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TV-Fahrradleasing: Jobrad für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen

Fahrrad: Jobrad durch Leasing
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Durch Entgeltumwandlungen können Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen nun ein Jobrad leasen. Möglich macht das der Tarifvertrag Fahrradleasing, der seit dem 1. März 2021 gilt.

Seit dem 1. März 2021 können Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen nun ein Jobrad leasen. Wir haben bei den kommunalen Arbeitgebern (VKA) nachgefragt, wie die Entgeltumwandlung funktioniert und für wen der Tarifvertrag Fahrradleasing gilt.

Ab wann und für wen gilt die Möglichkeit der Engeltumwandlung für ein Jobrad?

VKA: Der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) tritt rückwirkend zum 1. März 2021 in Kraft.

Der TV-Fahrradleasing gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V) fallen und in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem kommunalen Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist, also eines kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) in den Bundesländern.

Wie müssen Angestellte vorgehen, damit sie ein Jobrad bekommen?

VKA: Zunächst ist es die Entscheidung des Arbeitgebers, ob in einem kommunalen Unternehmen und einer kommunalen Einrichtung die Möglichkeit zur Umwandlung von Entgelt zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern eröffnet wird. Der Arbeitgeber wird dann häufig einen Leasingvertrag mit einer Firma abschließen, die das Leasing von Fahrräder anbietet. Hier sind zahlreiche unterschiedliche Konstellationen denkbar. Zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten kann dann eine individuelle Vereinbarung über die Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings abgeschlossen werden.

TV-Fahrradleasing: Mit dem Jobrad zur Arbeit

Wie hoch ist der maximale Betrag, der umgewandelt werden kann?

VKA: Die/der Beschäftigte kann ein Fahrrad auswählen, das einschließlich des leasingfähigen Zubehörs den Wert in Höhe von 7.000 Euro nicht überschreitet. Diesen Wert haben die Tarifvertragsparteien festgelegt.

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Gibt es bereits Modell-Kommunen?

VKA: Wir wissen, dass zahlreiche kommunale Einrichtungen großes Interesse an der Möglichkeit der Entgeltumwandlung zu Zwecken des Fahrradleasings haben. Auch von immer mehr Beschäftigten wurde dies gewünscht. Es ist deshalb erfreulich, dass wir diese Möglichkeit tarifvertraglich vereinbaren konnten. Mit dem TV-Fahrradleasing ist es uns gelungen, die Arbeitgeberattraktivität im kommunalen öffentlichen Dienst weiter zu steigern.

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