Die Modernisierungsagenda war Schwerpunkt der Kabinettssitzung der Bundesregierung. Herausgekommen sind acht Beschlüsse, die für finanzielle und bürokratische Entlastung sorgen sollen. Ein Überblick.
Ein Anfang ist gemacht und der Grundstein für den Bürokratieabbau gelegt. Es ist nicht so, dass die Koalition aus CDU und SPD in der jüngsten Kabinettssitzung am 5.11.2025 einen bürokratischen, gordischen Knoten zerschlagen hat. Aber das war auch nicht zu erwarten. Vor der Sitzung legte Kanzler Friedrich Merz die Messlatte niedrig: „Wir werden konkrete Vorschläge machen, konkrete Gesetzgebungsverfahren auf den Weg bringen, auch mit Regulierung, um sie abzuschaffen.“ Dieses zugegeben überschaubare Ziel ist geglückt. Die Bürokratie ist komplex und viele Regeln gibt es aus gutem Grund. Aber die acht Beschlüsse im Rahmen der Modernisierungskampagne gehen in die richtige Richtung.
Unser Tipp: Abonniere unseren Newsletter und erhalte alle Fakten zu Gehalt, Besoldung und Tarifrunde 2026.
Anzeige: Kredite für Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst – Kreditrechner nutzen
Bürokratieabbau im öffentlichen Dienst: Die 8 Beschlüsse im Überblick
Geduld ist gefragt, wenn es um die Modernisierungsagenda geht. „Handstreichartig geht bei der Staatsmodernisierung nichts. Und vieles, was als Bürokratie gilt, ist schlicht notwendig.“ Mit diesen Worten kommentiert Michael Hüther, Direktor vom Institut der Deutschen Wirtschaft, in einer Stellungnahme die jüngsten Kabinettsbeschlüsse. Als Beispiele für eine ebenso teure wie notwendige Bürokratie nennt er die Buchführungspflicht. Tatsächlich sei es schwer, so Hüther, „viele Vorschriften zu benennen, die ersatzlos entfallen könnten.“
Das Ergebnis der Sitzung sei daher nur auf den ersten Blick enttäuschend. Denn immerhin geht die Koalition das Thema aktiv an und bringt folgende acht Gesetzentwürfe ein:
- Digitalisierung des Immobilienvollzugs: Beschleunigung, Vereinfachung und Digitalisierung von Immobilienverträgen durch einen digitalen Datenaustausch und die Nutzung eines gemeinsamen Dateistandards zwischen Notariaten, Gerichten und Verwaltungsstellen, wie den Grundbuchämtern. Ziel ist es, Medienbrüche zu eliminieren und den Vollzug von Immobilientransaktionen sowie die Eigentumsumschreibung zügiger zu gestalten.
- Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Digitalisierung der Justiz durch die Vereinfachung von Verfahren in der Zwangsvollstreckung. Der zentrale Punkt ist die Reduzierung der bislang üblichen „hybriden Aufträge“. Künftig können Urkunden, welche die Vollstreckungsvoraussetzungen belegen, elektronisch übermittelt werden, anstatt sie in Papierform an die Vollstreckungsbehörden zu senden.
- Bürokratierückbau im Ressort BMI: Hierzu gehört die Abschaffung der DE-Mail. Weitere Punkte sind die Entbürokratisierung des Melderechts (etwa der Wegfall der Meldepflicht für Binnenschiffer ohne festen Wohnsitz) und die Entlastung des Bundeskriminalamtes von verschiedenen Dokumentations- und Berichtspflichten.
- Work-and-Stay-Agentur (WSA) zur Fachkräftegewinnung: Zur schnelleren und einfacheren Gestaltung der Arbeitsmigration wurden Eckpunkte für den Aufbau der Work-and-Stay-Agentur (WSA) beschlossen. Die WSA soll eine zentrale IT-Plattform bereitstellen, über die ausländische Fachkräfte Anträge bündeln können. Der Kerngedanke ist die Entbürokratisierung der Prozesse für Fachkräfte und Arbeitgeber, indem alle beteiligten Behörden (Visastellen, Ausländerbehörden) auf dieselben einmalig eingereichten Informationen zugreifen.
