Die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst haben in Deutschland eine lange Tradition. Viele Tarifkonflikte haben für große mediale Aufmerksamkeit gesorgt. Besonders einige Streiks in der Regel in Form von Warnstreiks sind im kollektiven Gedächtnis geblieben, etwa im Jahr 1974. Mehr als 200.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes hatten erstmals im öffentlichen Dienst zeitgleich ihre Arbeit niedergelegt. Nach drei Tagen Streik gelang am 13. Februar der Durchbruch: Die Tarifparteien einigten sich auf 11 Prozent mehr Lohn und Gehalt, mindestens jedoch 170 Mark.
Vom BAT zum TVöD: Ein zeitgemäßer Tarifvertrag im öffentlichen Dienst
Der Vorläufer des TVöD war der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der seit 1961 in Westdeutschland galt. Der BAT umfasste dabei sowohl einen Manteltarifvertrag als auch Entgelttarifverträge, die jährlich neu verhandelt wurden. Als Nachfolger des BAT gilt bei Bund und Kommunen der TVöD. Für die Länder gilt seitdem der TV-L. Historisch war die Aufteilung im BAT etwas anders. So bestand ein Tarifvertrag zwischen der ÖTV (heute ver.di) mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und des Bundes (BAT Bund und Land). Außerdem gab es einen Tarifvertrag mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (BAT VKA). Diese Konstellation galt bis 2005 im Öffentlichen Dienst.
TVöD: Neuausrichtung des Tarifvertrags im öffentlichen Dienst
Grundsätzlich bestand bei Arbeitgebern und Gewerkschaft Anfang der 2000er Jahre Einigkeit, dass der BAT ein Upgrade brauchte, um den Anforderungen der Zeit gerecht zu werden. So hatte ver.di zu Beginn des Jahres 2005 nach fast zweijährige Tarifverhandlung mit Bund und Kommunen den TVöD beschlossen. Die Verhandlungen mit den Ländern – als Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) – war abgebrochen worden. Die TdL hatte Tarifverträge zur Arbeitszeit gekündigt, weil sie für die Tarifbeschäftigten die wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 42 Stunden anheben wollte. Ziel sollte die Gleichstellung mit den Beamte im Landesdienst sein. Mit Bund und Kommunen konnte sich ver.di am 9. Februar 2005 nach fast zwei Jahren auf den Tarifvertrag öffentlicher Dienst kurz TVöD einigen. Folgende neue Regelungen traten dann am 1. Oktober 2005 u.a. in Kraft:
- Die getrennten Lohn- und Gehaltstabellen von Arbeitern und Angestellte wurden nun in gemeinsamen Entgelttabellen dargestellt
- Das einheitliche TVöD-Entgeltsystem 15 gestaffelten Entgeltgruppen.
- Die Entgeltstufen orientieren sich an den Tätigkeitsjahren
- ab 2007 wurde eine variable, leistungsorientierte Gehaltskomponente eingeführt, die schrittweise auf acht Prozent angehoben werden sollte
- die Arbeitszeit in den Kommunen wird behalten (West/38,5 Std., Ost/40 Stunden)
- die Arbeitszeit im Bund wird im Westen von 38,5 auf 39 Stunden angehoben. Im Osten wird sie von 40 auf 39 Stunden gesenkt.
Zum Nachlesen der TVöD-Geschichte lohnt sich folgender WSI-Beitrag…