Beamtinnen und Beamte in Zukunft 250 Euro je Kind und für das dritte und jedes weitere 500 Euro pro Kind geben.“

Beamtenbesoldung Nordrhein-Westfalen: „Mit dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wurde der Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere im Familienzuschlag zu berücksichtigende Kind ab dem 1. Januar 2021 angepasst und zugleich ein Nachzahlungsanspruch für die Jahre 2010 bis 2020 geregelt. Mit dem Gesetz zur Anpassung der Alimentation von Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften wird der Familienzuschlag für das erste und zweite im Familienzuschlag zu berücksichtigende Kind ab dem 1. Dezember 2022 neu strukturiert und erhöht. Zugleich wurde für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. November 2022 ein entsprechender regionaler Ergänzungszuschlag geschaffen, der neben dem bisherigen Familienzuschlag gezahlt wird. Zum 1. Dezember 2022 erfolgt zudem eine lineare Anpassung der Dienstbezüge um 2,8 %.“

Beamtenbesoldung Rheinland-Pfalz: Finanzministerin Doris Ahnen kündigte an, das Ergebnis des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten zu übertragen. Die Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro soll nur an aktive Beschäftigte gezahlt werden.

Beamtenbesoldung Saarland: „Die Dienst- und Versorgungsbezüge wurden im Saarland zuletzt durch das Gesetz vom 16. Februar 2022 (Amtsbl. I S. 427) zum 1. Dezember 2022 um 2,8 % erhöht. Die Anwärtergrundbeträge haben zum gleichen Zeitpunkt eine Erhöhung um 50,00 Euro erfahren. Wie auch bei den vorhergehenden Besoldungs- und Versorgungsanpassungen bildete hierbei das auf Ebene der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) erzielte Tarifergebnis die wesentliche Grundlage der Bezügeanpassung im Beamtenbereich. Die Frage des Umfangs und des Zeitpunkts der nächsten Besoldungs- und Versorgungsanpassung wird daher nach Vorlage des Ergebnisses der kommenden Entgelttarifverhandlungen auf TdL-Ebene zu prüfen sein. In diesem Rahmen wird auch eine Überprüfung des Besoldungsniveaus im Saarland anhand der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung zur Amtsangemessenheit der Beamten- und Richterbesoldung entwickelten Kriterien erfolgen.“

Beamtenbesoldung Sachsen-Anhalt: Finanzminister Richter kündigte nach einem Treffen mit dem Landesvorsitzenden des dbb Sachsen-Anhalt am 3. Dezember 2021 an, das Ergebnis des Tarifabschlusses zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten in Sachsen-Anhalt zu übertragen. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten keine Corona-Sonderzahlung.

Beamtenbesoldung Sachsen: „Der Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften befindet sich derzeit in der ressortinternen Mitzeichnung und soll in Kürze in den Sächsischen Landtag eingebracht werden. Laut dem Gesetzentwurf soll die Tarifeinigung der Tarifgemeinschaft der Länder vom 29. November 2021 (Erhöhung der Besoldung um 2,8% ab 1. Dezember 2022) übertragen werden. Über weitere Besoldungsanpassungen kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Zunächst stehen die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder an, die voraussichtlich im IV. Quartal 2023 aufgenommen werden.“

Beamtenbesoldung Schleswig-Holstein: Finanzministerin Monika Heinold kündigte an, das Tarifergebnis mit der linearen Anpassung um 2,8 Prozent ab Anfang Dezember 2022 1:1 auf die Beamten zu übertragen. Die Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro werde aber nur an aktive Beschäftigte gezahlt. Heinold verwies auf eine Besoldungssteigerung für die Beamten und Versorgungsempfänger des Landes ab Juni 2022 um zusätzlich 0,6 Prozent.

Beamtenbesoldung Thüringen: Der Thüringer Landtag hat am 10. November 2022 das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2022 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Mit diesem Gesetz wird die Übertragung des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder vom 29. November 2021 auf die Thüringer Beamten Richter durch die lineare Erhöhung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 2,8 v. H. ab 1. Dezember 2022 abgeschlossen. Diese Erhöhung gilt im Jahr 2023 fort.
In einem sich in Verbändeanhörung befindlichen Referentenentwurf eines Thüringer Gesetzes zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften ist eine weitere Anpassung der Besoldung zur Sicherung einer verfassungsgemäßen Alimentation aufgrund der hohen Inflation, die sich vor allem in der zum 1. Januar 2023 vorgesehenen Erhöhung der Regelsätze der Grundsicherung, der steigenden Kosten der Unterkunft und insbesondere bei den Energiepreisen manifestiert, mit Wirkung ab 1. Januar 2023 i. H. v. 3,25 v.H. vorgesehen. Für eine tatsächliche Anpassung bedarf es jedoch des Beschlusses des Thüringer Landtags.“

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