- Entlastung der Immobilienwirtschaft und Verwaltung (Heizungslabel/Weiterbildung): Dieser Gesetzentwurf soll zwei Pflichten abschaffen. Zum einen entfällt die Pflicht zur Anbringung des Nationalen Heizungslabels auf älteren Heizungsanlagen. Zum anderen wird die regelmäßige Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und -verwalter gestrichen.
- Digitaler Führerschein und smarte Parkraumbewirtschaftung: Die Bundesregierung schafft die gesetzlichen Grundlagen zur Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten. Der Führerschein soll künftig auch digital auf dem Smartphone mitgeführt werden können. Auch die Parkraumbewirtschaftung soll digitalisiert werden und Kommunen sollen durch Technologien wie Kennzeichenscanner oder App-Bezahlung mehr Spielraum im Parkraummanagement erhalten.
- Künstliche Intelligenz (KI) in der Migrationsverwaltung: Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Visumverfahren und der Migrationsverwaltung ist als strategisches Vorhaben beschlossen worden. Durch den Einsatz von KI sollen das steigende Antragsvolumen effizienter bewältigt, Visumanträge unterstützt und Bearbeitungszeiten reduziert werden.
- Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS): Beschluss zur Erarbeitung eines Aktionsplans zur Weiterentwicklung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS).
Öffentlicher Dienst: So viel sparen die Beschlüsse ein
Nach Angaben der Bundesregierung sparen diese Beschlüsse – wenn sie denn so durch das Parlament kommen – etwa 100 Millionen Euro jährlich an Verwaltungskosten ein. Ein Großteil dieses Geldes entfällt auf Einsparungen für die Wirtschaft. Einen Großteil dieser Einsparungen macht die Abschaffung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler aus (rund 47,6 Millionen Euro). Da das IW den jährlichen Bürokratiekostenaufwand in der Wirtschaft mit etwa 65 Milliarden Euro beziffert, ist Hüthers zurückhaltende Reaktion verständlich.
Der Fokus auf diese Zahlen wird der Kabinettssitzung aber nur bedingt gerecht. Letztlich handelte es sich um einen ersten Schritt. Lutz Goebel, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates (NKR) ordnete das Ergebnis im Handelsblatt auch entsprechend ein. Zum einen hätten nicht alle Ressorts ausreichend Vorschläge eingebracht und zum anderen „war die Zeit bis zum Entlastungskabinett relativ kurz, um Vorhaben mit signifikanten Entlastungen vorzubereiten.“ Die Beschlüsse müssten als „Startpunkt für ein dauerhaftes Entlastungscontrolling dienen.“
Langfristige Ziele definiert
Tatsächlich sollen die acht beschlossenen Gesetzentwürfe lediglich der Auftakt der Modernisierungsagenda sein. So sind bereits 50 weitere Eckpunkte abgestimmt, die in den kommenden Monaten in Gesetzesform gebracht werden sollen. Dazu zählen die Vereinfachung des Bauvertragsrechts (Gebäudetyp-E-Gesetz), die Reduktion von Berichtspflichten im Arbeitsrecht und die Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen durch die Abschaffung der Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten für Betriebe unter 50 Beschäftigten.
Das im Koalitionsvertrag festgelegte Ziel ist ambitioniert: Die Bürokratiekosten für die Wirtschaft sollen bis zum Ende der Legislaturperiode um 25 Prozent gesenkt und der Erfüllungsaufwand für alle Akteure um mindestens zehn Milliarden Euro verringert werden. Das Kabinett hat angekündigt, das sogenannte „Entlastungskabinett“ regelmäßig abzuhalten.
Öffentlicher Dienst entscheidet über Erfolg der Modernisierungskampagne
Für die Verwaltung bedeutet dies eine fortlaufende Welle von Gesetzesänderungen, die eine hohe Anpassungsbereitschaft erfordern. Bürokratieabbau bleibt eine Daueraufgabe. Der Erfolg der Agenda hängt von der Umsetzung in den Behörden ab. Umfragen zeigen, dass die Bereitschaft der Beschäftigten zum Wandel da ist. Auch sie klagen über die komplexen juristischen Vorgaben und die mangelnde Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung. Vor allem Gesetze und Verordnungen von europäischer Ebene – aber auch von Bund und Ländern werden als Problem angesehen.

